Todesstrafe in Ungarn? Scharfe Kritik aus der EU

Straßburg/Wien (dpa) - Die Äußerungen von Ungarns rechtsnationalem Ministerpräsidenten Viktor Orban zur Wiedereinführung der Todesstrafe haben in der EU scharfe Kritik ausgelöst. Aus dem Europaparlament kam Ablehnung aus mehreren Fraktionen…
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Ungarns Regierungschef Orban erntet mit seiner Idde einer möglichen Einführung der Todesstrafe scharfe Kritik. Foto: Szilard Koszticsak/dpa
Epoch Times29. April 2015
Die Äußerungen von Ungarns rechtsnationalem Ministerpräsidenten Viktor Orban zur Wiedereinführung der Todesstrafe haben in der EU scharfe Kritik ausgelöst.

Aus dem Europaparlament kam Ablehnung aus mehreren Fraktionen. Der Vorsitzende der konservativen EVP-Fraktion im EU-Parlament, Manfred Weber (CSU) sagte: „Die Todesstrafe ist mit den Werten Europas nicht vereinbar.“ Es sei unvorstellbar, diese Strafe wieder in einem EU-Land einzuführen. Mitglieder von Orbans Fidesz-Partei gehören im EU-Parlament der EVP-Fraktion an.

Orban hatte gesagt, man müsse „die Todesstrafe auf der Tagesordnung behalten“, denn es habe sich gezeigt, dass die von seiner Regierung durchgesetzte Verschärfung des Strafrechts ungenügend sei. Die Todesstrafe ist in der Europäischen Union verboten. Ungarn ist seit 2004 Mitglied der EU und hatte die Todesstrafe mit dem Fall des Kommunismus 1990 abgeschafft.

Die Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Europäischen Parlament, Rebecca Harms, forderte von der EU-Kommission eine Klärung. „Es ist die Pflicht von Orbans Parteifreundin Angela Merkel, ihn dazu zu drängen, sich von der Todesstrafe zu distanzieren“, sagte Harms. Die EU-Kommission machte deutlich, dass es keine Diskussion über dieses Thema geben werde.

Als „völlig absurd“ bezeichnete der Vorsitzende des Europaausschusses des Bundestags, Gunther Krichbaum (CDU), eine Wiedereinführung der Todesstrafe in Ungarn. Ein solcher Schritt wäre mit dem Wertekanon der EU, in der die Würde des Menschen einen herausragenden Stellenwert habe, nicht zu vereinbaren, sagte Krichbaum in Wien. „Die Todesstrafe ist mit der Würde des Menschen nicht in Einklang zu bringen.“

(dpa)


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