Nach Stuttgart und Frankfurt: AfD unterstützt „Warnschussarrest“ für Randalierer – Linken-Fraktion lehnt ab

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Ein demoliertes Polizeiauto in Stuttgart, am 22. Juni 2020.Foto: THOMAS KIENZLE/AFP via Getty Images
Epoch Times22. Juli 2020

Die FDP-Forderung nach einer Anwendung des sogenannten Warnschussarrests für jugendliche Randalierer hat bei den Bundestagsfraktionen für gemischte Reaktionen gesorgt. „Die staatliche Antwort muss auch durch schnellere strafrechtliche Reaktion spürbarer werden“, sagte der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Gottfried Curio, der „Welt“ (Donnerstagausgabe). „Konsequente Kontrollen, Platzverweise und Festnahmen, sodass die Randalierer die Grenzen kennen, bevor sie sie austesten.“

Ein Baustein, so Curio, könne dazu „eine rasch erfolgende Verurteilung zu einem kurzzeitigen Arrest“ sein. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Mathias Middelberg (CDU), sagte der „Welt“ zu dem Vorstoß: „Unser Rechtsstaat muss kriminellen Jugendlichen sehr klar die Grenzen aufzeigen. Die Täter von Stuttgart und Frankfurt müssen schnell und konsequent von der Justiz abgeurteilt werden.“

Ablehnung äußerte die Linken-Fraktion im Bundestag: „Das Jugendstrafrecht soll erzieherisch wirken – das ist ein Grundsatz, der nicht leichtfertig aufgegeben werden darf“, sagte die Innenexpertin Ulla Jelpke. Die Möglichkeit eines Arrests sei im Jugendstrafrecht bereits verankert. „Wer jetzt einen vierwöchigen Warnschussarrest einführen will, befördert daher keine sachliche Debatte, sondern betreibt simplen Stammtischpopulismus.“ Man müsse zunächst eruieren, ob die jugendliche Gewalt tatsächlich mehr geworden sei oder sich lediglich verlagert habe. „Das vorschnelle Wegsperren von Jugendlichen ist ganz bestimmt kein Element einer seriösen Jugend- und Sozialarbeit“, so Jelpke. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Konstantin Kuhle, hatte zuvor gefordert, soweit möglich den sogenannten Warnschussarrest gegen jugendliche Randalierer zu verhängen.

Mit dem Warnschussarrest hatte die damals schwarz-gelbe Bundesregierung im Frühjahr 2013 das Jugendstrafrecht verschärft. Zusätzlich zu einer Jugendstrafe auf Bewährung können Straftäter seither bis zu vier Wochen lang eingesperrt werden, ohne Telefon und Internet, dafür mit Beratungsgesprächen. Das soll eine abschreckende Wirkung haben. (dts/dpa)



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