Bayern: Asylanträge verdoppelt, Kapazitätsgrenze erreicht, Aussichten – weiter steigend
Die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Freistaat Bayern hat die Belastungsgrenze erreicht. In einer Stellungnahme des Innenministeriums beziffert man die Auslastungsquote der ANKER-Zentren und der Anschlussunterbringung mit 96,2 Prozent der Kapazitätsgrenze. In Zahlen sind das 130.600 Plätze (Stand 6. November).
Bisher habe man durch „kontinuierliche und konsequente Akquise neuer Unterkünfte durch die Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden“ alle Engpässe meistern können, so die oberste Sicherheitsbehörde Bayerns. Man verweist jedoch auf die kommenden Herausforderungen für den Unterbringungsbedarf in den anstehenden Wintermonaten.
Von einer Beruhigung der Lage kann indes nicht ausgegangen werden.
Asylanträge fast verdoppelt
Den Angaben nach seien die Zahlen der Erstanträge auf Asyl in diesem Jahr deutlich angestiegen. Von Anfang Januar bis Ende Oktober verzeichnete Bayern fast 43.000 Asylanträge, davon über 40.100 Erstanträge. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 96,7 Prozent. Mit Blick auf die internationale Lage geht man sogar von diesjährigen Zugangszahlen bei den Asylanträgen von über 50.000 aus.
In den meisten Fällen verzeichnete man Asylanträge von syrischen, türkischen und afghanischen Staatsangehörigen. Gerade bei türkischen Asylbewerbern sei eine große Steigerung zu verbuchen – über 200 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Auch bei den Ukraine-Flüchtlingen ist Bayern ganz vorne mit dabei. „So hat der Freistaat alleine mehr Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen als ganz Frankreich“, verkündet das Ministerium, ohne weitere Details zu nennen.
Schwachpunkt: Rückführungen
Der in Bayern verwendete Begriff ANKER-Zentrum entspricht den allgemein bekannten Erstaufnahmeeinrichtungen und Landesaufnahmestellen in anderen Bundesländern. Der Name beinhaltet neben den Teilen Ankunft und Entscheidung jedoch auch die Rückführungen. Doch gerade hier scheint es immer wieder Schwierigkeiten in der Umsetzung zu geben.
Im März stellte der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Martin Böhm eine Schriftliche Anfrage an das Innenministerium. Er wollte den Sachstand der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer in Bayern erläutert haben. Im Mai erhielt Böhm eine Antwort. Das Ministerium teilte mit, dass sich zum Stichtag 28. Februar 2023 in Bayern „39.496 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer“ aufgehalten haben, „davon rund 29.170 Geduldete“.
In der Stellungnahme des Innenministeriums findet man diese Zahlen jedoch nicht. Stattdessen verweist man einseitig auf die „Erfolge“.
„Bayern hat dieses Jahr bisher insgesamt 1.711 Rückführungen durchgeführt (Stand 30. September, inklusive Dublin-Rücküberstellungen). Im Ländervergleich der absoluten Rückführungszahlen behauptete Bayern damit seinen zweiten Platz hinter dem wesentlich bevölkerungsreicheren Nordrhein-Westfalen und deutlich vor dem – hinsichtlich der Zahl der Ausreisepflichtigen – vergleichbaren Baden-Württemberg.“ Zudem verweist man auf rund 8.000 freiwillige Ausreisen von abgelehnten Asylbewerbern. Von diesen gingen jedoch 1.342 erst, nachdem ihnen eine staatliche Förderung zugestanden worden war.
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