Auslands-Investitionen in sicherheitskritische deutsche Unternehmen werden meldepflichtig

Das Außenwirtschaftsgesetz soll bei sicherheitskritischen Firmen in Zukunft eine Meldepflicht bei Investitionen aus dem Nicht-EU-Ausland beinhalten.
Titelbild
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.Foto: Getty Images
Epoch Times20. Mai 2020

Die Bundesregierung will den Einfluss ausländischer Investoren auf deutsche Unternehmen im Gesundheitssektor stärker überwachen und notfalls verhindern. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Novelle der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Künftig greift eine Meldepflicht, wenn Unternehmen von außerhalb der EU mehr als zehn Prozent eines deutschen Entwicklers oder Herstellers von Medikamenten, Medizingütern oder Schutzausrüstung erwerben wollen.

Damit „stellen wir sicher, dass die Bundesregierung von kritischen Unternehmenserwerben im Gesundheitssektor erfährt und diese prüfen kann“, erklärte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Die Corona-Krise zeige die Bedeutung medizinischer Produktion in Deutschland und Europa.

Auch andere kritische Unternehmen sollen erfasst werden

Mit der AWV-Novelle ergänzt das Kabinett eine Anfang April auf den Weg gebrachte Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), die die strengere Kontrolle und gegebenenfalls Verhinderung von Firmenübernahmen aus dem Ausland im Bereich sogenannter kritischer Infrastruktur vorsieht. Altmaier will insbesondere die Grundversorgung mit Bedarfsgütern für die Telekommunikation sowie für Medizin und Schutzausrüstung stärker nach Deutschland und Europa holen. Sein Ministerium kündigte an, „noch im Sommer“ weitere Änderungsvorschläge zur AWV vorzulegen.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) bewertete die neuen Hürden für Investoren aus dem Ausland kritisch. Die Wirtschaft brauche gerade in der Krise „ein Zeichen für offene Märkte“ und werde nicht dadurch geschützt, „dass wir Unternehmen von Investoren abschirmen und sie unter Denkmalschutz stellen“, erklärte der BDI. Die Bundesregierung habe bereits ausreichend Einfluss auf Übernahmen im Gesundheitssektor und müsse die Liste meldepflichtiger Sektoren auch nicht erweitern. (afp/al)

 



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