89-jährige Holocaust-Leugnerin muss zwei Jahre in Haft
Die 89-jährige Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck muss ihre zweijährige Haftstrafe verbüßen. Mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ihre dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde ab. (Az: 1 BvR 673/18)
Das Landgericht Verden hatte Haverbeck im August vergangenen Jahres wegen Volksverhetzung in acht Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt, die Strafe ist inzwischen rechtskräftig. Haverbeck trat allerdings zunächst ihre Haft nicht an, wurde aber nach erfolgreicher Fahndung im Mai verhaftet.
In verschiedenen Artikeln hatte Haverbeck behauptet, die massenhafte Ermordung von Juden während der NS-Zeit könne es nicht gegeben haben. Nach dem Karlsruher Beschluss unterliegt dies nicht der Meinungsfreiheit. Haverbeck habe „erwiesen unwahre“ und offenbar auch „bewusst falsche Tatsachenbehauptungen“ verbreitet. Das Landgericht habe hier davon ausgehen dürfen, dass solche Äußerungen den öffentlichen Frieden gefährden können. Wie auch die Billigung der NS-Verbrechen sei auch deren Leugnung dann strafbar.
Die Billigung oder Leugnung der NS-Verbrechen richte sich letztlich gegen die Opfer und damit gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen, erklärte das Bundesverfassungsgericht zur Begründung. „Sie trägt damit unmittelbar die Gefahr in sich, die politische Auseinandersetzung ins Feindselige und Unfriedliche umschlagen zu lassen.“ Dass es hier ausnahmsweise anders liege, sei nicht erkennbar. Haverbeck habe „gezielte Agitation“ gegen Juden betrieben. (afp)
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