Ungarisches NGO-Gesetz: „Stop Soros“

Die ungarische Regierung plant ein neues Gesetz "Stop Soros". NGOs sollen u.a. künftig überprüft werden, bevor sie ihre Arbeit aufnehmen dürfen. Der Menschenrechtsbeauftragte des Europarates ist "alarmiert".
Epoch Times15. Februar 2018

Der am Dienstag von der ungarischen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban veröffentlichte Gesetzentwurf „Stop Soros“ plant eine Steuer von 25 Prozent auf ausländische Finanzmittel für Organisationen, die „illegale Einwanderung unterstützen“.

Ausländern droht demnach ein Aufenthaltsverbot, wenn sie im Verdacht stehen, die Einreise von Asylbewerbern zu fördern. Ungarischen Bürgern können die Behörden laut Gesetzentwurf untersagen, sich der Grenze des Landes zu nähern.

Zudem sollen sich NGOs künftig einer „Überprüfung“ durch die Sicherheitsdienste unterziehen, bevor sie ihre Arbeit aufnehmen dürfen. Sollten sie keine Genehmigung für ihre Tätigkeit beantragen oder sollte ihnen die Genehmigung verwehrt werden, droht ihnen laut Regierungssprecher Bence Tuzson eine Geldbuße und im Wiederholungsfall ein Verbot.

Für die Verabschiedung des Gesetzes benötigt die Regierung eine Zweidrittelmehrheit im Parlament.

Das Gesetz mit dem Namen „Stop Soros“ richtet sich insbesondere gegen den aus Ungarn stammenden US-Milliardär George Soros, der mit seinen Stiftungen mehrere ungarische Bürgerrechtsorganisationen unterstützt. Orban wirft Soros vor, von außen eine „Masseneinwanderung“ in die EU zu steuern.

Im Dezember hatte die EU-Kommission Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Anlass war ein im vergangenen Juni verabschiedetes erstes NGO-Gesetz, wonach sich Organisationen, die jährlich mehr als 24.000 Euro aus dem Ausland erhalten, registrieren lassen müssen. Zudem müssen sie dem Staat ihre Finanzquellen offenlegen.

Gesetzentwurf betrifft NGOs, die aus dem Ausland finanziert werden

Der Menschenrechtsbeauftragte des Europarats, Nils Muiznieks, äußerte sich „alarmiert“ über das geplante ungarische Gesetz zur Kontrolle von Flüchtlingshilfsorganisationen. Sollte Ungarns Parlament die Vorlage tatsächlich verabschieden, würde die „unverzichtbare“ Arbeit von Organisationen, die Flüchtlingen helfen, weiter erschwert, warnte Muiznieks am Donnerstag.

Zahlreiche Organisationen, die in Ungarn humanitäre Arbeit leisteten, würden „stigmatisiert“, sagte der Europarats-Experte. Zugleich würde ihre Versammlungsfreiheit stark eingeschränkt, was gegen internationale Menschenrechtsstandards verstoße.

Der ungarische Gesetzentwurf zielt auf Nichtregierungsorganisationen (NGO) ab, die aus dem Ausland finanziert werden. Muiznieks befürchtet, dass das Gesetz vor allem Organisationen und Personen beträfe, die die Menschenrechte von Einwanderern, Asylbewerbern und Flüchtlingen schützen wollen. Ein solches Engagement sollte aber „in einer demokratischen Gesellschaft voll legitimiert sein“.

„Alarmiert“ äußerte sich der Menschenrechtsbeauftragte auch über die „eskalierende Rhetorik“ der ungarischen Regierung gegenüber NGOs. Sie werfe ihnen vor, „Einwanderung zu organisieren“ und die Sicherheit des Landes zu gefährden.

Die Regierung in Budapest habe zudem erklärt, die Ungarn sollten wissen, „welche Organisationen die Zusammensetzung der ungarischen Bevölkerung auf Dauer ändern wollen.“ (afp)

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