Sterbender Corona-Patient erholt sich nach Ivermectin-Behandlung
Im Fall eines mit dem Arzneimittel Ivermectin behandelten 71-jährigen Corona-Patienten in den USA gibt es weitere Informationen. Wie die Epoch Times USA berichtet, lag der Mann bereits im Sterben. Ärzte gaben ihm eine Überlebenschance von höchstens 15 Prozent.
Dennoch wollte man die Behandlung mit dem teuren Medikament Remdesivir weiter fortsetzen und einem von der Familie hinzugezogenen externen Arzt die Behandlung mit dem günstigen Arzneimittel Ivermectin verbieten. Erst ein Gericht konnte schließlich diese Behandlung durchsetzen.
Schon zu Beginn der Behandlung ging es dem alten Mann besser. Im Gespräch mit der Epoch Times erklärte die Anwältin, dass er sogar einen 60-minütigen Atemtest bestanden habe. Zuvor habe er diesen nur fünf Minuten lang aushalten können.
Der Senior machte weitere Fortschritte und wurde am 27. November aus dem Krankenhaus entlassen. Die Familienanwältin: Das Medikament habe „ganz definitiv“ das Leben des älteren Patienten gerettet, „weil sich sein Zustand unmittelbar nach der Einnahme von Ivermectin änderte“.
Auch seine Tochter ist glücklich: „Die Genesung meines Vaters ist erstaunlich“, sagte sie in einer Erklärung. „Mein Vater ist ein harter Mann. Er hat so hart gearbeitet, um zu überleben, und das natürlich mit Gottes Hilfe.“ Ihr Vater sei etwa drei Tage nach dem Verlassen der Intensivstation vom Sauerstoff entwöhnt worden und konnte noch vor dem Verlassen des Krankenhauses wieder Essen zu sich nehmen.
„Er kehrte nach Hause zurück, ohne eine Sauerstoffflasche und eine Magensonde bei sich zu tragen.“ Er könne schon mit einem Rollator am Bett stehen und das Treten üben. „Nachdem er auf der Intensivstation einen Monat lang an ein Beatmungsgerät angeschlossen war, übertrifft seine Leistung unsere Erwartungen“, schildert die Tochter.
Mr. Ng, ein kritischer COVID-19-Fall
Der Hongkonger Bürger war zum ersten Geburtstag seiner Enkelin in die Vereinigten Staaten gereist und wurde wegen einer kritisch verlaufenden COVID-19-Erkrankung Mitte Oktober auf die Intensivstation eines Krankenhauses in Naperville im Bundesstaat Illinois aufgenommen.
Nach weiterer Verschlimmerung seines Zustandes wurde der Senior künstlich beatmet. Das Krankenhaus behandelte den Patienten mit dem für COVID-19 bedingt zugelassenen Antivirenmittel Remdesivir. Seine einzige Tochter, eine promovierte Maschinenbauingenieurin, wollte ihren Vater aber mit dem wesentlich günstigeren Medikament Ivermectin behandeln lassen. Dies lehnte das Krankenhaus ab, mit der Begründung, dass das Arzneimittel nicht zum Behandlungsstandard gehöre. Das Mittel wird von vielen Ärzten für die Behandlung bei COVID-19 empfohlen.
Ein Besuch ihres Vater wurde ihr zunächst verwehrt. Als sie ihn dann endlich zu sehen bekam, ging es dem alten Mann gar nicht gut. Die Tochter dokumentierte seinen Zustand mit einem Foto. Schließlich landete der Fall vor Gericht, weil das Krankenhaus einem von der Familie hinzugezogenen externen Arzt nicht erlauben wollte, den 71-Jährigen mit Ivermectin zu behandeln.
Ein hilfreicher Richter
Gegenüber der Epoch Times erklärte die Anwältin der Tochter zu der Remdesivir-Behandlung: „Das war unwirksam und er hängt jetzt seit fast drei Wochen am Beatmungsgerät.“ Die Anwältin merkte an, dass Ivermectin nur bis zu drei Dollar pro Tablette koste und etwas wie Remdesivir 3.000 Dollar pro Dosis.
Der Richter genehmigte die Behandlung mit Ivermectin per einstweiliger Verfügung. Zu dem Zustand des Patienten sagte der Richter: „Ich kann mir keine außergewöhnlichere Situation vorstellen, als wenn wir über das Leben eines Mannes sprechen“, der „im Grunde im Sterben“ liege.
