Generalstaatsanwälte in den USA schlagen Alarm: BlackRock und Vanguard stocken Anteile an kommunalen Versorgern auf

Mehrere Generalstaatsanwälte in den USA schlagen Alarm. Sie warnen vor einer möglichen Einflussnahme von Großinvestoren wie BlackRock auf Energieversorger.
Titelbild
Der Eingang zum Gebäude von Vermögensverwalter BlackRock in New York.Foto: Justin Lane/EPA/Illustration/dpa
Von 22. Dezember 2022

In den USA stocken große Investmentgesellschaften wie BlackRock und Vanguard ihre Anteile an kommunalen Versorgungsunternehmen massiv auf. Damit haben sie nun auch 13 Generalstaatsanwälte auf den Plan gerufen, die sich an die Bundesregulierungskommission für Energie (FERC) gewendet haben.

Sie befürchten einen möglichen Missbrauch von Stimmrechten, um kommunalen Versorgern politische Ziele aufzuzwingen.

Bereits im April hatte die FERC einen Antrag von BlackRock auf Erhöhung des Anteils stimmberechtigter Aktien eines öffentlichen Versorgungsunternehmens genehmigt. Der Fondsriese hatte diesen um 20 Prozent ausgeweitet, wollte aber durch die Genehmigung verhindern, als „verbundenes Unternehmen“ zu gelten. Diese hätte weitgehende Verpflichtungen zu Prüfung und Offenlegung zur Folge gehabt.

Widerstand gegen Pauschalgenehmigung

Ähnlich wie Stadtwerke in Deutschland haben auch einige Versorgungsunternehmen in den USA regional Monopole und sie haben bezüglich Strom und Gas Kontrahierungspflicht. Ihrer Bedeutung wegen ist jede Investition von mehr als zehn Millionen US-Dollar in diesem Bereich gemäß dem Federal Power Act genehmigungspflichtig.

Im Jahr 2019 erhielten BlackRock und Vanguard diesbezüglich eine Pauschalgenehmigung für drei Jahre. BlackRock ließ sich diese mit dem Antrag vom April verlängern, nun strebt auch Vanguard eine solche Lösung an.

Dagegen regt sich nun der Widerstand der Generalstaatsanwälte. Sie argumentieren, dass Vanguard die Voraussetzung für eine pauschale Genehmigung des Erwerbs von erheblichem Eigenkapital und Stimmrechten in Versorgungsunternehmen nicht erfüllt. Die Fondsgesellschaft könnte ihr Stimmrecht missbrauchen, um Bürger der betreffenden Regionen zu schädigen.

Ideologie vor Gewinn?

Insbesondere verdächtigen die Generalstaatsanwälte die Großinvestoren, ideologische Ziele höher zu bewerten als die Gewinnerzielung. Entsprechend könnten sie die Versorger dazu zwingen, die Nutzung fossiler Brennstoffe zugunsten von Wind- und Solarenergie einzustellen. Dies würde die Versorgungssicherheit gefährden und die Energiepreise in die Höhe treiben.

Bereits im Zuge ihrer bisherigen Genehmigungsverfahren hatten die Investmentgesellschaften die Erklärung abgegeben, „passiv“ zu bleiben. Sie würden demnach nicht ihren Aktienbesitz zur Beeinflussung der Geschäftsführung nutzen.

Die Generalstaatsanwälte bezweifeln jedoch, dass sich die Investoren an diese Zusage gehalten haben. Dies leiten sie unter anderem aus den Äußerungen und dem Gebaren führender Entscheidungsträger in der Öffentlichkeit ab.

In ihrer Eingabe an die FERC erheben sie gegen BlackRock und Vanguard Vorwürfe des „Umweltaktivismus“. Die Fondsriesen hätten ihren finanziellen Einfluss genutzt, um die Aktivitäten der Versorgungsunternehmen in ihrem Portfolio zu manipulieren. Die Generalstaatsanwälte beantragen eine öffentliche Anhörung in dieser Sache.

