AfD hält geplantes Stiftungsgesetz „für unvereinbar mit dem Grundgesetz“

Die AfD hält das von der Ampel-Koalition und der Union geplante Stiftungsgesetz für unvereinbar mit dem Grundgesetz.
Erika Steinbach ist die Vorsitzende der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung.
Erika Steinbach ist die Vorsitzende der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung.Foto: Uli Deck/dpa
Epoch Times11. Oktober 2023

Das Vorhaben „verstößt gegen die grundgesetzliche Chancengleichheit der Parteien“, erklärte AfD-Parteivize Mariana Harder-Kühnel am Mittwoch in Berlin. Der Gesetzentwurf, der am Freitag erstmals im Bundestag beraten werden soll, sieht den Ausschluss der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung von der staatlichen Finanzierung vor.

„Insgesamt 700 Millionen Euro werden im kommenden Jahr an alle politischen Stiftungen ausgeschüttet, nur die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung soll davon ausgeschlossen werden“, kritisierte Harder-Kühnel.

In dem Gesetzentwurf ist als eine Bedingung für den Erhalt staatlicher Gelder aufgeführt, dass eine Partei in der „mindestens dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen“ sein muss. Das träfe für die AfD, die erstmals 2017 in das Parlament kam, nicht zu. Harder-Kühnel erklärte dazu, hier wolle „ein politisches Kartell gezielt die AfD benachteiligen“, zumal eigens für die FDP eine Ausnahmeregelung geschaffen worden sei.

Eine weitere Regelung in dem Gesetzentwurf zielt darauf ab, dass nicht auch die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung von der Förderung ausgeschlossen ist: „Wurde eine politische Stiftung bereits über mindestens zwei aufeinanderfolgende Legislaturperioden gefördert, ist es unschädlich, wenn die nahestehende Partei für die Dauer einer Legislaturperiode nicht im Deutschen Bundestag vertreten ist.“ Die FDP war 2013 unter die Fünf-Prozent-Hürde gerutscht und erst 2017 wieder in den Bundestag eingezogen.

Dem Gesetzentwurf zufolge dürfte es die AfD auf längere Sicht schwer haben, Gelder aus dem Bundeshaushalt für ihre Stiftung zu bekommen: Von der Förderung ausgeschlossen ist etwa „eine in der Vergangenheit liegende Stiftungsarbeit, die nicht der Förderung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie dem Gedanken der Völkerverständigung diente“.

Weitere mögliche Ausschlussgründe sind „die Mitwirkung, Beschäftigung oder Beauftragung von Personen, die die inhaltliche Arbeit der Stiftung wesentlich beeinflussen können, wenn bei ihnen ein hinreichend gewichtiger Verdacht besteht, dass sie verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen“. Ein weiterer Grund ist demnach „eine verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung, die der Stiftung zuzuordnen ist“.

Die AfD hatte vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dagegen geklagt, dass die parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) von der staatlichen Förderung bislang ausgeschlossen ist. Das Gericht entschied im Februar, dass die Ausnahme der DES für das Jahr 2019 eine Verletzung der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb darstellte. Gleichzeitig wurde eine gesetzliche Regelung angemahnt. Der Gesetzentwurf von SPD, Grünen, FDP und Union soll nun am Freitag erstmals im Bundestag beraten werden.

Die AfD halte das geplante Stiftungsgesetz „in dieser Form für unvereinbar mit dem Grundgesetz“, betonte Harder-Kühnel. Die stellvertretende AfD-Vorsitzende kündigte an, die Partei behalte sich vor, „in dieser Angelegenheit das Bundesverfassungsgericht um eine entsprechende Überprüfung ersuchen“. (afp)



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