Vertrauensfrage: Tsipras braucht mindestens 120 Stimmen
Nun will er daraus die Konsequenzen ziehen und möglicherweise kommende Woche die Vertrauensfrage im Parlament stellen, verlautete aus Regierungskreisen in Athen.
Die Verfassung schreibt einen solchen Schritt zwar nicht vor, legt ihn aber nahe, wenn eine Regierung auf weniger als 120 der insgesamt 300 Abgeordneten des Parlaments zählen kann. Diese Schwelle wurde am Freitag unterschritten, als nur noch 118 der 162 Abgeordneten der Regierung für das Hilfspaket stimmten.
Laut Artikel 84 der Verfassung muss ein Regierungschef bei einer Vertrauensfrage die absolute Mehrheit der anwesenden Abgeordneten auf sich vereinigen. Das wären 151 „Ja“-Stimmen, wenn alle 300 Parlamentarier teilnehmen.
Sind weniger Abgeordnete anwesend, reduziert sich auch die notwenige Zahl der „Ja“-Stimmen. Jedoch legt die Verfassung eine Untergrenze von mindestens zwei Fünfteln aller Mitglieder des Parlaments fest, also 120 Abgeordnete, deren Zustimmung ein Regierungschef unabhängig von der Zahl der anwesenden Parlamentarier für eine erfolgreiche Vertrauensabstimmung benötigt. Das Vertrauen gilt auch dann als ausgesprochen, wenn ein Regierungschef nur mit Hilfe der Opposition auf die notwendige Mehrheit kommt.
Der entsprechende Passus des Artikels 84 der griechischen Verfassung in einer dpa-Übersetzung:
„„Ein Vertrauensantrag kann nicht angenommen werden, wenn nicht die absolute Mehrheit der anwesenden Abgeordneten zustimmt. Diese Mehrheit darf aber nicht geringer sein als zwei Fünftel der Gesamtzahl der Abgeordneten.“
(dpa)
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