Schwedisches Vergewaltigungsverfahren gegen Julian Assange überraschend eingestellt

Die schwedische Staatsanwaltschaft hat das seit 2010 laufendes Verfahren gegen den 45-jährigen Wikileaks-Gründer eingestellt. Assange selbst sprach am Freitag von einem "wichtigen Sieg". Kurz zuvor hatte er erklärt, er "vergesse oder vergebe nicht".
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Seit fünf Jahren hat Julian Assange keinen Fuß vor sein Botschaftsexil in London gesetzt. Jetzt ermittelt Schweden nicht mehr. Aus dem Haus traut sich der Wikileaks-Gründer deshalb aber noch nicht - aber auf den Balkon.Foto: Yui Mok/dpa
Epoch Times19. Mai 2017

Dramatische Wende im Fall Julian Assange: Die schwedische Staatsanwaltschaft hat am Freitag überraschend ein seit 2010 laufendes Vergewaltigungsverfahren gegen den 45-jährigen Wikileaks-Gründer eingestellt. Dennoch kann der Australier, der sich seit fünf Jahren im Asyl in der ecuadorianischen Botschaft in London befindet, nicht mit seiner sofortigen Freiheit rechnen – die britische Polizei bekräftigte, sie werde Assange festnehmen, sollte er die Botschaft verlassen.

Assange selbst sprach am Freitag von einem „wichtigen Sieg“. Kurz zuvor hatte er erklärt, er „vergesse oder vergebe nicht“. Er sei sieben Jahren lang ohne Anklage inhaftiert worden, „während meine Kinder aufwuchsen und mein Name verunglimpft wurde“, schrieb er im Kurzbotschaftendienst Twitter.

Die leitende Staatsanwältin in Schweden, Marianne Ny habe entschieden, die Ermittlungen gegen Assange nicht weiterzuführen, erklärte die Anklagebehörde in Stockholm. Die Staatsanwältin machte in einer Erklärung deutlich, dass damit auch der europäische Haftbefehl gegen Assange hinfällig ist.

Es ist nicht mit einer Auslieferung an Schweden zu rechnen

Zur Begründung erklärte Ny, es sei nicht mit einer Auslieferung an Schweden in absehbarer Zeit zu rechnen. Alle Möglichkeiten, die Ermittlungen unter den aktuellen Umständen fortzusetzen, seien ausgeschöpft. Es erscheine daher „unverhältnismäßig“, das bisherige Verfahren gegen Assange in dessen Abwesenheit fortzuführen. Sie betonte aber zugleich, dass die schwedische Justiz damit nicht über Schuld oder Unschuld Assanges befunden habe.

Nach Angaben eines Assange-Anwalts steht es dem Australier nun frei, die Botschaft in London zu verlassen. Die britische Polizei teilte aber umgehend mit, sie werde Assange festnehmen, sollte er die Botschaft verlassen. Er habe gegen Kautionsauflagen verstoßen, weil er es 2012 versäumt habe, sich im Zusammenhang mit dem damals von Schweden betriebenen Auslieferungsverfahren den britischen Behörden zu stellen. Dabei handle es sich allerdings um ein vergleichsweise geringfügiges Vergehen.

Die britische Premierministerin Theresa May erklärte am Freitag, jegliche Entscheidung, gegen Assange vorzugehen, sei „Sache der Polizei“.

USA: Die Festnahme Assanges ist eine „Priorität“

Assange hatte sich ursprünglich 2010 der britischen Polizei in London gestellt, war später aber auf Kaution entlassen worden. 2012 flüchtete er in die ecuadorianische Botschaft, weil er eine Auslieferung an Schweden befürchtete.

Seine Sorge ist, dass er letztlich in die USA überstellt werden könnte, wo ihm möglicherweise die Todesstrafe drohen könnte. Seine Plattform Wikileaks hatte hunderttausende geheimer US-Dokumente aus militärischen und diplomatischen Quellen veröffentlicht. Der neue US-Generalstaatsanwalt und Justizminister Jeff Sessions hatte erst im April erklärt, die Festnahme Assanges sei eine „Priorität“.

Assange hat das Strafverfahren gegen ihn in Schweden stets als politisch motiviert bezeichnet. Der Australier war Mitte November in der ecuadorianischen Botschaft zu den Vergewaltigungsvorwürfen befragt worden, die eine Schwedin gegen ihn erhoben hatte. Assange zufolge handelte es sich um einvernehmlichen Sex.

Das mutmaßliche Opfer sprach nach der Entscheidung der schwedischen Justiz am Freitag von einem „Skandal“, wie die Anwältin der Frau sagte. „Es ist ein Skandal, dass ein mutmaßlicher Vergewaltiger der Justiz entgeht“, teilte die Anwältin Elizabeth Fritz der Nachrichtenagentur AFP mit. Ihre Mandantin sei „schockiert“. Sie halte nach wie vor am Vergewaltigungsvorwurf fest.

Die Vorwürfe verjähren im Jahr 2020. Vorher könnte die Staatsanwaltschaft den Fall neu aufrollen, sollte Assange vor 2020 nach Schweden zurückkehren. Ein weiterer Fall der mutmaßlichen sexuellen Belästigung einer Schwedin durch Assange war 2015 verjährt.

Assanges Anwälte sprachen nach der Entscheidung vom Freitag vom „Ende eines Alptraums“. Assange wolle nun nach Ecuador gehen, weil dies „der einzige Ort ist, wo er sicher ist“. Ecuador begrüßte die Einstellung der Ermittlungen und forderte Großbritannien auf, Assange ausreisen zu lassen. (afp)

 



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