Das Krankenhaus folgte dem richterlichen Urteil nicht. Es erlaubte dem externen Arzt mit verschiedenen Begründungen nicht, mit der Behandlung anzufangen. Es folgte ein Eilantrag der Tochter beim Gericht und eine Ermahnung des Krankenhauses durch den Richter.
Das Krankenhaus stellte einen Antrag auf Aussetzung, wurde jedoch vom Richter abgewiesen. Schließlich konnte die Behandlung beginnen. Die Familienanwältin, Kirstin M. Erickson von der Kanzlei Mauck and Baker in Chicago, verwies für weitere Informationen zu Ivermectin auf die Website der Front Line COVID-19 Critical Care Alliance.
Ivermectin in den USA und in der EU
In den USA ist Ivermectin von der Arzneimittelbehörde (FDA) unter anderem für die Behandlung von Infektionskrankheiten durch parasitäre Würmer bei Menschen zugelassen, jedoch nicht für die Behandlung von COVID-19. Die derzeitige Datenlage ergebe keine Wirksamkeit bei COVID-Erkrankungen.
Es wird allerdings auf klinische Studien zur Bewertung von Ivermectin zur COVID-Behandlung und -Vorsorge hingewiesen, die derzeit noch laufen. Laut FDA gebe es Fälle, in denen Menschen sich selbst mit für Tiere bestimmte Ivermectin-Produkte behandelt hätten und im Krankenhaus gelandet seien.
Die Behörde erklärt dazu: „Tierische Ivermectin-Produkte unterscheiden sich stark von denen, die für den Menschen zugelassen sind. Die Verwendung von tierischem Ivermectin zur Vorbeugung oder Behandlung von COVID-19 beim Menschen ist gefährlich.“ Tierarzneimittel seien oft hoch konzentriert, weil sie für große Tiere wie Pferde und Kühe verwendet würden. Solche hohen Dosen könnten für den Menschen hochgiftig sein.
Zudem seien viele inaktive Inhaltsstoffe, die in Tierprodukten enthalten seien, nicht für die Verwendung beim Menschen bewertet worden oder in viel größerer Menge enthalten, als sie beim Menschen verwendet würden. In einigen Fällen wisse man auch nicht, wie sich diese inaktiven Bestandteile auf die Aufnahme von Ivermectin im menschlichen Körper auswirken.
Nach Angaben der Epoch Times USA unterzeichnete im Mai 2018 der damalige US-Präsident Donald Trump das Right to Try Act als eine laut FDA „weitere Möglichkeit für Patienten, bei denen lebensbedrohliche Krankheiten oder Zustände diagnostiziert wurden, die alle zugelassenen Behandlungsoptionen ausprobiert haben und die nicht an einer klinischen Studie teilnehmen können, um auf bestimmte nicht zugelassene Behandlungen zuzugreifen“. Ärzten steht es daher frei, Ivermectin zur Behandlung von COVID-19 zu verschreiben.
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) rät von der Verwendung von Ivermectin zur COVID-Behandlung aufgrund der bisher zur Verfügung stehenden Daten außerhalb klinischer Studien ab. Ivermectin-Arzneimittel seien in der EU nicht zur besagten Behandlung zugelassen, es sei auch kein Antrag auf Zulassung gestellt worden.
Man habe nach „jüngsten Medienberichten und Veröffentlichungen über die Anwendung von Ivermectin“ unter anderem die neuesten Laborstudien überprüft. Diese hätten ergeben, dass Ivermectin die Replikation des COVID-19 verursachenden SARS-CoV-2 blockieren könnte – allerdings bei viel höheren Ivermectin-Konzentrationen als mit den derzeit zugelassenen Dosen. Klinische Studien hätten unterschiedliche Ergebnisse erbracht, von keinem Nutzen bis hin zu potenziellem Nutzen der Anwendung von Ivermectin.
„Die EMA kam daher zu dem Schluss, dass die derzeit verfügbaren Erkenntnisse nicht ausreichen, um die Verwendung von Ivermectin bei COVID-19 außerhalb klinischer Studien zu unterstützen.“ Zwar sei Ivermectin in den für andere Behandlungen zugelassenen Dosierungen gut verträglich, aber bei Anwendung in höheren Dosen könne eine Toxizität nicht ausgeschlossen werden. Weitere Studien seien erforderlich.
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