6000 Euro Geldstrafe für Ex-AfD-Chefin Petry wegen Falscheids

Die frühere AfD-Vorsitzende Frauke Petry ist wegen eines fahrlässigen Falscheids zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Ursprünglich war Petry wegen Meineids angeklagt, die Staatsanwaltschaft ging im Laufe des Prozesses aber nicht mehr von einem vorsätzlichen Delikt aus.
Titelbild
Frauke PetryFoto: TOBIAS SCHWARZ/AFP/Getty Images
Epoch Times2. April 2019

Die frühere AfD-Vorsitzende Frauke Petry ist vor dem Landgericht Dresden wegen eines fahrlässigen Falscheids zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Richter verhängten gegen die 43-Jährige am Dienstag eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro. Ursprünglich war Petry wegen Meineids angeklagt. Die Staatsanwaltschaft ging im Laufe des Prozesses aber nicht mehr von einem vorsätzlichen Delikt aus.

Die Richter blieben mit ihrem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von insgesamt 10.500 Euro gefordert hatte. Die Vorwürfe betreffen im Kern den Landtagswahlkampf 2014 in Sachsen. Petry soll in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses im November 2015 unter Eid falsch ausgesagt haben. Der Ausschuss befasste sich damals mit der Gewährung von Darlehen durch AfD-Landtagskandidaten an die Partei, mit denen der Landtagswahlkampf mitfinanziert werden sollte.

Nach Petrys Aussagen vor dem Ausschuss hätten die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden. Ihre Angaben widersprachen der Anklage zufolge aber dem Darlehensvertrag – nach diesem sollte ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung verzichten.

Petry selbst hatte wiederholt versichert, nicht vorsätzlich gehandelt zu haben. Das nun ergangene Urteil ist für die 43-Jährige auch entscheidend für ihre weiteren politischen Ambitionen. Bei einer Verurteilung wegen Meineids zu mindestens einem Jahr hätte Petry der Verlust ihrer Abgeordnetenmandate in Bundestag und im sächsischen Landtag gedroht. Bei der Verurteilung wegen fahrlässigen Falscheids ist dies nun nicht der Fall. (afp)



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion