Ampel-Regierung will die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer anheben

Seit 2009 hat es keinen Inflationsausgleich mehr gegeben. Lindner empfindet das als „eine sehr gute Nachricht für das Eigentümerland Deutschland.“
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Für mehr Gerechtigkeit soll eine Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaftsteuer sorgen.Foto: istock/William_Potter
Von 15. Dezember 2022

Die Regierungskoalition aus SPD, Grüne und FDP will gemeinsam mit den Bundesländern den Weg für eine Erhöhung der Freibeträge bei der Erbschaftsteuer frei machen. Dies teilt die Deutsche Presseagentur (dpa) mit. Dazu muss es zunächst eine Mehrheit im Bundesrat für eine Position über eine Inflationsanpassung der erbschaftsteuerlichen Freibeträge geben.

Notwendig ist dann eine Initiative der Länder. Doch die gibt es bislang nicht, räumt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) ein. Es gebe lediglich Vorstöße, etwa von Bayern, für eine Reform. Lindner äußerte allerdings die Erwartung, dass die Verständigung in der Koalition auch Bewegung bei den Ländern auslösen könnte. Werden diese sich einig, wird das Vorhaben dann im Bundestag gesetzgeberisch umgesetzt, hieß es aus Koalitionskreisen in Berlin.

Dazu gebe es nun eine gemeinsame Positionierung der Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP. In bisherigen Debatten hatte es unterschiedliche Auffassungen in der Ampel zur Anhebung der Freibeträge gegeben.

25 Prozent Anhebung nötig

Lindner bezeichnete diese Entwicklung als „eine sehr gute Nachricht für das Eigentümerland Deutschland. Angesichts der Preissteigerungen seien höhere Freibeträge eine Frage der Fairness. Da es dort seit 2009 keine Veränderung gab, sei seiner Einschätzung nach eine Anhebung um rund 25 Prozent notwendig.

„Es darf nicht dazu kommen, dass Familien plötzlich mehr Erbschaftsteuer auf das Haus der Großeltern zahlen müssen, weil sich die Bewertungsregeln ändern“, sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr der dpa. Er erwarte jetzt, dass die Länder eine Initiative im Bundesrat starteten.

Dürr: „Ich sehe hier insbesondere die Union in der Pflicht, schließlich hat Herr Söder bereits angekündigt, dass er eine Anpassung der Freibeträge unterstützen würde.“

Initiative liegt nun bei den Ländern

Zur Kenntnis genommen werde, dass „die Freibeträge seit 2009 konstant geblieben sind und kein Inflationsausgleich stattgefunden hat“, hieß es in einer gemeinsamen Positionierung der Fraktionsvorsitzenden.

„Als Bundesgesetzgeber haben wir die Verantwortung, auch mit einer verfassungskonformen Besteuerung von Erbschaften für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen. Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer fließt den Bundesländern zu.“ Die Initiative für jetzige Anpassungen liege daher bei ihnen.

Freibetrag bisher 400.000 Euro

Im Streit um die Erbschaftssteuer verlangte die FDP zuletzt eine Erhöhung der Freibeträge um einmalig 25 Prozent. Anschließend sollen sie automatisch an die Preissteigerungsrate angepasst werden. Der Bundestag hatte am Freitag, dem 9. Dezember 2022, das Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen beschlossen.

Eine Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen könnte demnach unter bestimmten Umständen teurer werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Im Falle einer Erbschaft hat jedes Kind heute einen Freibetrag von 400.000 Euro, wenn die Erben ihr Elternhaus nicht selbst bewohnen.

 

 



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