Zu Tode vergewaltigt: Prozess um tote Leonie (13) in Österreich steht an
Vergewaltigung mit Todesfolge und schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen. Der öffentliche Prozess um den tragischen Tod der 13-jährigen Leonie soll in Kürze beginnen. Der Fall hatte seinerzeit für ein großes gesellschaftliches und politisches Beben in Österreich gesorgt und einen Streit in der schwarz-grünen Koalition um die Abschiebung straffälliger Asylbewerber nach Afghanistan ausgelöst.
Mordanklage gefordert
In dem demnächst beginnenden Prozess in Wien werden zunächst drei von vier tatverdächtigen afghanischen Asylbewerbern vor Gericht stehen. Ein vierter Tatverdächtiger war kurz nach der Tat quer durch Europa geflohen. Ende Juli vergangenen Jahres entdeckten Zielfahnder den 22-jährigen Afghanen in einem Londoner Hotel und verhafteten ihn. Die Auslieferung nach Österreich gelang jedoch erst Ende März 2022, weil der Tatverdächtige juristisch versucht hatte, die Auslieferung zu blockieren. Kurz zuvor hatten die Anwälte der Familie des Mädchens bereits eine Abtrennung des Verfahrens erwirkt, weil für die Familie die Verzögerung eine „unzumutbare Belastung“ gewesen sei.
Vor Gericht soll auch ein Video der Tat vom 25. Juni 2021 gezeigt werden – allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Video hatten die Tatverdächtigen selbst gedreht, berichtet die österreichische „Kronenzeitung“.
Die Anwälte der Familie des toten Mädchens wollen vor Gericht eine Ausweitung der Anklage zum Mord hin bewirken: „Wir sind der Meinung, dass jemand, der einer 13-Jährigen acht Ecstasy-Tabletten einflößt und einschlägige Erfahrung mit Drogen hat, sich des Mordes strafbar macht“, so Anwalt Johannes Öhlböck.
Für die Strafmaße hätte dies jedoch keine Auswirkung, so der Bericht. Einem zum Tatzeitpunkt 23-jährigen Angeklagten droht eine lebenslange Haft, den anderen beiden (18, 20) drohen 20 Jahre. Im Verlauf der Ermittlungen war bekannt geworden, dass einer der Tatverdächtigen sich verjüngt hatte. Aus dem 16-jährigen unbegleiteten minderjährigen Asylbewerber, im Polizeijargon UMA, wurde schließlich ein 20-Jähriger.
Amtshaftungsklage folgt
Später soll noch eine Amtshaftungsklage folgen. „Wenn die zwei vorbestraften Angeklagten nach ihren Verurteilungen abgeschoben worden wären, hätte der Tod von Leonie verhindert werden können“, meinte Familienanwalt Öhlböck.
Er hatte sich gemeinsam mit seinem Kollegen, Florian Höllwarth, nach Leonies Tod an Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und den damaligen Innenminister und heutigen Bundeskanzler, Karl Nehammer (ÖVP), gewandt und mehr Maßnahmen zum Schutz für die Frauen gefordert. Der Fall Leonie war bereits der 14. Frauenmord des Jahres 2021 in der Alpenrepublik. Allerdings: „Es besteht kein Interesse an Veränderungen“, meinte Anwalt Höllwarth.
Letzte Erkenntnisse zum Fall
Im April fasste die „Krone“ den Abschlussbericht der Kriminalpolizei und die Ergebnisse zahlreicher gerichtsmedizinischer Befunde wie folgt zusammen: „Die Schülerin wurde im Zusammenwirken aller Beschuldigten vorsätzlich unter Drogen gesetzt und danach von ihnen missbraucht. Bis sie starb.“
Das Mädchen hatte den Beschuldigten Ali H. (18) dessen Angaben nach im Mai 2021 im Wiener Prater kennengelernt, wiederholt mit ihm Haschisch geraucht und sexuell verkehrt. Sie seien ein Paar gewesen, behauptet der Afghane. Leonies beste Freundin widerspricht diesen Angaben und mehrere enge Vertraute der 13-Jährigen gaben an, dass sie bis zum 16. Lebensjahr Jungfrau habe bleiben wollen und bisher nur mit Jungs „geschmust“ habe.
