Anwälte machen Druck auf Leopoldina: Eidesstattliche Versicherung zu PCR-Tests gefordert
Während der sogenannte PCR-Test für das Robert Koch-Institut und die Regierung als „Goldstandard“ gilt, zweifelt eine Vielzahl von Experten an, dass mit dem Test eine Infektion wie sie im Infektionsschutzgesetz beschrieben wird nachgewiesen werden kann.
Derzeit befinden sich hunderttausende, meist gesunde Menschen in Quarantäne, darunter etwa 200.000 gesunde Schulkinder. Zugrunde liegen diesem Umstand der PCR-Test, der Dreh- und Angelpunkt der Corona-Pandemie ist, und die entsprechenden Quarantäne-Anordnungen.
Nun fordern die Anwälte für Aufklärung in ihrem offenen Brief vom 13. Dezember 2020 Klarheit. Sie nehmen Bezug auf eine Ad-hoc-Stellungnahme der Leopoldina vom 23. September 2020, in der die Experten sagten:
Der Nachweis von Virus-RNA durch die RT-PCR ist gleichbedeutend mit einer Infektion der positiv getesteten Person.“
Weil die Leopoldina dazu keinerlei wissenschaftliche Nachweise vorgelegt hat, fordern die Anwälte für Aufklärung, dass die Leopoldina-Mitglieder die vorstehende Aussage mit einer eidesstattlichen Versicherung manifestieren.
Dazu erklären die Anwälte:
Wir Anwälte befinden uns nun in einem erheblichen Konflikt, da völlig konträre hochkarätige wissenschaftliche Meinungen vorliegen, die jedoch in hunderten von Gerichtsverfahren und in hunderttausenden von Quarantäne-Anordnungen eine ausschlaggebende Bedeutung haben: Kann der PCR-Test nun eine akute Infektion nachweisen oder kann er es nicht? Wie sollen wir unsere Mandanten gut beraten angesichts solcher erheblichen Differenzen?
Da es sich bei den Anwälten für Aufklärung um Juristen und keine Mediziner oder Virologen handele, würden sich diese an die rechtlichen Voraussetzungen und Definitionen halten. Demnach gelte eine Person als „ansteckungsverdächtig“, wenn von ihr anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein.
Unter dem Begriff „Krankheitserreger“ verstehe das Gesetz ein „vermehrungsfähiges“ Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann.
Es gebe eine Vielzahl von Stimmen, die behaupten, der PCR-Test könne keine Infektion nachweisen und sei hierzu auch nicht gedacht, heißt es in dem Schreiben der Anwälte weiter.
Kann ein PCR-Test eine Infektion nachweisen?
In ihrem Brief führen die Anwälte ein Interview der Wirtschaftswoche im Mai 2014 mit dem Virologen Christian Drosten, an, wo er sich damals anlässlich einer Explosion von MERS-Fällen in Saudi-Arabien kritisch zum PCR-Test äußerte.
Drosten kritisierte damals, die Methode sei so empfindlich, dass sie „ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgend etwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein MERS-Fall. Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten“, sagte Drosten damals. Dazu komme, dass die Medien vor Ort die Sache unglaublich hochgekocht hätten.
Weiter zitieren die Juristen in ihrem Brief die Aussage des Biochemikers und Nobelpreisträgers Kary Mullis:
„Der PCR-Test erlaubt dir, eine winzige Menge von Irgendetwas zu nehmen, dies messbar zu machen und dann es so darzustellen, als ob es wichtig wäre. Das ist eine falsche Interpretation. Der Test sagt nicht aus, ob man krank ist oder ob das, was ‚gefunden‘ wurde, dir wirklich schaden würde“.
Und auch der ehemalige Wissenschaftsvorstand des Unternehmens Pfizer, Dr. Mike Yeadon, betonte:
Die alleinige Verwendung eines PCR-Tests sagt nichts über das Vorhandensein einer Infektion aus. Der aktuelle Umgang mit PCR-Tests ist nicht geeignet, korrekte Ergebnisse hervorzubringen. Die positiven Testergebnisse sind nahezu zur Gänze falsch. Das ist Betrug. Dagegen muss geklagt werden.“
Berliner Senat zweifelt an der Aussagekraft der PCR-Test
Zweifel an den PRC-Tests äußerte auch der Berliner Senat. Auf die Frage des Berliner Abgeordneten Marcel Luthe, ob „ein sogenannter PCR-Test“ in der Lage sei, „zwischen einem ,vermehrungsfähigen‘ und einem ,nicht-vermehrungsfähigen‘ Virus zu unterscheiden“, antwortete der Senat mit einem klaren „Nein“.
