Schwarze Olympia- Liste weiter aktiviert

Titelbild
Überwachung: Hier spricht eine Tibetaktivistin vor Reportern in Peking, was von einer Polizistin gefilmt wird. (Goh Chao Hin/AFP/Getty Images)
Epoch Times3. September 2008

Dass es während der Olympischen Spiele in Peking eine „schwarze Liste“ für regimekritische Journalisten gab, ist ein offenes Geheimnis. Nun scheint es, dass diese Listen jedoch keineswegs nur während der Zeit von Olympia in China zur Anwendung kommen sollen. Eine Woche nach Ende der Spiele ist die Liste noch immer in Kraft und verhindert selbst die Einreise in die Sonderverwaltungsregion Hongkong.

Am 29. August 2008 wollte der Schweizer Fotograf und Journalist Daniel Ulrich aus geschäftlichen Gründen von Taiwan nach Hongkong einreisen. Ihm wurde die Einreise ohne offizielle Begründung verwehrt. Auch auf eine Anfrage des Schweizer Konsulats hin hieß es: keine Auskunft.

Vorgehensweise bekannt, und doch neu

Offiziell bestreiten die Hongkonger Behörden das Vorhandensein der „schwarzen Liste“, doch wurde Ulrich inoffiziell von den Hongkonger Beamten bestätigt, dass eine solche Liste existiert. Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, wurde die „schwarze Liste“, auf der regimekritische Journalisten und Falun Gong-Praktizierende vermerkt sind, während der Olympischen Spiele aktiviert. Durch die Aktivierung der Liste wird den aufgeführten Personen die Einreise in die Volksrepublik China verwehrt. Die chinesischen Behörden wollten so laut IGFM „Demonstrationen und eine kritische Berichterstattung verhindern“.

Auf der „schwarzen Liste“ stehen potenzielle Kritiker der chinesischen Kommunistischen Partei, wie regimekritische Journalisten, Menschenrechtsaktivisten und Falun Gong-Anhänger. Sie wird jeweils zu „sensiblen“ Ereignissen und Veranstaltungen in der Volksrepublik China aktiviert, um die Einreise dieser Personen zu verhindern. Erfahrungen von Falun Gong-Praktizierenden nach werde die Liste nach Ende des Veranstaltungstermins meist deaktiviert, sodass eine Einreise für die aufgeführten Personen wieder möglich ist. Für die „schwarze Olympia-Liste“ scheint dies nicht zu gelten. (fg/IGFM)



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