Bayern fordert unbegrenzte Haft für radikale Islamisten – Grüne dagegen

"Die Gefahr, die von Gefährdern ausgeht, ist zweifelsfrei groß, die Gefahr, die von diesem Gesetzentwurf für den Rechtsstaat ausgeht, ist mindestens genauso groß", erklärte die Grünen-Fraktionschefin im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, mit Blick auf die Forderung radikale Islamisten unbegrenzt weg zusperren.
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Islamisten.Foto: Spencer Platt/Getty Images
Epoch Times1. März 2017

Das Vorhaben der bayerischen Landesregierung, Gefährder im Freistaat ohne zeitliche Begrenzung vorbeugend festhalten zu können, stoßen bei den Grünen auf Kritik.

„Die Gefahr, die von Gefährdern ausgeht, ist zweifelsfrei groß, die Gefahr, die von diesem Gesetzentwurf für den Rechtsstaat ausgeht, ist mindestens genauso groß“, erklärte die Grünen-Fraktionschefin im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, am Dienstag in Berlin. Sie bezog sich auf einen vom Landeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf.

Die am vergangenen Dienstag von der CSU-geführten Landesregierung gebilligte Vorlage sieht Grundlagen für den Einsatz elektronischer Fußfesseln bei Gefährdern vor. Verstoßen diese gegen damit verbundene Anordnungen, sollen sie laut bayerischer Staatsregierung auch präventiv in Gewahrsam genommen werden können. Zudem dürfen Aufzeichnungen aus der Videoüberwachung zwei Monate lang gespeichert werden statt wie bisher höchstens drei Wochen. Außerdem soll es ein Burka-Verbot unter anderem für öffentlichen Dienst, Schulen und Hochschulen geben.

„Über dauerhaftes Wegsperren urteilt aus guten Gründen in Deutschland die Justiz und nicht Polizei oder Politiker“, erklärte Göring-Eckardt. Über die geplante Aufhebung der zeitlichen Begrenzung für Gefährder hatte an diesem Dienstag die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Demnach müsste allerdings ein Richter die unbegrenzte Haftanordnung auf Antrag der Polizei hin anordnen, soweit dies „unerlässlich ist“, um eine schwere Gefahr für die Allgemeinheit zu bannen.

Eine solche Präventivhaft gibt es auch in anderen Bundesländern, jedoch in der Regel beschränkt auf wenige Tage. Bayern ging hier demnach mit einer Höchstgrenze von zwei Wochen bislang schon ebenso wie Baden-Württemberg am weitesten.

Der bayerische Gesetzentwurf sei „verfassungsrechtlich bedenklich“, zitierte die „SZ“ dazu den Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg. Bedenken äußerte demnach auch der Vorsitzende der Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte, Ulf Buermeyer: Es bestehe die Gefahr, dass sich die Vorbeugehaft schlicht fortsetze, sagte er der „SZ“.

Die Bundesregierung hatte Anfang Februar ein Gesetz beschlossen, mit dem das Bundeskriminalamt (BKA) in die Lage versetzt werden soll, für Gefährder in seinem Zuständigkeitsbereich eine elektronische Fußfessel anzuordnen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte dies mit der Forderung verknüpft, dass die Bundesländer für Gefährder in ihrer Zuständigkeit ähnliche Regelungen schaffen. (afp)



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