„Wahnsinnsfahrt“ in Dänemark: Deutscher musste sein Auto abgeben

Zu schnell unterwegs in Dänemark war ein deutscher Autofahrer. Das Fahrzeug wurde beschlagnahmt – wegen „Wahnsinnsfahrt“.
Titelbild
Auf der Autobahn bei Kopenhagen.Foto: Istockphoto/Demeter Stock
Von 21. September 2023


19 Jahre alt und deutlich zu schnell unterwegs in Dänemark war ein deutscher Autofahrer. Der Vorfall ereignete sich in der Nähe von Varde, einer beschaulichen Kleinstadt im südwestlichen Jütland, rund 120 Kilometer nordwestlich von Flensburg. Mit 182 Kilometern pro Stunde war der 19-Jährige auf einer dänischen Schnellstraße unterwegs, obwohl dort außerorts nur 80 km/h erlaubt sind. Der Blitzer hatte gravierende Folgen.

Die „Wahnsinnsfahrt“ eines 19-Jährigen

Das war eine „Wahnsinnsfahrt“ für den jungen Deutschen – im wahrsten Sinne des Wortes, dank eines im März 2021 neu eingeführten dänischen Gesetzes, das den Strafbestand der sogenannten „Wahnsinnsfahrt“ („Vanvidskørsel“) beinhaltet, die hart bestraft.

Die Polizei in Dänemark ermittelte den Raser umgehend und beschlagnahmte sein Auto. Es wurde Anklage erhoben. Verhaftet wurde der junge Deutsche nicht. Jedoch musste er nach seiner „Wahnsinnsfahrt“ am Abend des 10. Juli 2023 den Heimweg nach Deutschland ohne Fahrzeug antreten.

Geschwindigkeiten in Dänemark

Man ist immer gut beraten, sich im Vorfeld über die wichtigsten Verkehrsregeln eines Reiselandes zu informieren, insbesondere über die üblichen Geschwindigkeitsbeschränkungen.

In Dänemark sind dies 130 km/h auf Autobahnen, 80 km/h auf Landstraßen und 50 km/h in Ortschaften (weißes Schild mit Stadtsilhouette), wie das Auswärtige Amt in Berlin informiert. Gewarnt wird vor teurem Falschparken und einer streng kontrollierten 0,5-Promille-Regel bei Alkohol. Abblend- oder Tagfahrlicht sind ständig vorgeschrieben.

Die Seite „DK Ferien“ ergänzt, dass Pkw mit Anhänger nur bis 70 km/h fahren dürfen und die Autobahnen um die Hauptstadt Kopenhagen und andere große Städte auf 110 km/h begrenzt sind.

Was zählt zu einer „Wahnsinnsfahrt“?

Der dänische Automobilklub „FDM“ zählt die Vergehen auf, die in Dänemark als „Wahnsinnsfahrt“ gelten:

  • Fahren mit mindestens 100 km/h bei zusätzlich doppelt so hoher Geschwindigkeit wie erlaubt.

„Das bedeutet zum Beispiel, dass es verrückt ist, mit über 100 km/h zu fahren, wobei die Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h liegt“, so der dänische Auto-Klub.

  • Fahren mit über 200 km/h und mehr,
  • Fahren mit über 2,0 Promille Alkohol im Blut,
  • besonders rücksichtsloses Fahren.

„Wenn Sie im dichten Verkehr wiederholt durchgezogene Linien überfahren und dadurch gefährliche Situationen schaffen oder auf der Autobahn entgegen der Fahrtrichtung fahren.“

Oder wenn man „vorsätzlich eine unmittelbare Gefahr für das Leben oder das Wohlbefinden einer Person“ herbeiführe – etwa, wenn man auf dem Radweg fahre, um Radfahrer zu erschrecken oder Fußgänger an einem Fußgängerüberweg absichtlich anfahre.

Ebenso gehöre dazu, wenn man „jemandem fahrlässig erheblichen Schaden zufügt oder unter besonders erschwerenden Umständen eine fahrlässige Tötung begeht“.

  • Verkehrsunfälle mit besonders erschwerenden Umständen.

Dazu betreffe Autofahrer am Steuer oder beim Fahren unter Drogeneinfluss. Ebenso: „Wenn sich der Fahrer aufgrund von Krankheit, Beeinträchtigung, Überanstrengung, Schlafmangel, Einfluss von Reiz- oder Betäubungsmitteln oder aus ähnlichen Gründen in einem Zustand befindet, der es ihm nicht möglich macht, das Fahrzeug völlig sicher zu führen.“

Der Automobilklub warnt zudem:  „Dies gilt unabhängig davon, ob der Besitzer des Autos am Steuer saß oder nicht, als das Auto für rücksichtsloses Fahren verwendet wurde.“

In diesem Zusammenhang werde man auch bei Leihautos oder bei Probefahrten bei Autohändlern um eine schriftliche Erklärung gebeten, das Auto „nicht für verrückte Fahrten“ zu verwenden. „Unabhängig davon, ob Sie etwas unterschrieben haben oder nicht, müssen Sie mit einer Schadensersatzpflicht rechnen, wenn das Auto gemäß den Vorschriften zur rücksichtslosen Fahrweise beschlagnahmt wird.“

Das Auto wird dann zugunsten der dänischen Staatskasse versteigert.

Auch in Österreich bald soweit

Ein vergleichbares Gesetz soll laut „Autobild“ auch bald in Österreich vor Rasern und illegalen Autorennen schützen. Das Gesetz soll ab März 2024 in der Alpenrepublik gelten und ebenfalls den Entzug des Fahrzeugs zur Folge haben. Die Autozeitung rät daher zur erhöhten Vorsicht im Urlaubsreiseverkehr und bei Geschäftsreisen in Dänemark – und bald auch in Österreich.



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