Gesetzentwürfe beschäftigten sich nicht mit Todesfällen und Nebenwirkungen

Mehrere Fachleute haben am Montag über die von der Bundesregierung geplante allgemeine Impfpflicht debattiert. Eine Entscheidung darüber soll im April im Bundestag fallen.
Epoch Times21. März 2022


Bei einer Anhörung zur allgemeinen Impfpflicht im Bundestag haben Fachleute am Montag das Für und Wider einer solchen Regelung erörtert.

Laut Aussage der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) besteht bei Einführung einer allgemeinen COVID-Impfpflicht die Gefahr, dass dann andere, nicht verpflichtende Impfungen potenziell weniger wahrgenommen würden, sodass „letztlich der Impfgedanke insgesamt und langfristig Schaden nimmt“. Auch eine Impfpflicht werde weiterhin zum Aufkommen versteckter Infektionsherde führen, da es bei der Ablehnung der Impfung nicht nur um Informationsdefizite, sondern auch um Systemkritik und ideologische Vorbehalte geht.

Die bisherige Erfahrung zeigt, je höher der Druck, umso geschickter die Auswege“, so die DGKH.

Die Virologin Melanie Brinkmann vom Braunschweiger Helmholtz-Zentrum hält es für unwahrscheinlich, dass die jetzige Omikron-Variante die letzte Variante ist. Die Evolution bei Viren sei keine Einbahnstraße. „Es ist kein Naturgesetz, dass neue Varianten milder werden“, sagte sie. Insoweit warnte sie auch vor gefährlichen neuen Virusvarianten und warb für eine hohe Impfquote.

Datenanalyst warnt vor Schäden der Impfpflicht

Der Datenanalyst Tom Lausen appellierte an die Abgeordneten. Sie müssen nicht nur das Ziel der Impfpflicht, sondern auch den damit verbunden möglichen Schaden vor Augen haben. Insoweit verwies er auf die bislang offiziell beim Paul-Ehrlich-Institut eingegangenen Meldungen zu Nebenwirkungen. „Die vorliegenden vier Gesetzesentwürfe beschäftigen sich nicht mit den 244.576 Nebenwirkungen,
29.786 schwerwiegenden unerwünschten Nebenwirkungen und den
2.255 Todesfällen“, kritisiert er in seiner schriftlichen Stellungnahme.

Die Gesetzesentwürfe würden nicht einmal Todesfälle durch COVID-Impfstoffe als Folge der Anordnung der Impfpflicht erwähnen, obwohl diese sämtlich bei der obersten Behörde für Impfstoffsicherheit, dem Paul-Ehrlich-Institut und dem obersten deutschen Gericht bereits benannt worden sind.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung Bezug nehmend auf den PEI-Sicherheitsbericht vom 7. Februar 2022 formuliert: „Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können. Eine erfolgte Impfung ist auch im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerde irreversibel.“

Außerdem stellte Lausen klar, dass es zu keiner Zeit eine flächendeckende Überlastung des Gesundheitssystems in den vergangenen zwei Jahren gegeben habe.

Für den Deutschen Ehtikrat nahm die Vorsitzende Alena Buyx teil. Sie wurde nach den konkreten Daten gefragt, die der Deutsche Ethikrat zu seinen Aussagen aus der Vergangenheit, dass man einen „drohenden Kollaps des Gesundheitswesens“ vermeiden müsste, herangezogen hatte.

Der Deutsche Ethikrat ist nicht ein Gremium, das selbst auf der Grundlage von Daten einschätzt oder bewertet, wann eine solche Situation vorliegt“, so Buyx.

Man habe sich auf eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens bezogen, weil dies von verschiedenen Seiten so an die Mitglieder herangetragen worden sei.

Der Pathologe Professor Dr. Arne Burkhardt stellte in seiner begrenzten Redezeit die COVID-Impfstoffe infrage. Von Spikeproteinen wisse man kaum etwas. Er nahm Bezug auf seine Untersuchungen von Gewebeproben verstorbener Geimpfter, wonach das Spikeprotein noch bis zu 128 Tagen nach der Impfung in Gefäßwänden nachweisbar war. In 12 der untersuchten 15 Todesfälle konnte er einen klaren Zusammenhang mit einer Impfung feststellen.

