Ausreise-Irrsinn: Bundesregierung erhöht „Ausreise-Gelder“ für die, die ohnehin nicht hier sein dürften

Ab sofort erweitert die Bundesregierung die Gelder zur Förderung von Ausreisen.
Epoch Times30. September 2018

Wie das Bundesinneministerium am Freitag mitteilte, erweitert die Bundesregierung das Rückkehrförderprogramm StarthilfePlus ab sofort (seit dem 15. September 2018) erneut bis zum 31. Dezember 2018 um die Aktion „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“.

Die Aktion ist darauf gerichtet Rückkehrern durch einen zwölfmonatigen Wohnkostenzuschuss im Herkunftsland eine nachhaltige Reintegration zu ermöglichen.

Noch bis Ende Dezember 2018 wird somit eine besondere Förderung der Wohnkosten im Herkunftsland im Wert von bis zu 3.000 EUR gewährt.

Familien können Sachleistungen zum Beispiel für Miete, Bau- und Renovierungsarbeiten oder die Grundausstattung für Küche oder Bad im Wert von bis zu 3.000 EUR bekommen, Einzelpersonen im Wert von bis zu 1.000 EUR. Anträge auf Rückkehrförderung können in jeder Rückkehrberatungsstelle gestellt werden.

Die konkrete Art der Unterstützung wird mit der regionalen Vertretung der Internationalen Organisation für Migration im Zielland abgestimmt.

Bislang besteht das Programm StarthilfePlus unter anderem aus folgenden Stufen:

  1. Stufe 1, für Personen im Asylverfahren (Fördersumme 1.200 EUR für Erwachsene und Jugendliche, 600 EUR für Kinder unter 12 Jahren),
  2. Stufe 2, die sich an negativ Beschiedene innerhalb der Ausreisefrist richtet (Fördersumme 800 EUR für Erwachsene und Jugendliche, 400 EUR für Kinder unter 12 Jahren) sowie aus einer zusätzlichen Familienkomponente von 500 EUR für gemeinsam rückkehrende Familien ab fünf Personen.

Das Programm StarthilfePlus wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration umgesetzt.

Es ist Bestandteil der gemeinsamen Rückkehrinitiative des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Die Programme zur Förderung der freiwilligen Rückkehr und zur Reintegration im Herkunftsland sowie weitere Informationen können auf der Webseite Returning from Germany abgerufen werden. (ks)



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