Scharfes Gesetz gegen Organhandel von Italiens Parlament verabschiedet – Betrifft auch Organtourismus nach China!

Aufsehen dürfte das neue Gesetz Italiens gegen nationalen und internationalen Organhandel weltweit erregen. Es droht mit Freiheitsstrafen von drei bis zu zwölf Jahren und Geldstrafen von 50.000 bis zu 300.000 Euro. Auch Transplantationen mit geraubten Organen aus China stehen unter Strafe.
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Symbolbild - Organraub an Lebenden - Was kostet ein Herz?Foto: Mandy Cheng/AFP/GettyImages
Von 9. Dezember 2016

„Dieses Gesetz setzt Maßstäbe auch für Deutschland, hier hätte Deutschland jeden Anlass, dem italienischen Gesetz zu folgen. Es ist ein schweres Unrecht, wenn wir nur zuschauen und nicht handeln. Dadurch werden wir alle zu Mittätern.“ Das erklärte Martin Patzelt, CDU, MdB und Mitglied im Menschenrechtsausschuss des Bundestages in einer ersten Stellungnahme. Die EPOCH TIMES erreichte ihn telefonisch auf einer Reise in Israel.

Das Gesetz, das am 23. November 2016 von der italienischen Abgeordnetenkammer verabschiedet wurde, unterbindet u.a. den Organhandel mit China, bzw. den Organtourismus. Patzelt hatte sich wiederholt für eine öffentliche Diskussion über die Lage in China eingesetzt, um die deutsche Politik unter Handlungsdruck zu setzen. Er meint, „der Gesetzgeber müsste hier eine klare Linie ziehen“.

Folgende (sinngemäße) Formulierung wird in das italienische Strafgesetzbuch, Artikel 601, eingefügt werden:

Handel mit Organen lebender Personen

„Jeder, der in irgendeiner Weise illegal mit Organen oder Teilen von Organen einer lebenden Person handelt, diese verkauft bzw. kauft, wird mit einer Freiheitsstrafe von drei bis zu zwölf Jahren und einer Geldstrafe von 50.000 bis zu 300.000 Euro bestraft. Wenn die Straftat von einer Person, die einen Gesundheitsberuf ausübt, begangen worden ist, wird die schuldige Person dauerhaft von der Ausübung dieses Berufs ausgeschlossen.

Sofern es sich nicht um eine schwerwiegende Straftat handelt, hat jede Person, die Reisen zum Zweck der Organtransplantation unternimmt oder die Veröffentlichung bzw. die Verbreitung, auch über Computer oder Telematik, Werbung für den Absatz von Organen oder Teile von Organen, die sich auf Paragraph 1 beziehen, durchführt, mit einer Freiheitsstrafe von drei bis zu sieben Jahren und mit einer Geldstrafe von 50.000 bis zu 300.000 Euro zu rechnen.“

Der Gesetzesentwurf wurde dem italienischen Senat zum ersten Mal im Jahr 2013 wegen des Handels mit Organen von Falun Gong-Praktizierenden in China vorgestellt und vom Senat am 4. März 2015 angenommen. Gemäß italienischem Rechtsverfahren wurde er anschließend der italienischen Abgeordnetenkammer übergeben.

Am 23. November 2016 verabschiedete die Abgeordnetenkammer in Rom das Gesetz einstimmig. In etwa 14 Tagen, nach Unterzeichnung durch den italienischen Präsidenten, wird das neue Gesetz in Kraft treten.

Pressekonferenz der Bundesärztekammer am 6. Dezember

Auf der Pressekonferenz der Prüfungs- und der Überwachungskommission von Transplantationen in Deutschland gab es neben den deutschen Ergebnissen auch eine besorgte Stimme der Leiterin der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin Vors. Richterin am Bundesgerichtshof a. D., Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan zu den internationalen Verflechtungen.

Dr. Ruth Rissing-van Saan: „Sorge bereitet mir allerdings der –  jedenfalls international – offenbar ungehindert mögliche Organhandel zwischen einzelnen Personen und/oder organisierten Vereinigungen, der sich auch in Deutschland zumindest in der Form bemerkbar macht, dass hier auf digitalem Weg gezielt Organangebote an Institutionen oder Einzelpersonen gerichtet werden, die erkennbar in die deutsche Transplantationsmedizin eingebunden sind.“

„Abgesehen davon, dass der Organhandel international eigentlich geächtet und in Deutschland auch für den Organempfänger strafbar ist (§§ 17, 18 TPG i.V.m. § 5 Nr. 15 StGB), kann diese Situation dazu führen, dass sich Ärzte und Kliniken zumindest in einem Gewissenskonflikt befinden, wenn sie einen Patienten behandeln sollen, der sich im Ausland nicht ausschließbar auf illegalem Weg ein Organ hat transplantieren lassen. Fälle dieser Art sind an die Vertrauensstelle herangetragen worden.“

Ebenfalls auf der Pressekonferenz sagte der Vorsitzende der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer Professor Hans Lilie am Dienstag in Berlin, dass bis Ende 2017 die Richtlinien für alle Transplantationen überarbeitet werden sollen.

Zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember mahnt das Falun Dafa Informationszentrum vor „Mord auf Bestellung“:

Chinas Transplantationssystem weiter in der Kritik

Obwohl China über kein funktionierendes Organspendesystem verfügt, wird dort nach offiziellen Angaben die zweithöchste Anzahl an Transplantationen weltweit durchgeführt. „In den USA oder in Europa musst du erst tot sein, um ein Organspender zu werden. In China machen sie dich tot“, erklärt Dr. Arthur Kaplan, führender Medizinethiker in den USA von der New York University, die Herkunft der Spenderorgane.

Grotesk kurze Wartezeiten

Angaben der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und der Nichtregierungsorganisation DAFOH (Doctors Against Forced Organ Harvesting) zufolge sind die Opfer der illegalen Organentnahmen in erster Linie Praktizierende der Meditationspraktik Falun Gong. „Die Wartezeiten auf Spenderorgane sind grotesk kurz“, erklärte IGFM-Vorstandsmitglied Hubert Körper.

Die größte vom systematischen Organraub betroffene Gruppe: Falun Gong

Dahinter verbirgt sich die größte Verfolgungskampagne unserer Zeit: An die 100 Millionen Falun Gong-Praktizierende wurden am 20. Juli 1999 vom damaligen Staats- und kommunistischen Partei-Chef Jiang Zemin geächtet. Hunderttausende wurden in Chinas Arbeitslager getrieben. Dort sind sie – bis zum heutigen Tag – das beliebteste Ziel für Organraub. Sie werden systematischen Bluttests unterzogen und als lebende Organbanken gehalten und bei Bedarf für ihr Herz, ihre Lunge, Leber oder Nieren umgebracht.

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