Autoverband VDA fordert freie Parkplätze „ohne Suchverkehr“

Vorteile für E-Autos und Sharing-Angebote, höhere Bußgelder für Falschparker, einkommensabhängige Bewohnerparkausweise und vor allem Platz für den Fahrradverkehr. Vom VDA kommt ein Vorstoß für eine Reform des Parksystems.
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Parkplatzsuche.Foto: iStock
Epoch Times2. Januar 2020

Besserverdienende sollen mehr für Bewohnerparkausweise zahlen, Elektroautos Sonderparkplätze bekommen – und Kommunen mehr Spielräume, um Preise für Parkplätze zu erhöhen oder zu senken.

Das sind Kernpunkte einer grundlegenden Reform des Parksystems in Deutschland, die der Verband der Automobilindustrie (VDA) vorgelegt hat. Ein Positionspapier liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Demnach soll der Parkverkehr angesichts wachsender Städte und einer zunehmenden Verdichtung von Flächen besser gelenkt und der „Parkdruck“ vor allem in innerstädtischen Wohngegenden verringert werden. „Alle, die auf einen Parkplatz angewiesen sind, sollten einen freien Stellplatz möglichst ohne Suchverkehr erreichen können“, heißt es. Verkehrsflächen müssten möglichst effizient genutzt werden.

Der VDA will sich mit dem Papier in die Debatte einbringen, wie künftig der öffentliche Raum in Städten genutzt werden soll. Mit dem Ziel, die Lebensqualität in den Städten zu erhöhen, werde die Nutzung von Flächen durch den Verkehr in derzeitiger Form zunehmend in Frage gestellt, heißt es in dem Papier. „Dies gilt nicht zuletzt auch für den ruhenden Verkehr, also das Parken.“ Zugleich aber sei weiter „unabdingbar“, den Mobilitätsbedürfnissen von Einwohnern sowohl der Städte selbst als auch des Umlandes genauso gerecht zu werden wie den Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs.

Radverkehr braucht mehr Platz

Hintergrund der Debatte ist etwa, dass der Radverkehr in Deutschland auch aus klimapolitischen Gründen gestärkt werden soll – dafür brauchen Fahrräder aber mehr Raum. Daneben gibt es neue Mobilitätsangebote wie Carsharing. Der VDA verweist außerdem auf einen zunehmenden Logistikverkehr. So boomt beispielsweise das Paketgeschäft.

Der Parksuchverkehr und das Verkehrsaufkommen in der Stadt insgesamt solle verringert werden, heißt es in dem Papier. Eine Schlüsselrolle haben demnach die Kommunen. Heute sei es häufig erforderlich, eine Gebühr für die Nutzung von Parkraum zu erheben, schreibt der VDA. „Der enge rechtliche Rahmen für Gebühren lässt es dabei aber nicht zu, den tatsächlichen Wert der Nutzung des begrenzten öffentlichen Raums abzubilden.“

Künftig solle es deswegen den Städten möglich sein, anstelle von Gebühren im Zuge „ganzheitlicher Mobilitätskonzepte“ Preise für die Nutzung von Parkraum zu erheben. Preise für das Parken könnten differenziert werden, heißt es. Damit könnten „Verkehrsströme und Verkehrsaufkommen“ aktiv gesteuert und eine gleichmäßigere Parkraumnutzung erreicht werden.

Dies bedeutet im Klartext: Kommunen könnten das Parken bei knappem Raum oder in Spitzenzeiten verteuern, aber anderswo auch senken.

Einkommensabhängige Bewohnerparkausweise

Der VDA schlägt zudem vor, die Preise für Bewohnerparkausweise einkommensabhängig zu staffeln. Das bedeutet also: Besserverdienende müssten mehr bezahlen.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte im Herbst angekündigt, er wolle zusammen mit Ländern und Kommunen prüfen, inwieweit die obere Grenze für das Bewohnerparken von derzeit 30,70 Euro pro Jahr neu gesteckt und von den Kommunen individuell festgesetzt werden könnte. Der Deutsche Städtetag hatte die Pläne begrüßt und hält einen künftigen Rahmen für Bewohnerparkausweise von 20 bis 200 Euro pro Jahr für denkbar.

Der VDA schlägt außerdem vor, vermehrt digitale Lösungen für ein optimiertes Parkraummanagement zu nutzen. So könne autonomes Parken den Bedarf an Parkfläche pro Fahrzeug deutlich reduzieren. Fahrzeuge sammelten Daten über freie Stellplätze und informierten sich gegenseitig darüber. „Hierdurch kann der Parksuchverkehr deutlich reduziert werden.“

Perspektivisch müsse es weniger Individualverkehr mit Autos in den Städten geben, sagte auch Städtetags-Hauptgeschäftsführer Dedy. Dafür sollten mehr Wege „auf der Schiene, im Bus, auf dem Fahrrad und zu Fuß“ zurückgelegt werden.

Vorteile für E-Autos und Sharing-Angebote

Das Parkraummanagement sollte daneben einen Beitrag leisten, um Klimaziele zu erreichen. Entsprechend könnten Sonderparkplätze für Elektrofahrzeuge bereitgestellt werden und Parkgebühren gesenkt werden. Für neue Sharing-Angebote könnten Stellflächen geschaffen werden. Spezielle Parkflächen für den Lieferverkehr könnten das Halten von Lieferfahrzeugen in der zweiten Reihe verhindern.

Weiter heißt es in dem Papier, Parkraummanagement komme nicht ohne Kontrolle und Sanktionierung aus. Regeln würden aber nur eingehalten, wenn die Bußgelder eine „spürbare Höhe“ erreichten. Die bei der Änderung der Straßenverkehrsordnung geplanten höheren Bußgelder für Falschparken etwa auf Radwegen gehe in die richtige Richtung.

Scheuer plant, dass die Bußgelder fürs Parken in der „zweiten Reihe“, auf Geh- und Radwegen deutlich steigen sollen. Statt 15 Euro sollen dann bis zu 100 Euro Strafe fällig werden. „Es wäre zu überlegen, dies entsprechend auch für Falschparken auf Lieferparkplätzen umzusetzen“, so der VDA. „Ferner ist zu diskutieren, inwieweit auch die Bußgelder für Falschparken einkommensabhängig zu staffeln wären. Zudem sollten Möglichkeiten der „automatisierten Parkraumüberwachung“ geprüft werden. (dpa/afp)



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Die Anhänger der Theorie des „menschengemachten Klimawandels“ behaupten, dass diese Schlussfolgerung durch wissenschaftlichen Konsens erreicht wurde oder bereits wissenschaftlich abgesichert ist – doch dem ist nicht so. Für einige Umweltschützer gelten Menschen, die diese Schlussfolgerung ablehnen, nicht nur als wissenschaftsfeindlich, sondern auch als Anti-Humanisten. Der Physiker Michael Griffin, ein ehemaliger NASA-Administrator, sagte in einem Interview mit National Public Radio (NPR) im Jahr 2007:

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