Ungarn: Pakistanischer Asylant steht wegen mehrfachem Mord vor Gericht

Durch die teilweise unkontrollierte Massenmigration nach Europa treten schwierige Rechtsfälle auf: Was passiert, wenn sich ein Migrant in seiner Heimat kriminell verhalten hat? Wo sollte er vor Gericht gestellt werden? Oft droht in der Heimat die Todesstrafe. Es gibt dazu internationale Gesetze, aber wie gehen die Länder im Einzelnen damit um? Ein Beispiel aus Ungarn.
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Symbolbild: Ein Migrant wird von der Polizei an der ungarisch-serbischen Grenze kontrolliert.Foto: ATTILA KISBENEDEK/AFP über Getty Images
Von 25. Februar 2020

Am 24. Oktober 2017 wurde eine Migrantengruppe an der südlichen Grenze von Ungarn von der Polizei festgenommen, darunter auch der Pakistaner A. Z. Ungarische Grenzpolizisten stellten bei der Überprüfung der Identitäten fest, dass gegen diesen ein internationaler Haftbefehl vorliegt.

Dieser Haftbefehl wurde wegen mehrfachen Mordes und anderen Verbrechen ausgestellt. Die Behörden in Pakistan geben an, dass der 38-Jährige zwischen 2009 und 2017 sogar wegen Geld mehrfach getötet haben soll. A. Z. wurde daraufhin in Ungarn in Gewahrsam genommen. Bis zu seiner Ausweisung sollte er in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht werden.

Eine Menschenrechtsorganisation hilft beim Asylgesuch

Laut „Magyar Nemzet“ hat ein Aktivist der Menschenrechtsorganisation „Helsinki Komitee“ in dieser Unterkunft Kontakt zu A. Z. aufgenommen. Der Aktivist habe dem Pakistaner bei seinem Asylgesuch geholfen und vertreten, so die ungarische regierungsfreundliche Tageszeitung „Magyar Nemzet“.

Auf Geheiß der Staatsanwaltschaft der Hauptstadt Ungarns veranlasste nun der Ermittlungsrichter die Verhaftung des Pakistaners.

Die Anwesenheit des Angeklagten bei der Anhörung im Strafverfahren könnte nur durch strengste Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden, sagte Ferenc Rab, stellvertretender Sprecher der Staatsanwaltschaft der „Magyar Nemzet“. Auch die Gefahr, dass er erneut Verbrechen begeht, welche Freiheitsstrafen nach sich ziehen würden, sei zu hoch.

Ungarn: Asylanträge von A. Z. mehrmals abgelehnt

Laut „Magyar Nemzet“ lehnten die Behörden in der letzten Zeit bereits mehrere Anträge von A. Z. auf Asyl ab. Das „Helsinki Komitee“ hat sich daraufhin mit einer Klage gegen den ungarischen Staat an das Gericht der Menschenrechte in Strasbourg gewandt. „Das Gericht gab der Menschenrechtsorganisation Recht, womit es unsere Nation [Ungarn] zu einem weiteren Asylverfahren verdonnert hat“, so die ungarische Tageszeitung weiter.

Die Menschenrechtsorganisation „Helsinki Komitee“ stellt die Situation anders dar:

Das ungarische Helsinki Komitee hat sich in Strasbourg an das Gericht gewandt und um Hilfe gebeten, damit nationales und internationales Recht geübt wird, nach dem der Mann [A. Z.] nicht nach Pakistan abgeschoben werden darf … denn da erwartet ihn die Todesstrafe“.

Laut des internationalen Komitees hat „das Gericht in Strasbourg die Gefahr erkannt und am 27. Januar 2020 die Ausweisung des Mannes verboten“.

„Das Helsinki Komitee kann nicht tatenlos zusehen“

Das „Helsinki Komitee“ wird mit George Soros, dem US-Großinvestor, in Verbindung gebracht. Laut Ungarns Premierminister Viktor Orbán stehe ein Netzwerk von Soros hinter der illegalen Migrationswelle aus dem Balkan. In Bezug auf den US-Finanzier George Soros bezeichnete Orbán diesen als „den weltweit führenden Oligarchen“, der „NGOs, Gruppen, Aktivisten“ in „mafiaähnlichen Netzwerken“ finanziert.

Auf Anfrage der Epoch Times verneinte die Menschenrechtsorganisation die Tatsache, dass einer ihrer Aktivisten den Asylanten vertreten würde:

Das ungarische Helsinki Komitee vertritt nicht den angeklagten A. Z. im Strafverfahren“.

Die Epoch Times stellte daher die Frage an den ungarischen Zweig der internationalen Menschenrechtsorganisation, warum sie sich für den Fall von A. Z. an das Gericht in Strasbourg gewandt hat? In dem Antwortschreiben heißt es:

Das Helsinki Komitee kann nicht tatenlos zusehen, dass die ungarischen Behörden die eigenen Gesetze verletzen und einen Mann in den Tod schicken“.

Auf Frage der Epoch Times, wie die Menschenrechtsorganisation die Situation in Europa betrachtet, stellte der Pressesprecher klar: „Wir verstehen die Schwierigkeiten der europäischen Länder und Nationen in solchen Fällen. Das Strafverfahren solcher Fälle kann sehr kompliziert sein. Aber das Recht zum Leben ist das stärkste Grundrecht, deswegen darf man keinen Menschen in ein Land zurückschicken, wo ihm die Todesstrafe droht.“

Wir dürfen auch nicht vergessen, dass wir hier nicht von einem gesetzlich verurteilten Kriminellen sprechen. Der Schutz seiner Unschuld muss A. Z. gewährleistet werden, bis ein rechtskräftiges Urteil gefällt wird“, so der Pressesprecher weiter.

Strafverfahren gegen A. Z. in Ungarn

Am 21. Februar wurde nun ein Strafverfahren in Ungarn gegen A. Z. eingeleitet. Das Verfahren führt neben der Staatsanwaltschaft Budapest auch das Nationale Ermittlungsbüro der Polizei.

Nach der Entscheidung des Oberstaatsanwalts Péter Polt hindert die Klärung des Asylrechts nicht das Strafverfahren gegen A. Z.:

Das ungarische Strafgesetz muss auch auf die Taten bezogen werden, die im ungarischen Gesetzbuch als Straftat gelten“, so das Blatt weiter.

Das „Helsinki Komitee“ betont in seiner Pressemitteilung, dass es „in keiner Weise die ungarischen Behörden gehindert hat, das Strafverfahren gegen den Mann, der in Pakistan wegen mehreren Straftaten gesucht wird, hier bei uns [in Ungarn] zu führen.“

Der Pakistaner wird als Verdächtiger wegen Körperverletzung, Mord, Erpressung, bewaffnetem Raubüberfall und Missbrauch von Waffengewalt verhört. In Ungarn droht ihm bei einem Gerichtsprozess eine lebenslange Haftstrafe, wenn seine Straftaten bewiesen sind. In Pakistan würde die Todesstrafe auf ihn warten, so „Magyar Nemzet“.



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