Abgetrennte Köpfe auf Cover: Erste Beschwerde gegen „Charlie Hebdo“ bei Deutschem Presserat – und gegen „Spiegel“

Wegen eines Covers, auf dem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) den abgeschnittenen Kopf von SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz in der Hand hält, ging eine Beschwerde über "Charlie Hebdo" beim Deutschem Presserat ein. Auch wegen dem "Spiegel"-Cover mit US-Präsident Trump als Schlächter der Freiheitsstatue gingen Beschwerden ein.
Titelbild
Die umstrittene Satire-Zeitung „Charlie Hebdo”.Foto: MARTIN BUREAU/AFP/Getty Images
Epoch Times23. Februar 2017

Knapp drei Monate nach ihrem Start hat sich die deutsche Ausgabe der Satirezeitung „Charlie Hebdo“ erstmals eine Beschwerde beim Deutschen Presserat eingehandelt. Wegen eines Covers, auf dem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) den abgeschnittenen Kopf von SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz in der Hand hält, ging eine Beschwerde bei den Medienwächtern ein, wie Presseratsprecherin Edda Eick am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP sagte.

„Charlie Hebdo“ wird demnach vorgeworfen, Merkel mit der Karikatur zu „diffamieren“. Die aus Frankreich stammende Satirezeitung hatte auf ihrer Titelseite vom 9. Februar eine Zeichnung abgedruckt, auf der Merkel in einer Hand den abgetrennten Kopf von Schulz und in der anderen Hand ein blutverschmiertes Messer hält.

Die Karikatur der bekannten Zeichnerin Coco war eine Antwort auf ein aufsehenerregendes „Spiegel“-Titelbild. Das Nachrichtenmagazin hatte einige Tage zuvor auf seiner Titelseite Donald Trump abgebildet, der der Freiheitsstatue den Kopf abgetrennt hat.

Das „Spiegel“-Cover sorgte für Diskussionen und wurde teils heftig kritisiert. Mit der nachgestellten Titelseite wollte „Charlie Hebdo“ dem „Spiegel“ nach eigenen Angaben seine Solidarität und seinen Respekt ausdrücken.

Der Presserat bat „Charlie Hebdo“ nun um eine Stellungnahme zu dem Vorwurf, den Pressekodex verletzt zu haben. So mahnt Ziffer 1 des Pressekodex die Achtung der Menschenwürde an, Ziffer 9 den Schutz der Ehre. Ein Beschwerdeausschuss des Presserats wird sich am 23. März mit dem Fall befassen.

Dann wird das Gremium auch die Beschwerden gegen den „Spiegel“ wegen des Trump-Titels prüfen. Inzwischen sind 21 Beschwerden gegen das Nachrichtenmagazin eingegangen, wie Sprecherin Eick sagte. Der Presserat kann beispielsweise eine Rüge oder eine Missbilligung aussprechen, oder aber auf eine solche Maßnahme verzichten, wenn er die Beschwerde für unbegründet hält.

„Wir nehmen die Beschwerde ernst und werden selbstverständlich gemäß des Reglements des Deutschen Presserats darauf antworten“, sagte die deutsche „Charlie Hebdo“-Chefredakteurin Minka Schneider am Mittwoch. Die französische Satirezeitung, die Anfang Dezember eine deutsche Ausgabe gestartet hatte, ist bekannt für provokative und häufig derbe Karikaturen. Im Januar 2015 wurde die Redaktion der Zeitung in Paris Ziel eines islamistischen Anschlags mit zwölf Toten. (afp)



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