Ausschluss extremistischer Organisationen von Landesfördergeldern: Strobl will Regeln verschärfen

Die Landesregierung von Baden-Württemberg will verhindern, dass extremistische Organisationen von Fördergeldern des Landes profitieren. Aus diesem Grund will Innenminister Thomas Strobl die rechtlichen Vorgaben zum Ausschluss extremistischer Organisationen von freiwilligen Förderungen des Landes anpassen.
Titelbild
Der baden-württembergische CDU-Landesvorsitzende und Innenminister Thomas Strobl (L) hier an der Seite von Ministerpräsident Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen).Foto: Marijan Murat/Archiv/dpa
Epoch Times3. März 2021

Am 2. März hat der baden-württembergische Ministerrat auf Grundlage einer Kabinettsvorlage von Innenminister Thomas Strobl (CDU) beschlossen, die rechtlichen Vorgaben zum Ausschluss extremistischer Organisationen von freiwilligen Förderungen des Landes nachzuschärfen.

Extremismusbekämpfung habe in Baden-Württemberg „Priorität“, erklärte Strobl bei einer anschließenden Pressekonferenz und fuhr fort: „Unsere Sicherheitsbehörden setzen Tag für Tag alles daran, extremistische Bestrebungen frühzeitig zu erkennen und politisch motivierte Straftaten zu verhindern oder sie mit aller Konsequenz zu verfolgen. Es kann und darf nicht sein, dass unsere Sicherheitsbehörden einerseits mit allen Mitteln des Rechtsstaats gegen extremistische Organisationen vorgehen und wir diese auf der anderen Seite mit Steuermitteln begünstigen.“

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) betonte, dass es sich die Landesregierung von „Beginn an zur Aufgabe gemacht“ habe, den Zusammenhalt im Land zu fördern. Er bekräftigte weiter: „Wir wollen die Abwehrkräfte unserer Gesellschaft gegen Polarisierung und Spaltung stärken. Das kann nur gelingen, wenn wir Freiheit, Vielfalt und Zusammenhalt miteinander vereinbaren und entschlossen denjenigen entgegentreten, die unsere Gesellschaft und das demokratische System angreifen.“

Informationen direkt an das Innenministerium

Mit einem neuen Verfahren will Baden-Württemberg sicherstellen, dass die Vorgaben effektiv umgesetzt werden. Dabei sollen die öffentlichen Stellen, die über Förderanträge entscheiden, bei der Prüfung der Fördervoraussetzungen zunächst ermitteln, ob beim Mittelempfänger bekannte oder offensichtliche Anhaltspunkte für eine extremistische Beeinflussung vorliegen.

Die Publikationen des Landesamts für Verfassungsschutz und der jährliche Verfassungsschutzbericht sollen bei der Entscheidungsfindung helfen. Bei entsprechenden Anhaltspunkten muss das Innenministerium informiert werden. Dieses veranlasst nach eingehender Prüfung eine Entscheidung des Ministerrats und informiert das Parlamentarische Kontrollgremium.

Weiter heißt es in der Pressemitteilung der Landesregierung, dass sich „seit Beginn der Corona-Versammlungen ‚Reichsbürger‘ und ‚Selbstverwalter‘, Verschwörungsideologen, Antisemiten sowie Rechtsextremisten zusammenfinden“ würden, „um – zumindest vordergründig – gegen die staatlichen Pandemiemaßnahmen zu demonstrieren“.

Die Zielrichtung „insbesondere der ‚Querdenken‘-Proteste“ habe sich dabei im Zeitverlauf von einer Kritik an den staatlichen Maßnahmen zu einer Staats- und Demokratiefeindlichkeit entwickelt. Daher habe das Landesamt für Verfassungsschutz Anfang Dezember letzten Jahres die Gruppierung „Querdenken 711“ mit ihren Ablegern im Land zum Beobachtungsobjekt erklärt, heißt es.

„Kompetenzzentrum“ gegen religiös und politisch motivierten Extremismus

Baden-Württemberg hat in den vergangenen Jahren unter der Leitung des Innenministeriums seine Maßnahmen „zur Bekämpfung des Extremismus“ verstärkt und ein „Kompetenzzentrum“ namens „Konex“ aufgebaut. In seinen im April 2018 neu bezogenen Räumlichkeiten in der Stuttgarter Innenstadt bietet es, zusammen mit seinen Netzwerkpartnern, Informationen und Beratung gegen religiös und politisch motivierten Extremismus an.

Zudem wurden durch das „Sonderprogramm Rechtsextremismus“ dem Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg im Haushalt 2020 insgesamt 25 Neustellen zugewiesen. Zusätzlich erhält der Verfassungsschutz in den Jahren 2020 und 2021 jeweils drei Neustellen.

Die Polizei wurde mit 30 neuen Stellen verstärkt, insbesondere mit Ermittlungsassistenten und Datenanalysten. Das Amt verfüge nun über eine eigenständige Abteilung „Rechtsextremismus und -terrorismus, Reichsbürger und Selbstverwalter“.

Zum Schutz jüdischer Einrichtungen hat die Landesregierung zwischenzeitlich insgesamt drei Millionen Euro zur Finanzierung sicherungstechnischer Maßnahmen an jüdischen Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Daneben hat die Polizei für die jüdischen Gemeinden vor Ort speziell geschulte Ansprechpartner der Polizei benannt. Diese stehen den Gemeindemitgliedern zu allen Fragen rund um das Thema Sicherheit mit Rat und Tat zur Verfügung. Für die Polizei wurden jüngst – bundesweit einmalig – zwei Polizeirabbiner benannt. (nmc)



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