Antidiskriminierungsgesetz empört gesamte deutsche Polizei – Seehofer: „Im Grunde ein Wahnsinn“

Die Berliner rot-rot-grüne Regierung sieht im neuen Antidiskriminierungsgesetz einen großen Schritt im „Kampf gegen Fremdenfeindlichkeit“. Doch Polizei und Gewerkschaften der Länder laufen Sturm gegen das Vorhaben. Künftig müssen Beamte Rassismusvorwürfe widerlegen. Berliner CDU-Fraktionschef Dregger warnt vor Missbrauch durch ausländische Clans.
Titelbild
Horst Seehofer.Foto: ODD ANDERSEN/AFP via Getty Images
Epoch Times28. Mai 2020

Das geplante Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) der Berliner rot-rot-grünen Regierung sorgt mittlerweile deutschlandweit für Kritik und Aufregung.

Dem neuen Gesetz nach stehen Beamte künftig in der Beweispflicht, wenn gegen sie Rassismusvorwürfe erhoben werden. Das Gesetz soll es Bürgern erleichtern, sich gegen öffentliche Stellen wie der Polizei gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen. Demnach müssen beschuldigte Beamte die ihnen entgegengebrachten Vorwürfe widerlegen, ansonsten drohen saftige Strafen.

Der Berliner CDU-Fraktionschef Burkard Dregger warnt vor den Folgen des neuen Gesetzes und fordert den Senat auf, das Vorhaben sofort zu stoppen: „Man nimmt dabei in Kauf, dass die Polizei, auch bei ihren Ermittlungen gegen die organisierte Kriminalität, geschwächt, demotiviert und in die Defensive gedrängt wird“, sagt er laut rbb24.

Ermittelnde Polizeibeamte könnten von Clan-Angehörigen des Rassismus beschuldigt werden: „Die polizeiliche Ermittlungsmaßnahme erfolgt ja nur, weil ich arabische Wurzeln habe.“ Schon müsse sich der Beamte rechtfertigen. Im schlimmsten Fall könnte das ein Disziplinarverfahren und einen Beförderungsstopp nach sich ziehen.

Seehofer: „… im Grunde ein Wahnsinn“

Mittlerweile hat sich auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zum Vorfall geäußert. Gegenüber dem „Tagesspiegel“ sagte er: Das Gesetz ist „im Grunde ein Wahnsinn“. Und: „Wir müssen hinter der Polizei stehen und dürfen sie nicht unter Generalverdacht stellen.“

„Es gehört zum Alltag in unseren Behörden, dass individuelles Fehlverhalten geahndet wird“, sagte Seehofer. „Es gibt aber keine Rechtfertigung dafür, die Integrität unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten so strukturell in Frage zu stellen.“

Das Bundesinnenministerium will nun die Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei und Berliner Polizei prüfen. Laut eines Sprechers könnten diese „gravierend sein“. Angesichts möglicher Folgen für Bundespolizisten seien Unterstützungseinsätze künftig nur bei „größtmöglicher Rechtssicherheit“ für die Beamten der Bundespolizei möglich.

Der Vize-Vorsitzende des Berufsverbandes „Unabhängige in der Polizei“ Jörn Badendick sagte gegenüber „Welt“: „Mit diesem Gesetz werden Polizisten zum Freiwild.“

Polizeigewerkschaften raten Ländern ab, Polizisten nach Berlin zu schicken

Vertreter der Polizeigewerkschaften hegen Zweifel, ob Polizeibehörden anderer Bundesländer künftig noch Einsatzpersonal nach Berlin schicken werden. „Es besteht durchaus die Gefahr, dass man andernorts überlegt, überhaupt noch Unterstützung nach Berlin zu entsenden“, sagte der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt.

Selbst im Nachbarland Brandenburg wurde Kritik laut: Mit dem Gesetz zeige der Berliner Senat ein kollektives Misstrauen gegenüber der Polizei, so Andreas Schuster, der dortige Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft. „Unsere Kolleginnen und Kollegen der Brandenburger Polizei fühlen sich verunsichert, was bei unterstützenden Einsätzen in Berlin eintritt.“

Auch die Polizeigewerkschaft in Hamburg fordert die Polizei auf, kein Einsatzpersonal mehr nach Berlin zu schicken. Das Gleiche gilt für die Gewerkschaft aus Sachsen-Anhalt ebenso wie jener aus Baden-Württemberg.

Berliner Innensenator weist Kritik zurück

Mittlerweile versucht der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) die Bedenken der Polizei und der Länder zu zerstreuen. Eine Beweislastumkehr sei seiner Meinung nach überhaupt nicht gegeben, berichtet „T-Online“.  Eine Diskriminierung liege erst dann vor, wenn es nach richterlicher Überzeugung glaubhafte Tatsachen dafür gebe. Erst dann müsste die betroffene Behörde widerlegen, dass es einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gegeben habe, sagte Geisel.

Zudem hätte das Gesetz keine Auswirkung auf Polizisten anderer Bundesländer. Schadenersatzansprüche nach Polizeieinsätzen könnten ausschließlich gegen das Land Berlin gerichtet werden, nicht aber gegen Polizisten oder gegen die Bundesländer. (nh)



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