Angehende Staatsanwältinnen dürfen Kopftuch in Berliner Gerichtssälen tragen
In Berlin dürfen angehende Staatsanwältinnen und Richterinnen seit August ein Kopftuch im Gerichtssaal tragen. Neben den Referendarinnen ohne Robe muss jedoch ein Ausbilder mit Robe sitzen, wie ein Justizsprecher der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag sagte.
Es müsse deutlich werden, dass die staatliche Autorität beim Ausbilder liege. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) begrüßte laut seinem Sprecher die Entscheidung der Präsidenten des Gemeinsamen Justizprüfungsamts und des Berliner Kammergerichts.
Zuerst hatte der „Tagesspiegel“ über die Entscheidung berichtet. In der Regel gibt es den Justizangaben zufolge jährlich eine bis zwei Referendarinnen mit Kopftuch. Diese blieben demnach bislang zumeist im Büro, während ihr Ausbilder im Gerichtssaal die Anklage verlas.
Das Berliner Neutralitätsgesetz wird immer wieder vor Gerichten verhandelt. In der vergangenen Woche gab das Bundesarbeitsgericht einer muslimischen Frau recht, die geklagt hatte, weil sie wegen ihres Kopftuchs nicht in den Berliner Schuldienst eingestellt wurde. (afp)
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