Wer an seinen Untersuchungen zweifele, könne gerne die Ergebnisse einsehen und Kontakt zu ihm aufnehmen, so Burkhardt. Dieses Angebot gelte auch oder vor allem besonders für den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

Hohe Inzidenzen am Ende der Pandemie sind normal

Nach Aussage des Virologen Klaus Stöhr wird eine allgemeine Impfpflicht nicht zur Senkung der Krankheitslast führen. Das Virus werde im Sommer weiter zirkulieren, auf niedrigem Niveau. Zudem unterscheide sich die Corona-Situation in Deutschland kaum von denen anderer Länder, wo jetzt Lockerungen stattfinden. Dass Inzidenzen zum Ende der Pandemie steigen, sei normal, vor allem, wenn Maßnahmen zurückgenommen würden. Am Ende einer Pandemie stehe nun einmal die Infektion der Menschen, womit die Pandemie in die endemische Phase gehe, erklärte Stöhr den Abgeordneten. Eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens sei damit nicht verbunden.

Alle medizinischen Maßnahmen seien laut Stöhr ausgeschöpft. Man könne in Zukunft keine Infektionen verhindern, auch Erkrankungen und Todesfälle werde es geben. Die Durchseuchung sei ein Naturereignis, das bereits im Anfang der Pandemie festgestanden habe. Die damit verbundene natürliche Immunität biete einen robusten Schutz. Der Virologe rechnet damit, dass schwere Erkrankungsverläufe sich zukünftig wie bei einer Influenza auswirken.

Stöhr kritisierte, dass bislang niemand bereit sei, eine gute Studie mit 5.000 bis 6.000 Probanden zu finanzieren, anhand derer man die Immunität untersuchen kann. Selbst das Bundesgesundheitsministerium zeige daran kein Interesse.

GKV: Impfpflicht wegen Papiermangel nicht umsetzbar

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hält die geplante allgemeine Impfpflicht für nicht umsetzbar – unter anderem aus Papiermangel. Derzeit herrsche „in Europa ein akuter Papiermangel und somit fehlt Material für die rund 120 Millionen Schreiben“, die zur Information der Versicherten vorgesehen sind, hieß es in Stellungnahme der GKV für die Impfpflicht. Der GKV-Spitzenverband lehnte es zudem ab, dass die Krankenkassen die Impfpflicht überwachen sollen. Das sei eine „staatliche Aufgabe“.

Der Jurist Robert Seegmüller bemängelte, dass die vorliegenden Gesetzentwürfe keine ausreichende Begründung für die Notwendigkeit einer allgemeinen Impfpflicht enthielten. Das verfassungsrechtliche Ziel „bleibt etwas im Vagen“, sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter. So sei nicht ausreichend dargelegt, warum eine Überlastung des Gesundheitswesens drohen solle. Insoweit warnte er eindringlich davor, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Bundesnotbremse eins zu eins zu übernehmen.

Wie andere Organisationen positionierte sich auch der Sozialverband Deutschland nicht in seiner Stellungnahme zu einer allgemeinen Impfpflicht. Wenn es aber zu einer solchen komme, „muss es ein gutes Angebot an fachärztlicher Beratung und angemessene Ausnahmen für Menschen mit ernstzunehmenden Vorerkrankungen und Behinderungen geben“, schreibt der Verband.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft vertrat die Auffassung, dass nach der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine entsprechende Vorgabe für alle kommen müsse. Es sei den Mitarbeitern in den Krankenhäusern nicht länger vermittelbar, dass sie sich impfen lassen müssten, die Patienten aber nicht, hieß es in einer Stellungnahme.

Der Deutsche Städtetag sprach sich klar für eine allgemeine Impfpflicht aus. „Diese Frage muss sorgfältig angegangen und kurzfristig beantwortet werden“, hieß es in der Stellungnahme des kommunalen Spitzenverbandes.

Impfpflicht ab 18, ab 50 mit Option oder gar nicht?

Ein Gesetzentwurf von Abgeordneten aus den drei Ampel-Fraktionen hat eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren zum Ziel. Der konkurrierende Entwurf von Abgeordneten um den FDP-Politiker Andrew Ullmann sieht vor, eine Beratungspflicht für alle Erwachsenen einzuführen – mit der Möglichkeit, später eine Impfpflicht für alle Menschen ab 50 Jahren zu schaffen.

Ein Antrag der Union sieht ein gestuftes Verfahren vor, demzufolge die Impfpflicht bei Bedarf durch einen Beschluss aktiviert werden soll. Zudem liegen zwei Anträge gegen eine Impfpflicht vor – von der Gruppe um FDP-Vize Wolfgang Kubicki sowie von der AfD. Über die Anträge soll Anfang April im Bundestag abgestimmt werden. (sua/afp/mf)



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