US-Gericht: Autohersteller dürfen Texte und Anrufprotokolle der Fahrer sammeln und auslesen

Ein großer Sieg für Honda, Toyota, Volkswagen und General Motors: Ein US-Berufungsgericht hat entschieden, dass es rechtlich in Ordnung ist, wenn die Autohersteller die Nutzerdaten ihrer Kunden über die Infotainmentsysteme ihrer Fahrzeuge auslesen und sammeln.
Titelbild
Vor der Firmenzentrale des Autoherstellers General Motors (GM) in Detroit weht die Fahne der USA.Foto: Uli Deck/dpa
Epoch Times15. November 2023

Als im Sommer die Nachricht durch die Medien ging, dass Autohersteller sogar die sexuellen Vorlieben ihrer Kunden kennen und das Auto nicht nur ein Fortbewegungsmittel, sondern ein „rollende Computer“ sei, das über die Kopplung der Mobiltelefone sämtliche Nutzerdaten sammelt, war der Schrecken erst einmal groß.

„Jeden Morgen läuft der Lieblingssender, der Telefonspeicher ist voller Kontakte und das Navi kennt alle Orte, die man regelmäßig ansteuert. Allen voran die Heimatadresse“, schrieb die „Süddeutsche Zeitung“ und betonte: „Moderne Autos wissen viel über […] Fahrer und Fahrgewohnheiten.“

Die Liste der gesammelten Informationen ist bedeutend länger, als man es anfänglich vermutet. Neben Namen, Adresse, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Religion und Ähnlichem sammeln die Automobilhersteller auch Fingerabdrücke, Gesichtsabdrücke und Stimmabdrücke, Iris- oder Netzhautscans und sogar das Fahrverhalten.

Obwohl Datenschutz in Europa großgeschrieben wird, besteht dieses Problem nach wie vor. Ob man will oder nicht, sammelt ein modernes Auto Daten. Das vollständige Löschen persönlicher Daten ist laut ADAC nur über die Funktion „Zurücksetzen auf Werkseinstellungen“ möglich.

US-Bundesrichter entscheidet zugunsten von Automobilherstellern

In den USA hat am vergangenen Dienstag, 7. November, ein Bundesrichter in dieser Sache zugunsten von vier Autoherstellern (PDF) entschieden. Die Kläger beschuldigen in einer Sammelklage Honda, Toyota, Volkswagen und General Motors gegen die Datenschutzgesetze des Bundesstaates Washington verstoßen zu haben, weil sie über die Infotainmentsysteme ihrer Fahrzeuge, private Textnachrichten und Mobiltelefonanrufe der Kunden abfragten und aufzeichneten.

Der zuständige Berufungsrichter entschied, dass die Praxis nicht gegen das Washingtoner Datenschutzgesetz verstoße, wonach ein Kläger nachweisen muss, dass „sein Geschäft, seine Person oder sein Ruf“ bedroht wurde. Der alleinige Verstoß würde nicht ausreichen, um eine Schädigung nachzuweisen, so das Gericht. Alle Fälle wurden bereits Anfang des Jahres von einem Bezirksgericht abgewiesen.

Das 9. US-Berufungsgericht hat nun entschieden, die Fälle nicht erneut zu verhandeln. Als letzte Instanz bleibt den Klägern nur noch der Gang zum Obersten Gerichtshof. Ob das geplant ist, darüber ist aktuell noch nichts weiter bekannt. Das Thema ist jedoch sicher noch nicht vom Tisch.

Laut einem früheren Bericht von „Recorded Future News“ verkaufen viele Autohersteller die Daten von Autobesitzern an Werbetreibende, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. Auch bauen sie jedes Jahr immer neue Sensoren in die Autos, die wiederum Daten abrufen können. Nachdem der Fall im Sommer in die Medien gekommen war, wurde auch der Ruf nach Regulierung lauter. (nh)



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