3G-Regel darf in Arztpraxen nicht angewendet werden

Epoch Times27. Oktober 2021

Das Bundesgesundheitsministerium hat darauf hingewiesen, dass Arztpraxen die sogenannte 3G-Regel nicht zur Voraussetzung für medizinische Behandlungen machen dürfen. Vertragsärzte seien verpflichtet, Patientinnen und Patienten zu behandeln, sagte ein Ministeriumssprecher der Zeitung „Die Welt“ (Mittwochsausgabe). Die Behandlung dürften sie in der Corona-Pandemie „nicht von der Einhaltung der 3G-Regel abhängig machen“.

Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium hatte laut „Welt“ zuvor mitgeteilt, dass im ambulanten Sektor bereits Beschwerden über „Praxen im 3G- bzw. 2G-Betrieb“ eingereicht worden seien.

3G steht für „geimpft, genesen oder getestet“. Die Regel bedeutet, dass für den Zutritt zu einem Ort eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus, eine Genesung von Covid-19 oder ein negativer Test vorzuweisen ist. Bei der 2G-Regel werden nur Geimpfte und Genesene zugelassen.

Zu dem Zutritt zu Arztpraxen merkte die Kassenärztliche Bundesvereinigung an, dass es für deren sicheren Betrieb auch Alternativen zur 3G- oder 2G-Regel gebe: „Die Praxen dürfen organisatorisch regeln, dass ungeimpfte und ungetestete Patienten beispielsweise während speziell eingerichteter Sprechzeiten behandelt werden“, sagte ein Sprecher der „Welt“.

Der Wunsch nach dem Schutz anderer Patienten, des Praxispersonals sowie der Ärzte selbst sei zwar verständlich und nachvollziehbar: „Ärzte können aber eine Behandlung nicht von der Einhaltung der 3G-Regel abhängig machen“, betonte der Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. (afp/oz)



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion