Anklage: Deutsche IS-Frau hielt sich kleines Mädchen (5) als Sklavin und ließ es in der Hitze angekettet verdursten

Der Islam-Konvertitin Jennifer W. (27) wird vorgeworfen, als Mitglied der Terrorgruppe IS für den Tod eines kleinen Mädchens mitverantwortlich zu sein. Außerdem kontrollierte sie als IS-Sittenpolizistin andere Frauen auf Bekleidungs- und Verhaltensvorschriften.
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GeneralbundesanwaltFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times30. Dezember 2018

Wie die Generalbundesanwaltschaft am 28. Dezember mitteilte, wurde am 14. Dezember Anklage gegen die 27-jährige deutsche Staatsangehörige Jennifer W. vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München erhoben.

Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, als Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ aus niedrigen Beweggründen einen Menschen grausam getötet (§ 211, § 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB) und hierdurch ein Kriegsverbrechen begangen zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB).“

(Frauke Köhler, OStA, Sprecherin der Generalbundesanwaltschaft)

Außerdem werde ihr ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last gelegt (§ 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffG).

Von Deutschland in den Irak

Ende August 2014 verließ die Jennifer W. Deutschland und reiste über die Türkei und Syrien in den Irak, um sich dort im September den IS-Terroristen anzuschließen. Sie gliederte sich „unmittelbar danach in die Entscheidungs- und Befehlsstruktur des ‚IS‘ ein“, so der Vorwurf der Bundesanwaltschaft.

IS-Sittenpolizei

Von Juni bis September 2015 patrouillierte Jennifer W. für die Terroristen abends in den Parks in den irakischen Städten Falludscha und Mossul, arbeitete für deren Sittenpolizei.

Ihre Aufgabe war es darauf zu achten, dass Frauen die von der Terrororganisation aufgestellten Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften einhalten.“

Zur Einschüchterung habe die Angeschuldigte ein Sturmgewehr des Typs Kalaschnikow, eine Pistole und eine mit Sprengstoff präparierte Weste mit sich geführt, erklärt die Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof. Für ihre Dienste erhielt die Frau von der Terrorgruppe einen Lohn von 70 bis 100 US-Dollar.

Mitverantwortlich für den Tod eines kleinen Mädchens (5)

Zusammen mit ihrem IS-Ehemann kaufte sich Jennifer W. im selben Sommer aus einer Gruppe von Kriegsgefangenen eine Sklavin für ihren Haushalt, ein kleines Mädchen im Alter von fünf Jahren.

Nachdem das Mädchen erkrankt war und sich deshalb auf einer Matratze eingenässt hatte, kettete der Ehemann der Angeschuldigten das Mädchen zur Strafe im Freien an und ließ das Kind dort bei sengender Hitze qualvoll verdursten.“

Wie die Anklage ausführt, tat Jennifer W. nichts, um das Kind zu retten.

Neue deutsche Papiere beantragt

Ende Januar 2016 ging Jennifer W. dann in die Deutsche Botschaft in der türkischen Hauptstadt Ankara, um neue Ausweispapiere zu beantragen. Beim Verlassen des Botschaftsgebäudes wurde sie von den türkischen Sicherheitsbehörden festgenommen und wenige Tage später nach Deutschland abgeschoben, wo sie unter Beobachtung der Behörden gestellt wurde.

Fluchtversuch zum IS

Doch die Salafistin engagierte sich wieder eifrig in der islamistischen Szene, wirkte als Administratorin einer Telegram-Chatgruppe mit im Sommer 2018 aktuell 720 Mitgliedern, berichtete die „Welt“.

Frauen spielen in der salafistischen Szene in Deutschland mittlerweile eine wichtige Rolle.“

(Burkhard Freier, Verfassungsschutz-Chef in NRW)

Sie würden die Vernetzung innerhalb der Szene in der realen und der virtuellen Welt fördern, „die Ideologie in die Familien“ hineintragen und „direkten Einfluss auf andere Frauen und Kinder“ nehmen.

Schließlich versuchte Jennifer W. wieder in das Gebiet des IS zu kommen. Die Islam-Konvertitin verließ im Frühsommer 2018 mit ihrer 3-jährigen Tochter ihre Wohnung in Lohne, Niedersachsen, um nach Syrien auszureisen. In Bayern war die Reise jedoch bereits zu Ende. Am 29. Juni 2018 wurde sie auf Anordnung der Generalbundesanwaltschaft verhaftet und befindet sich seither in Untersuchungshaft. (sm)



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