Dass die Leopoldina zu einem anderen Ergebnis kommt, soll nun rechtlich untermauert werden. Ihr Verlangen einer eidesstattlichen Versicherung begründen die Anwälte damit, dass die durch die Aussage der Leopoldina „hervorgerufene Verunsicherung“ bei Anwälten und Gerichten beseitigt werden solle.
Zudem verfolgen die Juristen die Absicht, dass die hunderttausendfachen beispiellosen Quarantäne-Anordnungen der Gesundheitsämter auf rechtlichen sicheren Beinen stehen.
Gleichzeitig wurden die Leopoldina-Mitglieder im Brief über die strafrechtlichen Folgen einer fahrlässig oder vorsätzlich falschen eidesstattlichen Versicherung belehrt, die eine Freiheitsstrafe von einem Jahr beziehungsweise drei Jahren nach sich ziehen kann.
Bis zum 19. Dezember haben die Betroffenen nun Zeit, auf das Begehren der Anwälte zu reagieren. Bei den Leopoldina-Fachkräften handelt es sich um:
- Prof. Dr. Ingo Autenrieth, Leitender Ärztlicher Direktor, Universitätsklinikum Heidelberg
- Prof. Dr. Katja Becker, Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Bonn
- Prof. Dr. Stephan Becker, Institut für Virologie, Philipps-Universität Marburg
- Prof. Dr. Dirk Brockmann, Humboldt Universität zu Berlin, Institut für Theoretische Biologie
- Prof. Dr. Dr. Katharina Domschke, Direktorin der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Universitätsklinikum Freiburg
- Prof. Dr. Christian Drosten, Institut für Virologie, Charité Universitätsmedizin Berlin
- Prof. Dr. Ute Frevert, Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, Forschungsbereich Geschichte der Gefühle, Berlin
- Prof. Dr. Bärbel Friedrich, Mikrobiologin, ehem. Vizepräsidentin der Leopoldina
- Prof. Dr. Jutta Gärtner, Direktorin der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Universitätsmedizin Göttingen
- Prof. Dr. Gerald Haug, Präsident der Leopoldina, Max-Planck-Institut für Chemie, Mainz
- Prof. Dr. Ralph Hertwig, Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, Berlin
- Prof. Dr. Olaf Köller, Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik, Kiel
- Prof. Dr. Thomas Krieg, Vizepräsident der Leopoldina; Medizinische Fakultät, Universität zu Köln
- Prof. Dr. Heyo K. Kroemer, Vorstandsvorsitzender der Charité Universitätsmedizin Berlin
- Prof. Dr. Christian Kurts, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Institut für Experimentelle Immunologie
- Prof. Dr. Johannes Lelieveld, Max-Planck-Institut für Chemie, Abt. Atmosphärenchemie, Mainz
- Prof. Dr. Christoph Markschies, designierter Präsident der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften; Theologische Fakultät, Humboldt-Universität zu Berlin
- Prof. Dr. Jutta Mata, Universität Mannheim, Lehrstuhl für Gesundheitspsychologie
- Prof. Dr. Reinhard Merkel, Universität Hamburg, Institut für Strafrecht / Seminar für Rechtsphilosophie
- Prof. Dr. Simone Scheithauer, Direktorin des Instituts für Krankenhaushygiene und Infektiologie, Universitätsmedizin Göttingen Datum und Unterschrift
- Prof. Dr. Britta Siegmund, Direktorin der Medizinischen Klinik für Gastroenterologie, Infektiologie und Rheumatologie, Charité Universitätsmedizin Berlin
- Prof. Dr. Norbert Suttorp, Direktor der Medizinischen Klinik mit Schwerpunkt Infektiologie und Pneumologie, Charité Universitätsmedizin Berlin
- Prof. Dr. Felicitas Thiel, Arbeitsbereich Schulpädagogik/ Schulentwicklungsforschung, Freie Universität Berlin
- Prof. Dr. Clemens Wendtner, Direktor der Klinik für Hämatologie, Onkologie, Immunologie, Palliativmedizin, Infektiologie und Tropenmedizin, München Klinik Schwabing
- Prof. Dr. Claudia Wiesemann, Direktorin des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin, Universitätsmedizin Göttingen Prof. Dr. Barbara Wollenberg, Direktorin der Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Klinikum rechts der Isar, München
[Anm.d.Red.: Erfinder des PCR-Tests ist der Chemiker Kary B. Mullis. Im Jahr 1993 erhielt er für seine Entwicklung aus 1985 den Nobelpreis für Chemie gemeinsam mit Michael Smith.]
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