Trump will FBI-Razzia rechtlich anfechten

Donald Trump will rechtlich gegen die Razzia auf seinem Anwesen vorgehen. Sein Argument: Der Durchsuchungsbefehl war zu allgemein. Sein Anwaltsteam wittert politische Motive für die Razzia – so direkt vor den Zwischenwahlen.
Polizeibeamter vor dem Haus des ehemaligen Präsidenten Donald Trump in Mar-a-Lago
Ein örtlicher Polizeibeamter vor dem Haus des ehemaligen Präsidenten Donald Trump in Mar-a-Lago in Palm Beach, Florida, am 9. August 2022.Foto: Giorgio Viera/AFP via Getty Images
Von 22. August 2022


Der ehemalige Präsident Donald Trump kündigte am 19. August an, Schritte nach der FBI-Razzia in seinem Mar-a-Lago-Resort zu unternehmen.

„Ein wichtiger Antrag bezüglich des vierten Verfassungszusatzes wird bald eingereicht werden“, schrieb Trump auf Truth Social. Diese soll sich auf das „illegale Eindringen“ in sein Haus beziehen, so Trump.

Meine Rechte und die Rechte aller Amerikaner wurden in einem Ausmaß verletzt, wie es in unserem Land noch nie vorgekommen ist.“

Der ehemalige Präsident der USA sprach von einer „Hexenjagd“, die seit sechs Jahren andauere. „Das darf nicht so weitergehen!“

Der vierte Zusatzartikel der US-Verfassung verbietet unangemessene Durchsuchungen und Beschlagnahmungen. Außerdem müssen Durchsuchungsbefehle durch einen „hinreichenden Verdacht“ gerechtfertigt sein, der „durch einen Eid oder eine eidesstattliche Erklärung belegt“ ist.

Trumps Anwalt James Trusty deutete an, dass sie vorhaben, eine Klage einzureichen. Demnach soll der Durchsuchungsbefehl zu weit gefasst sein und gegen den Vierten Verfassungszusatz verstoßen.

„Der vierte Verfassungszusatz verlangt Bestimmtheit. Er verlangt eine Eingrenzung des Eindringens in die Wohnung einer Person“, sagte er. Der Durchsuchungsbefehl des FBI enthalte jedoch eine Formulierung, die die Bundesbeamten ermächtigt, „ganze Kisten“ und „alle Kisten in der Nähe“ von als geheim eingestuften Dokumenten mitzunehmen.

„Das ist wirklich das funktionale Äquivalent einer allgemeinen Durchsuchung. Der Durchsuchungsbefehl setzt dieser Art von Umfang keine Grenzen“, sagte der Anwalt.

Rechte aus dem vierten Verfassungszusatz

Trusty sagte in der Radiosendung „Mark Levin Show“, dass die rechtliche Anfechtung der Razzia „sehr bald“ kommen werde. Er betonte, diese soll öffentlich eingereicht werden, „sodass die gesamten Vereinigten Staaten diese Unterlagen zu lesen bekommen“, so der ehemalige Bundesstaatsanwalt. Trusty sagte auch, dass diese Angelegenheit Trump sehr wichtig sei.

Er hat sich während des gesamten Prozesses sehr transparent verhalten.“

Trusty sagte, dass sein Team plant, am 22. August ein gerichtliches Eingreifen durch einen Sonderbeauftragten zu beantragen, der vom Gericht ernannt wird und einen bestimmten Aspekt des Falles beaufsichtigt. Dies werde nötig, da ein „Geheimhaltungsproblem“ vorliege, so Trusty.

So hat Trump behauptet, dass FBI-Agenten auch Dokumente entwendet hätten, die durch das Anwaltsgeheimnis und die Geheimhaltung der Exekutive geschützt seien. Das Anwaltsgeheimnis erlaubt es, die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant vertraulich zu halten. Und das Exekutivgeheimnis erlaubt es dem Präsidenten und anderen Beamten, bestimmte Kommunikationen vor Gericht oder dem Kongress geheim zu halten.

Ziel des Antrages ist, eine dritte Partei hinzuzuziehen, die neutral ist, erklärte Trusty. „Denn wir werden es nicht dem Justizministerium überlassen, zu entscheiden, was ihrer Meinung nach Geheimhaltung bedarf und was nicht.“ Ein Sonderbeauftragter sei daher genau richtig, denn er kann verhindern, dass das Justizministerium die Bewertung der Dokumente durchführt.

Wir werden das Gericht auf der Ebene des Bezirksgerichts einschalten, damit die Rechte des Präsidenten aus dem vierten Verfassungszusatz verteidigt werden.“

Politisches Motiv

Jeffrey Clark teilt diese Ansicht. Der ehemalige stellvertretende US-Generalstaatsanwalt für die Zivilabteilung während der Trump-Regierung verwies auf eine Erklärung in Anlage B des Durchsuchungsbefehls. „Alle Aufzeichnungen der Regierung und/oder des Präsidenten, die zwischen dem 20. Januar 2017 und dem 20. Januar 2021 erstellt wurden, sollen beschlagnahmt werden, wenn der Agent sie als ‚Beweise, Schmuggelware oder Früchte eines Verbrechens‘ für relevant hält.“

Diese Aussage, schrieb Clark, macht den „Durchsuchungsbefehl zu einem allgemeinen, den die Gründer verabscheuten und im Vierten Verfassungszusatz verbieten wollten“. Darüber hinaus, so Clark weiter, werde der Durchsuchungsbefehl „durch sein Timing unterminiert“ und aus diesem Grund liege ein politisches Motiv zugrunde.

Da es Bundesbeamte waren, die Trumps Anwesen in Mar-a-Lago durchsuchten, wussten sie bereits, dass es dort Dokumente gab, die Geheimhaltung erforderten – und das schon seit Monaten. Die politische Natur der Razzia sei daher klar, so Clark, weil sie gewartet hätten, um nach etwas zu suchen, von dem sie gewusst hätten, dass es schon da gewesen sei. Und das kurz vor den Zwischenwahlen.

„Die Amerikaner verdienen es, zu wissen“

„Präsident Trump hat absolut Recht, seine verfassungsmäßig geschützten Rechte geltend zu machen und das Gericht aufzufordern, die Überprüfung der Dokumente sofort zu stoppen“, sagte Verfassungsrechtlerin Jenna Ellis.

Er habe auch das Recht, einen Sonderbeauftragten zu ernennen und das Justizministerium aufzufordern, einen Grund für die unangemessene, irreguläre und politisch motivierte Razzia anzugeben.

„Die Amerikaner verdienen es, zu wissen, wie ihre eigenen Strafverfolgungsbehörden arbeiten und nach welchen Regeln“, sagte die ehemalige Beraterin von Trump. Weiter sagte sie:

Wenn Justizminister [Merrick] Garland wirklich auch nur versuchen will, die Glaubwürdigkeit des FBI wiederherzustellen, muss er dafür geradestehen.“

Niemand stehe über dem Gesetz, aber in Amerika stehe auch niemand unter dem Gesetz, selbst wenn der Nachname Trump lautet, sagte Ellis. „Jeder, der Trump heißt und mit Trump in Verbindung steht, wird seit sechs Jahren von den Strafverfolgungsbehörden und den Demokraten verfolgt und schikaniert. Das muss aufhören.“

Dieser Artikel erschien im Original auf The Epoch Times USA unter dem Titel: Trump Hints at Filing ‚Major Motion‘ Challenging FBI Raid (deutsche Bearbeitung sza)



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