AfD-Antrag abgelehnt: Bundestagsmehrheit will keine Unverbindlichkeit des Migrationspaktes bestätigen – Wer stimmte wie?

Heute stimmte der Bundestag auf Antrag der AfD namentlich über eine Protokollerklärung zur völkerrechtlichen und rechtlichen Unverbindlichkeit des UN-Migrationspaktes ab. Das Ergebnis ist eindeutig.
Epoch Times30. November 2018

Die AfD hatte sich heute mit ihrem Antrag, eine namentliche Abstimmung zur Protokollerklärung der Unverbindlichkeit des UN-Migrationspakt durchzuführen, durchgesetzt.

Die von der AfD verlangte Protokollerklärung besagt, dass die im Text des globalen Migrationspakts gemachte Aussage über seinen völkerrechtlich unverbindlichen Charakter ein ganz bestimmendes Element für die Bundesregierung für die Verabschiedung beziehungsweise Unterzeichnung des Pakts sei. Die auf diese Weise statuierte nicht bestehende Rechtsbindung des Pakts solle nicht nur am Tag seiner Verabschiedung oder Unterzeichnung gelten, sondern auch zukünftig.

Auf der Internetseite des Deutschen Bundestages kann das Ergebnis jetzt eingesehen werden. Hier zeigt sich, dass bis auf die AfD alle Fraktionen mehrheitlich gegen die Protokollerklärung gestimmt haben und damit gegen eine dauerhafte Unverbindlichkeit des Paktes.

Das namentliche Abstimmungsergebnis finden Sie hier: NAMENTLICHE ABSTIMMUNG

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Eine Stunde lang debattierte der Bundestag am Freitag über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Aufforderung zur Abgabe einer Protokollerklärung zur völkerrechtlichen beziehungsweise rechtlichen Unverbindlichkeit des ,Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ für die Bundesrepublik Deutschland durch die deutsche Bundesregierung bei der Unterzeichnung des Paktes im Dezember in Marrakesch – die Bundesrepublik Deutschland als ,permanent objector‘“ (19/6061). Über den Antrag wurde abgestimmt.

Ganze Debatte aus dem Bundestag:

Die im Pakt genannten Verpflichtungen seien nur politisch deklaratorischer Art und sollten die deutschen staatlichen Stellen rechtlich in keinerlei Hinsicht binden. Aufgrund seines ausdrücklichen, unverbindlichen Rechtscharakters könne der Pakt weder rechtlich angewendet noch bei der Auslegung von Rechtsfragen durch deutsche Gerichte herangezogen werden, formuliert die Fraktion in ihrer beantragten Protokollerklärung.(vom/29.11.2018) (nmc)



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