Bayern: Justizminister richtet Ansage an Klimakleber – „bis zu fünf Jahre Haft möglich“

Die immer extremeren Aktionen sogenannter Klimakleber in Bayern rufen Justizminister Eisenreich auf den Plan. Er droht den Beteiligten mit Haftstrafen.
Aktivisten der „Letzten Generation“ haben sich am Stachus auf die Straße geklebt.
Beteiligte der „Letzten Generation“ haben sich am Stachus auf die Straße geklebt.Foto: Matthias Balk/dpa
Von 6. Dezember 2022


Die sogenannten Klimakleber der Vereinigung „Letzte Generation“ scheinen Bayern zu einem Schwerpunkt ihrer Blockadeaktionen auserkoren zu haben. So haben die Öko-Extremisten am Montag, den 5.12.2022, mit der A9 auch eine der Hauptverkehrsadern des Freistaats zeitweise unterbrochen. Dies hat Bayerns Justizminister nun zum Anlass genommen, eine deutliche Ansage an die sogenannten Aktivisten zu richten.

Geldstrafen schrecken „Letzte Generation“ nicht ab

Wie das „MSN“-Portal berichtet, stellte Justizminister Georg Eisenreich den Klimaklebern Haftstrafen bis zu fünf Jahren in Aussicht. Auf Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe lautet die Strafandrohung für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b StGB. Dabei kommt es auf eine Gefährdung von Menschen oder Sachwerten durch Eingriffe in die Sicherheit des Straßenverkehrs an.

Eisenreich wies zudem auf den § 323c Absatz 2 des Strafgesetzbuches hin, der die Behinderung von hilfeleistenden Personen unter Strafandrohung stellt. Diese beträgt jedoch nur bis zu einem Jahr – oder Geldstrafe. Auch Tatbestände wie Nötigung (§ 240 StGB) oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) stünden im Raum.

Diese wirkt auf die Klimakleber möglicherweise nicht abschreckend, denn die „Letzte Generation“ und Gleichgesinnte können auf reiche Gönner zählen. Erst vor wenigen Monaten hatte etwa die US-Milliardenerbin Aileen Getty eine Million US-Dollar aus ihrem ererbten Vermögen an radikale Klimagruppen gespendet.

Klimakleber radikalisieren sich und gefährden Leib und Leben

Eisenreich fordert nun, die geltenden Strafgesetze gegen die Klimakleber „konsequent anzuwenden“. Er befürworte Klimaschutz, aber keine Straftaten. Meinungsfreiheit und Versammlungsrecht endeten dort, wo das Strafrecht beginne. Der Minister betont:

Straftaten dürfen nicht hingenommen werden. Blockaden von (oder andere Eingriffe in) Flughäfen und Autobahnen haben eine neue Dimension.“

Mittlerweile seien Radikalisierungstendenzen eines Teils der Klimakleber unübersehbar. Sie gefährdeten die Gesundheit und das Leben anderer Menschen, so Eisenreich. Das dürfe der Rechtsstaat nicht akzeptieren:

So genannte Klimaaktivisten, die die Gesundheit und das Leben anderer Menschen gefährden, sind Kriminelle.“

Klima-Extremisten wollen sich „zu Märtyrern stilisieren.“

Jüngst befanden sich mehr als ein Dutzend Klimakleber in Bayern im Unterbindungsgewahrsam. Die bayerische Justiz hatte dies mit Blick auf eine Novelle zum Polizeiaufgabengesetz ermöglicht, die im Freistaat Bayern 2018 in Kraft trat. Unter bestimmten Umständen kann der Freistaat Personen bis zu zwei Monate in Präventivhaft nehmen.

Dies kann zur Abwehr einer Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut geschehen. Aber auch zur „Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat.“

Nach Auskunft von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann stammten nur zwei von 13 jüngst einsitzenden Klimaklebern aus dem Freistaat. Der Rest sei aus anderen Bundesländern und zum Teil anderen EU-Staaten angereist. Ein Richter habe den Gewahrsam verhängt, weil die Akteure die Begehung weiterer Straftaten angekündigt hätten.

Einen Rechtsbeistand hätten die Betroffenen nicht in Anspruch genommen. Laut dem Minister wollten sie sich „zum Märtyrer stilisieren.“ Nach eigenen Aussagen der sogenannten Klimaaktivisten sehen diese sich selbst in einer Art übergesetzlichem Notstand, der sie zur Übertretung staatlicher Gesetze legitimiere.

Stübgen: § 316b reicht nicht weit genug – und müsste angepasst werden

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen will einem Bericht von „t-online“ zufolge prüfen, ob die „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung zu qualifizieren sei. „Aus meiner Sicht spricht vieles dafür“, äußerte Stübgen am Freitag nach der Innenministerkonferenz in München laut Deutscher Presse-Agentur.

Sie sind organisiert, haben entsprechende Trainingsplätze und verabreden sich zu kriminellen Aktionen.“

Stübgen regte zudem an, § 316b des Strafgesetzbuches zu verschärfen. Dieser befasst sich mit der Störung öffentlicher Betriebe. Bislang sei dort nur von der Beschädigung oder Zerstörung von kritischer Infrastruktur die Rede. Dies reiche nicht aus, um der Bedrohung und Beeinträchtigung zu begegnen, so der Minister:

Wenn Klimaaktivisten sich in solch einem Betrieb festketten, zerstören sie nichts – aber die Wirkung ist zunächst mal dieselbe.“

Nach derzeitiger Rechtslage greife hier allenfalls der Tatbestand des Hausfriedensbruchs.

Einstufung als kriminelle Vereinigung könnte Einziehung von Spenden an Klimakleber ermöglichen

Eine Einstufung der „Letzten Generation“ als kriminelle Vereinigung würde insbesondere einen Zugriff auf die finanziellen Mittel hinter den Extremisten ermöglichen. Zweck und Tätigkeit der Vereinigung muss die Begehung von Straftaten sein, die mit einer Höchststrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind.

Dies wäre bezüglich des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie im Fall einer Anpassung des § 316b auch bezüglich der Störung öffentlicher Betriebe erfüllt. Strafbar ist nach deutschem Recht nicht nur die Gründung oder Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, sondern auch deren Unterstützung und Mitgliederwerbung.

Zudem wäre eine Erfassung der Aktivitäten der „Letzten Generation“ durch § 316b StGB auch ein Ansatzpunkt für eine mögliche Qualifikation als terroristische Vereinigung. Möglicherweise ist zudem das Festhalten von Autofahrern in einem vorsätzlich herbeigeführten Stau als Freiheitsberaubung im Sinne des § 239 StGB zu werten.

Gemäß § 74 StGB können jedoch auch zur Begehung einer Straftat verwendete Tatmittel bei Tätern und Teilnehmern eingezogen werden. Dafür kann es ausreichen, wenn Helfer „mindestens leichtfertig“ dazu beigetragen haben, dass von ihnen zur Verfügung gestellte Utensilien als Tatmittel zur Verwendung kommen. Dies wäre ein möglicher Ansatz, um auf die hohen Zuwendungen der teilweise im Ausland ansässigen reichen Spender der Klimakleber zugreifen zu können.

(Mit Material von dpa)



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