Völkermord in Namibia: Herero-Chef von Zeremonie ausgeladen

Die Aufarbeitung des deutschen Genozids im heutigen Namibia kommt nur schleppend voran. In New York hoffen die Nachfolger der Betroffenen weiter auf einen Prozess. Der Herero-Chef ist empört, dass eine Zeremonie in Berlin offenbar ohne ihn stattfinden soll.
Titelbild
Das Stammesoberhaupt der Herero, Paramount Chief Vekuii Rukoro kritisiert das Versöhnungsabkommen scharf.Foto: Jürgen Bätz/dpa
Epoch Times31. Juli 2018

Der Chef einer afrikanischen Volksgruppe darf eigener Aussage zufolge nicht an einer in Berlin geplanten Zeremonie im Zusammenhang mit dem Völkermord während der Kolonialzeit im heutigen Namibia teilnehmen.

Bei der Veranstaltung Ende August sollen Vertretern aus Namibia mehrere Schädel übergeben werden, die aus der Zeit der deutschen Kolonialherrschaft im damaligen Deutsch-Südwestafrika (1884-1915) stammen. Die Schädel ermordeter Angehöriger der Stämme Herero und Nama gingen teilweise in den Besitz deutscher Museen über.

Die Bundesregierung werde für eine 25-köpfige Delegation aus Namibia die Kosten für Anreise und Unterkunft übernehmen, sagte Herero-Chef Vekuii Rukoro dpa am Dienstag in New York. „Mein Name wurde ausgeschlossen, weil ich gegen Deutschland vor Gericht gezogen bin“, sagte Rukoro, der seit 2014 „Paramount Chief“ („Oberhäuptling“) der Herero ist.

Eine offizielle Bestätigung von deutscher Seite gab es dazu zunächst nicht. Die Herero und Nama haben Deutschland in New York auf Schadenersatz verklagt.

Nach Angaben des Übersee-Museums in Bremen, das zwei der besagten Schädel besitzt, wird die Zeremonie von der Evangelischen Kirche in Berlin organisiert. Die Kirche sowie das Auswärtige Amt bestätigten Details der Veranstaltung auf dpa-Nachfrage zunächst nicht.

Deutsche Truppen hatten Historikern zufolge etwa 65 000 der 80 000 Herero und mindestens 10 000 der 20 000 Nama getötet. Bei Rückführung der Schädel müssten bestimmte religiöse Rituale eingehalten werden, sagte Rukoro. Diese müssten von Priestern durchgeführt werden und „nicht von irgendeinem Hinz und Kunz“.

Ob es zu dem Prozess kommt, ist auch nach einer einstündigen Anhörung vom Dienstag offen. Den Klägern zufolge kann die Bundesregierung sich nicht auf die normalerweise geltende Staatenimmunität berufen, da hier auch deutsches Staatseigentum in New York – unter anderem das Konsulatsgebäude unweit der Vereinten Nationen in Manhattan – betroffen sei. Das Gebäude sei aus der deutschen Staatskasse bezahlt worden, die an der afrikanischen Kolonie „Millionen und Abermillionen Dollar“ verdient habe, sagte US-Anwalt Kenneth McCallion.

Anwalt Jeffrey Harris, der Deutschland in dem Verfahren vertritt, hielt dagegen, dass das heutige Eigentum sich nicht bis zur deutschen Kolonialzeit zurückverfolgen lasse. „Dazwischen lagen zwei Weltkriege, nach denen Deutschland absolut bankrott war.“ Auch zwei Vertreter des Deutschen Konsulats waren bei der Anhörung anwesend. (dpa)



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