Anzeige gegen Landrat: Syrern mit zwei Ehefrauen soll Familiennachzug gewährt worden sein
Zwei Syrer sollen im Landkreis Pinneberg jeweils zwei Ehefrauen per Familiennachzug nach Deutschland geholt haben. Mehrfachehen sind jedoch in Deutschland verboten. Gegen den Landrat gingen daraufhin mehrere Anzeigen ein. Er sagt, er habe den Nachzug nicht bewilligt.
Jetzt kümmert sich die Staatsanwaltschat Itzehoe um die Fälle der zwei Syrer. Das „Pinneberger Tageblatt“ berichtete, dass mehrere Anzeigen wegen Bigamie bzw. wegen Förderung von Bigamie gegen den Landrat des Kreises Oliver Stolz eingegangen seien.
Dies bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Peter Müller-Rakow am Freitagabend. Allerdings nannte er keine konkrete Anzahl.
Kreistagsabgeordneter: Landrat soll sich selbst anzeigen
Das „Pinneberger Tageblatt“ berichtete außerdem, dass der Kreistagsabgeordnete und Vorsitzende der Kreiswählergemeinschaft Pinneberg, Burghard Schalhorn, zuvor den Landrat aufgefordert habe, sich selbst anzuzeigen. Schalhorn allerdings entgegnete, es sei in keinem der konkreten Fälle eine Bewilligung zum Familiennachzug erteilt worden.
Das steht im Widerspruch zu der Berichterstattung des „Hamburger Abendblatts“, das zuerst über die Fälle berichtete. Laut der Zeitung erwähnte Oliver Carsten, Sprecher des Landrats, mindestens zwei Fälle, bei denen der Nachzug einer Zweitehefrau bewilligt worden sei.
Gleichzeitig betonte Carsten, dass dies keine pauschale Regelung gewesen sei. Eine Entscheidung müsse in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
Landrat Stolz äußert sich zu beiden Fällen in einer Pressemitteilung:
„Im ersten Fall ist im Mai 2015 der bereits volljährige Sohn einer syrischen Familie mit drei kleineren Geschwistern zur Asylantragstellung eingereist und erhielt Flüchtlingsstatus. Im August 2015 ist die Erstehefrau allein mit zwei weiteren Kindern zur Asylantragstellung eingereist und wurde ebenfalls als Flüchtling anerkannt.
Im Dez. 2015 reiste dann der Ehemann mit der zweiten Ehefrau und zwei gemeinsamen weiteren Kindern ein. Dieser wurde im Feb. 2016 auch dem Kreis Pinneberg zugewiesen und hat inzwischen subsidiären Schutzstatus im Asylverfahren erhalten.“
Somit ist der Familienvater mit zwei Ehefrauen und 8 Kindern in Deutschland“, so der Landrat.
„Im zweiten Fall ist im Januar 2016 eine syrische Familie bestehend aus den Elternteilen und zwei (inzwischen drei) Kindern dem Kreis Pinneberg im Asylverfahren zugewiesen worden. Die Familie hat subsidiären Schutz erhalten.
Die zweite Ehefrau wurde dem Kreis mit drei Kindern als sog. ‚Dublin Fall‘ aus Griechenland im Febr. 2017 über das Bundesamt zugewiesen, da sie in Griechenland ihren hier lebenden Ehemann angab.
Alle oben genannten Personen wurden je nach Verlauf der Einreise dem Kreis Pinneberg vom Landesamt für Ausländerangelegenheiten in Neumünster zugewiesen und auf die Kommunen verteilt.“
Landrat stellt klar: Mehrfachehen sind in Deutschland verboten
In der Pressemitteilung stellt Stolz klar: „Mehrehen sind in Deutschland verboten und aus einer solchen im Ausland geschlossenen Ehe können keinerlei Ansprüche abgeleitet werden.“
Weiter heißt es: „Es muss unser Bemühen sein, dieser Eheform auch künftig in unserer Gesellschaft keinen Raum zu geben – im Gegenteil, unsere Integrationsarbeit muss auch weiterhin das Ziel verfolgen, die Situation und das Rollenbild der geflüchteten Frauen zu stärken.
Wir haben allerdings keinen Einfluss auf im Ausland geschlossene Lebensbündnisse. Fragen des Wohlergehens von Kindern werden wir prüfen und werden wir respektieren.“
Presseauskünfte aus dem Landratsamt waren irreführend
Allerdings räumt er ein: „Leider ist auch durch Presseauskünfte aus meinem Haus insofern ein falscher Eindruck entstanden, dass der Kreis Pinneberg hier positive Stellungnahmen für einen Familiennachzug abgegeben hat. Die aktuellen Fälle werfen aber ein Schlaglicht auf mögliche Problemlagen der Zukunft“ (er)
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