Bayern verlangt Einschränkung der Sozialhilfe für EU-Bürger

„Wir müssen damit rechnen, dass sich die neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in Rumänien und Bulgarien herumspricht und der Zuzug aus diesen Staaten in unsere Sozialsysteme wieder zunimmt“, sagte Müller der Deutschen Presse-Agentur. „Ich habe daher heute die Bundesarbeitsministerin gebeten, dringend tätig zu werden.“
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Die bayerische Sozialministerin Emilia Müller (CSU) fordert eine Verschärfung der Sozialgesetzgebung. Mit der Verschärfung solle ein kürzlich ergangenes Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts zugunsten der Sozialhilfe für EU-Bürger faktisch wieder aufgehoben werden.Foto: Peter Kneffel/Archiv/dpa
Epoch Times14. Dezember 2015

München (dpa) – Bayern möchte die Sozialhilfe für EU-Ausländer dauerhaft einschränken. Arbeitsministerin Emilia Müller (CSU) forderte eine Verschärfung der Sozialgesetzgebung.

Mit der Verschärfung solle ein kürzlich ergangenes Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts zugunsten der Sozialhilfe für EU-Bürger faktisch wieder rückgängig gemacht werden.

„Wir müssen damit rechnen, dass sich die neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in Rumänien und Bulgarien herumspricht und der Zuzug aus diesen Staaten in unsere Sozialsysteme wieder zunimmt“, sagte Müller der Deutschen Presse-Agentur. „Ich habe daher heute die Bundesarbeitsministerin gebeten, dringend tätig zu werden.“

Das Bundessozialgericht hatte am 3. Dezember geurteilt, dass die Sozialbehörden EU-Ausländern nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland „regelmäßig zumindest Hilfe zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe“ zahlen müssen – obwohl sie nach dem Sozialgesetzbuch II von Hartz IV ausgeschlossen sind.

Die CSU-Politikerin schlägt vor, gesetzlich festzuschreiben, dass EU-Ausländer, die von Hartz IV ausgeschlossen sind, auch keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben sollen.

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Höchstrichterliches Urteil: Deutsche Sozialhilfe für EU-Bürger schon nach 6 Monaten Aufenthalt



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