Was Asylsuchende in den EU-Ländern erwartet

Vom Aufnahmeverfahren bis zum Schulbesuch unterscheiden sich die Regelungen teilweise drastisch, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in den jeweiligen Staaten ergab.
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Asylsuchende nach der Ankunft auf einer Bahnhofstreppe in Rosenheim, Bayern, warten auf ihre Registrierung. Unter ihnen Flüchtlinge aus Eritrea und Mali.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times30. August 2015
Zehntausende Flüchtlinge drängen in die Europäische Union – doch nicht in jedem EU-Land erwarten sie dieselben Bedingungen.

Vom Aufnahmeverfahren bis zum Schulbesuch unterscheiden sich die Regelungen teilweise drastisch, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in den jeweiligen Staaten ergab. Ein Vergleich zwischen acht Ländern:

ASYLVERFAHREN: 14 Tage, acht Monate, ein Jahr – in jedem EU-Land gibt es andere Vorgaben für die Bearbeitungsdauer der Asylanträge. In den Niederlanden wird im Idealfall in nur zwei Wochen über die Anträge entschieden. Bei Ablehnung kann ein zweiter Antrag gestellt werden, dann kann der Prozess auch ein Jahr dauern. Zusätzlich tritt auch die sogenannte „Bett, Bad und Brot“-Regelung in Kraft: Für eine begrenzte Zeit gibt es eine Mahlzeit und einen Schlafplatz für Flüchtlinge, die nicht abgeschoben werden können oder nicht freiwillig in ihre Heimat zurückkehren.

In Bulgarien kann die Bearbeitung bis zu einem halben Jahr dauern – die meisten Flüchtlinge sind jedoch in dieser Zeit bereits in ein anderes EU-Land weitergereist. In Dänemark können die Flüchtlinge in der sechsmonatigen Wartezeit Sprach- und Einführungskurse in Kultur und Gesellschaft belegen.

WOHNEN: In Frankreich und Dänemark leben Asylbewerber in der Regel in zentralen Unterkünften und Aufnahmezentren, bis über ihren Antrag entschieden wird. Weil der Platz dort nicht reicht, will die französische Regierung mehr Unterkünfte schaffen. Private Unterbringung wird in Dänemark nur unter bestimmten Bedingungen zugelassen, finanzielle Unterstützung gibt es dann jedoch nicht.

Asylbewerber in Polen werden auf insgesamt zwölf Aufnahmezentren verteilt, dort bleiben sie bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens. In Ungarn werden sie einem von fünf Lagern zugewiesen, wobei eine Einrichtung sogar geschlossen ist. Bei einer Unterbringung in privaten Unterkünften gibt es kein Geld vom Staat.

In Italien werden die Migranten in verschiedenen Zentren aufgenommen. In Erstaufnahmezentren werden sie registriert. Danach kommen sie in Unterkünfte, die für einen längeren Aufenthalt ausgestattet sein sollten. Flüchtlinge, die abgewiesen werden, müssen in ein Abschiebezentrum.

ARBEIT: In den meisten Ländern dürfen die Asylsuchenden arbeiten – wenn auch nur unter Einschränkungen. In Frankreich dürfen die Flüchtlinge offiziell ein Jahr lang arbeiten, sofern sie eine Arbeitserlaubnis analog zu anderen Ausländern vorweisen – diese wird jedoch nur in seltenen Fällen erteilt. Während der Wartezeit in Schweden können sich Flüchtlinge einen Job suchen. Nach vier Monaten mit einem Job kann eine reguläre Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Wenn die Flüchtlinge länger als sechs Monate warten müssen, dürfen sie auch in Dänemark arbeiten. Strengere Regeln gelten hingegen in Ungarn: Die Asylbewerber dürfen nach neunmonatigem Aufenthalt ausschließlich eine im Lager bezahlte Arbeit annehmen.

GELD: Zwischen 15 und rund 230 Euro bekommen die Flüchtlinge im Monat von den Staaten. In Italien gibt es zusätzlich Telefonguthaben. In Polen gibt es finanzielle Unterstützung, sollten die Flüchtlinge freiwillig in die Heimat zurückkehren wollen. Nationalisten werfen der bulgarischen Regierung vor, für Flüchtlinge besser zu sorgen als für die eigene Bevölkerung. Bulgarien gibt für einen Flüchtling rund 150 Euro pro Monat aus, rechtfertigt sich der Chef der staatlichen Flüchtlingsbehörde, Nikola Kasakow, in den Medien. Der Unterhalt für Asylbewerber beinhalte Verpflegung, Unterkunft, Energie, Wasser, Heizung, Bewachung sowie Dolmetscher.

SCHULE: Für Flüchtlingskinder ist der Schulbesuch in allen Ländern offiziell Pflicht. Die Praxis wird allerdings von Nichtregierungsorganisationen und UNHCR zum Beispiel in Polen bemängelt – das offizielle Integrationsprogramm beginnt erst nach der Anerkennung als politischer Flüchtling. In Ungarn stehen die Kurse ebenfalls nicht überall zur Verfügung, in der Regel werden sie von Zivilorganisationen angeboten. In Frankreich können die Kinder ab drei Jahren hingegen die Vorschule besuchen. In niederländischen Schulen müssen die Kinder zunächst Grundkenntnisse der Sprache erwerben, bevor sie in den normalen Schulalltag einsteigen.

GESUNDHEIT: In den meisten Ländern gibt es kostenlosen Zugang zu medizinischer Versorgung, ähnlich wie für einheimische Sozialhilfeempfänger. In Dänemark wird die medizinische Versorgung nur bezahlt, wenn die Behandlung unaufschiebbar ist. In den Niederlanden sind die Asylsuchenden krankenversichert und haben freien Zugang zum Gesundheitssystem.

(dpa)


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