Bayern startet mit Maskenpflicht im Unterricht ins Schuljahr – Söder gibt Pressekonferenz

Für die ersten zwei Wochen nach Schuljahresbeginn gelte an allen weiterführenden Schulen eine generelle Maskenpflicht, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag nach einem Gipfel mit Vertretern von Lehrern, Eltern und Schülern in der Münchner Staatskanzlei.
Titelbild
Eine Schülerin der Klasse 8a der Gesamtschule in Münster, hebt ihre Mund- und Nasenmaske an um etwas zu trinken.Foto: Guido Kirchner/dpa/dpa
Epoch Times31. August 2020

Nach dem Schuljahresauftakt der ersten zwei Wochen gelte die Pflicht sodann nur noch in den Kommunen, bei denen die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz den Signalwert von 35 übersteigt. Derzeit fallen etwa München und Rosenheim darunter.

Der bayerische Ministerpräsident betonte, wegen der Reiserückkehrer müsse gerade in den ersten zwei Wochen nach Schulstart an den bayerischen Schulen Sicherheit zuerst gelten. Dafür sei auch nach Einschätzung der Nationalakademie Leopoldina das Tragen von Masken auch im Unterricht eine Hilfe.

Daneben muss grundsätzlich außerhalb des Klassenzimmers im Schulgebäude eine Maske getragen werden. Ausgenommen von der Maskenpflicht im Unterricht sind Grundschulen.

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NRW hebt Maskenpflicht im Unterricht auf

Nordrhein-Westfalen hingegen hat bereits die angeordnete Maskenpflicht während des Unterrichts an den dortigen Schulen aufgehoben. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte, „das Geschehen in den Schulen ist das Argument, jetzt davon Abstand nehmen zu können.“ Die Anzahl positiv Getesteter sei rückläufig, deshalb sei nun bei der Überprüfung der Maßnahme diese Entscheidung getroffen worden. Die Pflicht zum Tragen der Masken endet demnach am 31. August.

Eine Maskenpflicht in Schulen gibt es auch in anderen Bundesländern, jedoch zumeist außerhalb der Unterrichtsräume. In Nordrhein-Westfalen galt diese nach den Sommerferien auch während des Unterrichts. Laschet sagte, die Maßnahme sei richtig gewesen, weil nicht klar gewesen sei, wie sich mit den Reiserückkehrern die Lage in den Schulen entwickle.

Psychologin zieht gegen Maskenpflicht vor Verfassungsgericht

Mit ihrer 128 Seiten starken „Studie zu psychischen und psychovegativen Beschwerden mit den aktuellen Mund-Nasenschutz-Verordnungen“ hat die Diplom-Psychologin Daniela Prousa die deutschlandweit erste umfangreiche und abgeschlossene „Research-Gap“-Studie vorgelegt. Bereits jetzt sind Folgeschäden durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Teile der deutschen Bevölkerung erkennbar, so das Ergebnis.

Nach Veröffentlichung der Studie erhielt die Psychologin viel Zuspruch von Betroffenen und Kollegen. Keinerlei Reaktionen kamen hingegen von der Regierung und Politikern. Aus diesem Grund legte Prousa am 25. August eine Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ein. Darin fordert sie eine Entscheidung des Gerichts, Teile der Sechsten Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) für verfassungswidrig zu erklären und vorläufig außer Vollzug zu setzen.

Konkret heißt es in der Antragsschrift: „Gegenstand des Verfahrens ist die Feststellung, dass insbesondere die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Maskenpflicht), verfassungswidrig ist, zuallermindest für die Bereiche Lebensmittelgeschäfte und ÖPNV – für erwachsene Personen und umso mehr für Kinder und Jugendliche in der Entwicklung.“ (afp/er/sua)



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