Am Abend vor der Tatnacht hatte ein dem Mädchen bis dahin unbekannter 20-jähriger Afghane sie per Instagram zu einem Treffen auf der Donauinsel mit Ali H. überredet. Dieser gab dem Bericht nach bei seiner Verhaftung an, mit dem Mädchen eine Flasche Whiskey getrunken zu haben und dann mit weiteren drei Afghanen mit ihr in seine Wohnung gegangen zu sein, um mit ihr zu schlafen. Bluttests ergaben jedoch keinen Alkohol im Körper des Mädchens am Tag vor seinem Tod – jedoch eine große Menge Ecstasy.
In der Rekonstruktion gehen die Ermittler davon aus, dass dem Mädchen in der Wohnung die Drogen aufgelöst in Fruchtsaft verabreicht worden waren. Die 13-Jährige geriet in einen wehrlosen Zustand und es kam zu einer Massenvergewaltigung. Druckmale an den Oberarmen deuteten darauf hin, dass sie festgehalten worden war. Kompressionsspuren am Oberkörper werten die Ermittler als Folge dessen, dass währenddessen eine oder mehrere Personen auf dem Mädchen gekniet hätten. Schließlich wurde Leonie bewusstlos und verstarb letztlich. Sie wurde aus der Wohnung gebracht und an einem Baum im Grünstreifen an der Straße abgelegt.
Offenbar rief früheren Medienangaben nach Ali H. den Notdienst und tat überrascht, das Mädchen dort gefunden zu haben. Währenddessen versuchte eine Nachbarin vergeblich, die 13-Jährige zu reanimieren.
Gestürmte Zeitung und Autokorso
Der Fall hatte im Sommer 2021 landesweit und auch international für großes Entsetzen und Empörung gesorgt. Er hatte auch in Österreich eine breite politische und gesellschaftliche Debatte ausgelöst über eine konsequente Abschiebung ausländischer Straftäter.
Dies gipfelte sogar darin, dass rund 20 „vermummte linksextreme Aktivisten der Gruppe ‚Alerta Feminista‘“ in die Büros einer Tageszeitung in Wien eindrangen und gegen die „rassistische Berichterstattung“ protestierten, weil die Zeitung die Nationalität von Tatverdächtigen bekannt gegeben hatte. Dabei vereinnahmten die Extremisten kurzerhand die Wiener Öffentlichkeit für ihre Polit-Aktion und schrien: „Ganz Wien hasst OE24“.
Dieser Vorfall hatte ebenso für große Aufmerksamkeit gesorgt wie der Autokorso im Juli 2021 für das tote Mädchen. Rund 100 Fahrzeuge waren teils mit schwarzen Trauerflaggen von Leonies Heimatort Tulln zum rund 40 Kilometer entfernten Auffindeort der Mädchenleiche in Wien-Donaustadt gefahren. In der Nähe des Bundeskanzleramtes kam es zu einer Trauerkundgebung. Rund 500 Menschen trauerten in einer Schweigeminute. Viele legten Blumen ab, stellten brennende Kerzen auf. Die Kirchenglocken läuteten.
„Kein Platz für falsche Toleranz“
Der Fall verschärfte die Diskussion um die Abschiebung krimineller Asylbewerber in Österreich weiter. Zu diesem Zeitpunkt lebten rund 44.000 Afghanen im Land. Allein im Jahr 2020 wurden 4.877 oder mehr als elf Prozent von ihnen straffällig.
Der damalige österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) äußerte sich in einem Statement zum Wiener Mädchenmord und kündigte ein entschlossenes Vorgehen gegen Asylbewerber an, die vorgäben, Schutz zu suchen und dann teils ganz grausame Verbrechen begingen.
Gleichzeitig erteilte der damalige Bundeskanzler Vertretern der „falschen Toleranz“ eine Absage. Es habe welche gegeben, die sofort davon gesprochen hätten, dass die afghanischen Migranten sicherlich so traumatisiert seien und dass das der Grund sei, warum sie diese Tat begangen hätten. „Da kann ich einfach nur sagen: Solche Aussagen, die widern mich einfach zutiefst an.“
Kurz meinte, dass es in Österreich keinen „Platz für falsch verstandene Toleranz“ gebe und er „diese Täter-Opfer-Umkehr“ persönlich nicht aushalte. Mit ihm werde es auch keinen Abschiebestopp nach Afghanistan geben. Flüchtlingshilfe vor Ort sei der Punkt, um Menschen in Not zu unterstützen. Er sei aber dagegen, in Europa unbeschränkt Menschen aufzunehmen.
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