Anklage gegen Michael Ballweg erhoben – Details unklar

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen den Querdenken-Gründer Michael Ballweg erhoben. Ob und wann er sich vor Gericht wegen versuchten Betrugs und Geldwäsche verantworten muss, steht noch nicht fest.
Titelbild
Michael Ballweg muss sich demnächst wohl vor Gericht verantworten. Anklage wurde am 20. März erhoben. Nun ist das Landgericht am Zug. Das Archivbild zeigt ihn nach einer Demonstration am 16. Mai 2020 in Stuttgart.Foto: Thomas Lohnes/Getty Images
Von 22. März 2023


Nach fast neun Monaten Untersuchungshaft hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart am 20. März Anklage gegen den Querdenken-Gründer und IT-Unternehmer Michael Ballweg erhoben.

Nach Angaben von Verteidigungssprecher Dr. Alexander Christ liegt der Anklageschriftsatz für das Stuttgarter Landgericht weder dem Verteidigerteam noch Ballweg selbst vor. Über die konkreten Vorwürfe könne man deshalb noch nichts sagen.

Auch von der Anklage selbst hätten die Verteidiger nur erfahren, weil sie am 20. März über die Absage des für den 23. März geplanten Haftprüfungstermins informiert worden seien. Dann hätte eine neu zugeteilte Richterin darüber entscheiden müssen, ob die Haftgründe überhaupt noch ausreichten.

Landgericht muss entscheiden

Christ kündigte nach Informationen des Onlineportals „Pleiteticker“ an, die Anklageschrift aus der Feder der zuständigen Staatsanwältin genau zu überprüfen, so bald sie vorliege. Danach wolle das Verteidigerteam sich umgehend äußern. Zuvor aber müsse erst das „Landgericht entscheiden, ob es die Anklage gegen unseren Mandanten zulässt“.

Michel Ballweg muss damit vorerst weiter in Untersuchungshaft bleiben. Er wartete seit dem 29. Juni 2022 im Hochsicherheitsgefängnis Stuttgart-Stammheim auf die Anklageerhebung, hoffte aber darauf, frei gelassen zu werden.

Verteidigung bislang wenig erfolgreich

Sein Verteidigerteam hatte in den vergangenen knapp neun Monaten mehrere Anläufe unternommen, um Ballweg aus der U-Haft zu bekommen. Mehrere Haftprüfungsbeschwerden und sogar eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatten aber keinen Erfolg.

Insbesondere Rechtsanwalt Ralf Ludwig hatte immer wieder betont, dass es sich um ein „politisches Verfahren“ handele. Die bislang erhobenen Vorwürfe seien allesamt haltlos, Ballweg habe keinem Menschen einen Schaden zugefügt und das auch nicht versucht. Er vermute, man wolle einen Regierungskritiker kaltstellen, der in der Lage sei, die Menschen zu großen Demonstrationen zu mobilisieren.

Fast neun Monate Ermittlungen

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte auf Anfrage der Epoch Times immer wieder mitgeteilt, dass „die Ermittlungen entsprechend des Maßstabs des in Haftsachen geltenden Beschleunigungsgrundsatzes mit der gebotenen Schnelligkeit zügig“ durchgeführt würden, aber noch weiter andauern würden. Ein Verfahrensabschluss sei „nicht konkret absehbar“.

Bei der Staatsanwaltschaft sei eine Dezernentin damit befasst. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Stuttgart wurde außerdem „eine Ermittlungsgruppe eingerichtet“. Nähere Informationen über die bislang investierte Zeit in der Causa Ballweg konnten beide Institutionen nicht machen.

„Versuchter gewerbsmäßiger Betrug und Geldwäsche“

Der 1. Strafsenat des OLG Stuttgart gehe noch immer von einer Fluchtgefahr aus, teilte eine Sprecherin mit. Ballweg werde „weiterhin des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche dringend“ verdächtigt. Im Einklang mit den Paragraphen 121 und 122 der Strafprozessordnung lägen „die Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung des Vollzugs der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus vor“, so die Sprecherin.



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