Staatsanwaltschaft für Pressefreiheit: Verbreitung des Ibiza-Videos nicht strafbar

Die Weitergabe und Verbreitung des einen Skandal auslösenden Ibiza-Videos ist nicht strafbar. Zu diesem Entschluss kam die Hamburger Staatsanwaltschaft.
Titelbild
Der nach dem Skandal-Video zurückgetretene FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache.Foto: Helmut Fohringer/APA/dpa
Epoch Times12. Oktober 2019

Nach Auffassung der Hamburger Staatsanwaltschaft war die Weitergabe an den „Spiegel“ und die Verbreitung des sogenannten Ibiza-Videos durch „Spiegel online“ rechtens. Das geht aus der österreichischen Ermittlungsakte hervor, berichtet die FAZ (Samstagausgabe) unter Berufung auf eine Berliner Anwältin. Sie vertritt Julian H., dem nachgesagt wird, das Ibiza-Video erstellt und verbreitet zu haben.

In Spanien ist auch – so die Anwältin gegenüber der FAZ – die Herstellung des Videos nicht strafbar. Für den investigativen Journalismus bedeute dies eine Stärkung des Wächteramtes.

„Wenn Politiker einen derartigen Amtsmissbrauch ankündigen und darüber fabulieren, dann haben Journalisten das Recht, es nicht nur zu beschreiben, sondern auch zu zeigen“, zitiert die Zeitung die Anwältin.

In der vergangenen Woche hatte der ehemalige österreichische Vizekanzler und FPÖ-Chef Hans-Christian Strache seinen Rückzug aus der Politik verkündete und sich dabei erneut als Opfer „rechtswidriger, hinterhältiger, demokratiefeindlicher Aktionen“ inszeniert und im Hinblick insbesondere auf das sogenannte Ibiza-Video auf noch laufende Ermittlungen verwiesen.

Strache hatte bereits im Mai in Deutschland und in Österreich Strafanzeige gegen „alle Personen gestellt, die für die Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung des sogenannten Ibiza-Videos mitwirkend verantwortlich“ seien. (dts)



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