Maßnahmen nicht unverhältnismäßig: Bayerisches Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Corona-Regelungen ab

Titelbild
Gastronomie im Lockdown-Status.Foto: LINDSEY PARNABY/AFP via Getty Images
Epoch Times5. November 2020

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Eilantrag einer Hotelkette gegen die Schließung von Gaststätten und gegen das Beherbergungsverbot für Touristen in der Coronakrise abgelehnt. Die Regelungen seien „nicht offensichtlich rechtswidrig“, schreibt das Gericht am Donnerstag. Das bedeute allerdings nicht, dass das Gericht den Maßnahmen insgesamt zustimmt.

Der 20. Senat habe auch Zweifel an der Grundlage für die jetzt beschlossenen Maßnahmen. Bei einem Eilverfahren müsse aber eine Folgenabwägung getroffen werden und dabei überwiege „im Hinblick auf die enorm steigenden Infektionszahlen das Schutzgut Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen die betroffene freie wirtschaftliche Betätigung“.

Die Maßnahmen seien nicht offensichtlich unverhältnismäßig. Zu berücksichtigen seien auch hier die seitens der Bundesregierung in Aussicht gestellten Ausgleichszahlungen für betroffene Betriebe sowie die zeitliche Befristung der Maßnahmen, zunächst bis zum 30. November 2020. (dts)



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion