AfD-Chef Meuthen: „Die Unruhe, die wir jetzt haben, muss man in Kauf nehmen“

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Jörg Meuthen.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times19. Mai 2020

AfD-Chef Jörg Meuthen hat seine Partei zu einer Distanzierung vom Rechtsextremismus aufgerufen. Im „heute journal“ des ZDF verteidigte Meuthen am Montagabend den Rauswurf des Brandenburger Politikers Andreas Kalbitz.

„Die Unruhe, die wir jetzt haben, muss man in Kauf nehmen“, sagte Meuthen. Bei diesem Richtungsstreit sehe er die Mehrheit der AfD hinter sich: „Ich weiß die weitesten Teile der Partei hinter mir.“

Kalbitz habe seine Mitgliedschaft in der AfD verloren, weil er eine „verfestigt rechtsextreme Vorgeschichte“ habe, sagte Meuthen. „Das hat er verschwiegen, das können wir nicht hinnehmen.“ Meuthen fügte hinzu: „Wir müssen unsere Partei frei von rechtsextremen Bezügen halten, da gibt es kein Pardon.“

Der AfD-Bundesvorstand hatte die Parteimitgliedschaft von Kalbitz am Freitag mit knapper Mehrheit für nichtig erklärt, die Abstimmung war von Parteichef Meuthen herbeigeführt worden. Der 47-jährige Kalbitz soll Mitglied der rechtsextremen „Heimattreuen deutschen Jugend“ gewesen sein.

Brandenburger AfD-Fraktion sieht keine Spaltung der Partei

Der parlamentarische Geschäftsführer der Brandenburger AfD-Landtagsfraktion, Dennis Hohloch, sieht trotz der Debatte um den Rauswurf des bisherigen Landeschefs Andreas Kalbitz keine Gefahr für die Einheit der Partei.

„Ich sehe auch keine Spaltung der Partei“, sagte Hohloch heute im RBB-Inforadio. „Wir haben in den letzten Jahren immer wieder Diskurse geführt bei uns, wir sind eine sehr basisdemokratisch organisierte Partei, da benötigt es vielleicht auch einen Mitgliederparteitag auf Bundesebene wieder, wo wir genau solche Dinge ausdiskutieren und Spannungen dahingehend abbauen können.“

Hohloch sagte weiter: „Ich kenne Herrn Kalbitz jetzt schon einige Jahre persönlich sehr gut, ich empfinde nicht, dass es sich hier um einen Neonazi oder Rechtsextremisten handelt, das ist meine ganz persönliche Sicht.“

Es handele sich um Anschuldigungen, Belege seien auch Kalbitz nicht direkt zugegangen. Zudem gelte der Resozialisierungsauftrag: „Selbst wenn Dinge in der Vergangenheit bei Menschen vorgefallen sein sollten, muss man den Personen zugestehen, sich natürlich in ihrem weiteren Lebensverlauf auch entwickelt zu haben.“ (afp/dpa/nh)



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