Nach Urteil in Hamburg – Von Storch: „Es gibt ein Recht auf Nicht-Gendern“

Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg können Verlage, die den eigenen Autoren Gender-Sprache gegen deren Willen aufzwingen, verklagt werden.
Titelbild
MdB Beatrix von Storch.Foto: Screenshot | YouTube | Armando Di Baja
Epoch Times24. Mai 2022


Ein Verlag muss die Ursprungsversion eines Artikels wiederherstellen, nachdem die Autorin des Textes mit dem Gendern einiger Stellen nicht einverstanden war und gegen den Verlag geklagt hatte.

„Das Urteil des Landgerichts Hamburg über die Gender-Fanatiker ist ein Sieg für die deutsche Sprache und für die Mehrheit der Bürger, die sich sprachlich nicht bevormunden lassen will“, sagte Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der AfD, in einer Pressemitteilung.

Das ist ein erster wichtiger Schritt für die Freiheit der Bürger und gegen das Diktat der Gender-Mafia.“

Allerdings müssten viele weitere entschlossene Schritte folgen, um wieder zu einer normalen Sprache zu kommen. Diese dürfe nicht länger von einer fanatischen Minderheit diktiert und diskreditiert werden, so von Storch weiter.

Hintergrund

Im konkreten Fall hatte der Verlag in einem Artikel der Klägerin, den der Verlag in einer seiner Zeitschriften veröffentlichen wollte, aus dem Wort „Zeichner“ eine „zeichnende Person“ gemacht, wie Legal Tribune Online (LTO) berichtet.

Die Autorin hatte den Verlag nach eigenen Angaben mehrfach darauf hingewiesen, keine Änderungen zugunsten der Gendersprache in ihrem Text zu wollen. Der Verlag hatte das anfänglich zugesagt, aber den Text nach der Freigabe der Autorin doch noch verändert und veröffentlicht.

Die Autorin ging daraufhin gerichtlich dagegen vor und gewann den Prozess. Der Richter hat in der Verhandlung klargestellt, dass „unstrittig“ gegen Urheber- und Persönlichkeitsrecht verstoßen worden sei.

Die betroffenen Stellen im Online-Angebot sollen nun wieder in den Originalzustand zurückversetzt werden. Lediglich die Print-Exemplare würden weiter ausgeliefert, so ein Sprecher des LG gegenüber LTO. Außerdem müsse der Verlag den Großteil der Prozesskosten tragen. (nh)



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