Netto-Null-Initiativen wollen BlackRock und Co verpflichten

FERC-Kommissar Mark Christie, der gegen den Antrag von BlackRock gestimmt hatte, pflichtet ihnen bei. Er begründete seine Gegenstimme damit, dass die Zusicherungen der Vermögensverwalter, sich nur passiv zu verhalten, „nicht mehr glaubwürdig“ seien. Christie erklärte damals:

Insbesondere BlackRock hat seine enorme Finanzkraft offen und aggressiv eingesetzt, um die Unternehmenspolitik in Bereichen zu beeinflussen, die weit von den legitimen Zielen der Geldverwaltung entfernt sind, nämlich dem Schutz der Einkommen und der Investitionsinteressen der Begünstigten.“

Unter anderem unterstreiche die Partnerschaft der Investmentriesen in globalen Initiativen diesen Verdacht. So gehörten die Gesellschaften der „Net Zero Asset Managers Initiative“, „Ceres“ und der „Climate Action 100+“ an. Diese sind auf eine strikte Netto-Null-Strategie bezüglich Emissionen ausgerichtet.

Dabei geht es nicht nur um eine grobe Zielvorgabe. Angehörige dieser Initiativen verpflichten sich auch einer „Stewardship- und Engagement-Strategie mit einer klaren Eskalations- und Abstimmungspolitik“. Um alle verwalteten Vermögenswerte bis 2050 auf „Netto-Null“ zu bringen, hätten die Gesellschaften demnach auch ihr Aktienstimmrecht zu nutzen.

Woke Agenten zur Umgehung des Kongresses?

Will Hild, Geschäftsführer von Consumers‘ Research, erklärte gegenüber der englischsprachigen Epoch Times, dass diese Ziele in den USA keine Mehrheiten im Kongress fänden:

Jetzt erleben wir also diesen meiner Meinung nach unzulässigen Versuch, die amerikanische Wirtschaft zu benutzen, um diese Ziele durchzusetzen.“

Der republikanische Senator Bill Hagerty aus Tennessee sieht ebenfalls eine politische Strategie von NGOs und opportunistischen Exponenten des „Woke Capitalism“. Eine Politik, die so radikal sei, dass sie nicht einmal unter mehrheitlich demokratischen Abgeordneten eine Mehrheit finde, wolle man nun auf anderem Weg durchsetzen. Dazu setze man Billionen US-Dollar aus Rentenkonten normaler Amerikaner in Bewegung, um sich Stimmrechte an Unternehmen anzueignen.

BlackRock, State Street und Vanguard verwalten unter anderem die große Mehrheit der Indexfonds. Zusammen sind sie die größten Anteilseigner von 90 Prozent der Unternehmen im S&P 500 Index. Aufgrund ihrer oligopolistischen Stellung in diesem Bereich werden sie oft als die „Großen Drei“ bezeichnet.

In einem Bericht des Senatsfinanzausschusses heißt es, dass die „Großen Drei“ zusammen etwa ein Viertel aller Stimmen bei Aktionärsversammlungen der meisten S&P 500-Unternehmen abgeben. Dabei verfolgten sie nicht nur Ziele der Gewinnmaximierung:

Jedes dieser Unternehmen nutzt stolz die mit dem Geld der Investoren gewonnene Stimmkraft, um liberale soziale Ziele voranzutreiben. Diese sind unter anderem als ESG (Environmental, Social and Governance) und DEI (Diversity, Equity and Inclusion) bekannt.“

Oberster Gerichtshof schob politischer Einflussnahme Riegel vor

An den Bürgern gehe die Einflussnahme bereits jetzt nicht unbemerkt vorbei. Der Generalstaatsanwalt von Kentucky, Daniel Cameron, erklärte: „Die Verbraucher in unserem Land spüren bereits den Stachel der in die Höhe schießenden Stromrechnungen. Die von Vanguard beantragte Verlängerung der Genehmigung in Verbindung mit seiner Verpflichtung, den börsennotierten Versorgungsunternehmen Netto-Null-Anforderungen aufzuerlegen, würde diese Kosten nur noch weiter in die Höhe treiben.“

Ein Kleinanleger, der Anteile an einem Indexfonds kaufe, erwerbe nicht selbst die Anteile an den Unternehmen, die der Fonds hält, klärt der Bericht auf. „Diese Aktien gehören stattdessen dem Fonds, was bedeutet, dass der Fondsmanager über diese Aktien abstimmen kann. Auch wenn sie dieses Stimmrecht mit dem Geld anderer Leute kaufen, gibt dieses Stimmrecht Vermögensverwaltern wie den Großen Drei enormen Einfluss.“

Im Juni hatte der Oberste Gerichtshof der politischen Einflussnahme auf Versorgungsunternehmen bereits einen Riegel vorgeschoben. Dies geschah mittels der Entscheidung in der Rechtssache West Virginia gegen die Environmental Protection Agency (EPA). Der Supreme Court stellte darin fest, dass die EPA nicht befugt sei, amerikanische Versorgungsunternehmen zum Umsatteln von fossilen Brennstoffen auf Wind- und Solarenergie zu zwingen.

