Bafin erleichtert Eröffnung von Flüchtlingskonten
Die Behörde habe die Vorgaben für Dokumente gelockert, mit denen Flüchtlinge hierzulande ein Bankkonto eröffnen können, berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf ein Schreiben der Bafin an die Deutsche Kreditwirtschaft, die Dachorganisation der Bankenverbände.
Bisher scheitere der Schritt häufig daran, dass das Geldwäschegesetz von Banken verlange, ihre Kunden genau zu kennen. Flüchtlingen fehlten jedoch oft Dokumente, um sich zu identifizieren.
Nun erklärte die Bafin eine Reihe von Dokumenten deutscher Ausländerbehörden für akzeptabel, die nur noch Mindeststandards erfüllen müssten. Dazu gehörten nach dpa-Informationen nun auch Duldungspapiere beziehungsweise „vorläufige Aufenthaltsgestattungen“, die nicht als Ausweisersatz erteilt wurden.
(dpa)
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