Dies gebiete die „Major Questions Doctrine“. Diese besagt, dass politische Maßnahmen, die für die Amerikaner von großer Bedeutung sind, von den gewählten Vertretern im Kongress entschieden werden müssen. Nur so sei das Mitspracherecht der Bürger in diesen Angelegenheiten gewährleistet.

Vanguard zieht sich aus Initiative zurück

Tyson Slocum, Chef des Energieprogramms der NGO „Public Citizen“, hatte ebenfalls Einspruch gegen die Genehmigung der Stimmrechtsausweitung erhoben. Er tat dies jedoch aus einem den Generalstaatsanwälten diametral entgegengesetzten Grund.

Slocum nimmt Anstoß daran, dass die Investmentgesellschaften zu passiv seien und ihren Einfluss nicht weitreichend genug ausübten. Gegenüber der Epoch Times erklärte er:

Wir haben festgestellt, dass BlackRock sich bei einer Reihe von klimarelevanten Abstimmungen der Stimme enthält. Anstatt ihr Stimmrecht zu nutzen, um die Unternehmen in Bezug auf den Klimawandel stärker unter Druck zu setzen, geben sie dem Management einen Freibrief.“

Ihre Enthaltung mache dem Management deutlich, dass man die Versorger gerade nicht unter Druck setze. Dies, obwohl „die Öffentlichkeit, die die meisten dieser Aktien besitzt, eigentlich möchte, dass ihr diese Dinge tut“.

Vanguard zog sich am 7. Dezember aus der „Net Zero Asset Managers Initiative“ zurück. In einer Erklärung hieß es, dass solche Brancheninitiativen „einen konstruktiven Dialog fördern können“. Manchmal würden sie jedoch auch „zu Verwirrung über die Ansichten einzelner Vermögensverwalter führen“.

Der Epoch Times erklärte Vanguard, man ziehe sich zurück, „um klarzustellen, dass Vanguard in Angelegenheiten, die für unsere Anleger wichtig sind, unabhängig spricht“.

Laut BlackRock soll die letztgültige Entscheidung beim Kunden liegen

BlackRock gab auf Anfrage noch keine Stellungnahme ab. Allerdings hatte der Großinvestor zu einem früheren Zeitpunkt auf die Entscheidung mehrerer Bundesstaaten reagiert, nicht mehr mit BlackRock zusammenarbeiten zu wollen.

Man habe, so hieß es damals, bis dato lediglich die Möglichkeit für Anleger geschaffen, auf freiwilliger Basis in ESG-Titel zu investieren. Dies sei eine Reaktion auf Kritik von links gewesen, wonach die Investmentgesellschaft die sogenannten Nachhaltigkeitszielen der UNO zu wenig würdige.

In einer Reaktion auf jüngste Kritik am Bekenntnis von BlackRock zur „ESG-Integration“ hieß es von BlackRock:

Wir schreiben unseren Kunden nicht vor, wie sie investieren sollen, sondern bieten ihnen eine breite Palette von Möglichkeiten.“

Die große Auswahl an Anlageprodukten, die BlackRock biete, solle den Kunden helfen, ihre Anlageziele zu erreichen und ihre Prioritäten zu berücksichtigen. Man sei „keine Verpflichtungen oder Zusagen zur Einhaltung von Umweltstandards eingegangen, die unsere Fähigkeit einschränken, das Geld unserer Kunden in ihrem Namen und im Einklang mit ihren Zielen zu investieren“.

Die Entscheidung, wo investiert werden solle, liege am Ende beim Kunden selbst. Diese habe man auch in einer Erklärung zur Unterzeichnung der „Globalen Investorenerklärung zum Klimawandel 2014/15“ deutlich gemacht. Man werde, heißt es dort, „im Einklang mit unserer treuhänderischen Pflicht“ mit Unternehmen zusammenarbeiten, deren Fokus darauf ausgerichtet sei, Klimarisiken zu minimieren.



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