Überwachungsstaat: De Maizière will Videoüberwachung deutlich ausbauen

Das Bundeskabinett will das neue "Videoüberwachungsverbesserungsgesetz" möglichst noch im November auf den Weg bringen, heißt es. Die Vorlage sehe auch vor, dass die einschlägigen Passagen des Bundesdatenschutzgesetzes geändert würden.
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Kameras auf einem FlughafenFoto: JOHN MACDOUGALL/AFP/GettyImages
Epoch Times26. Oktober 2016

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will Berichten zufolge die Befugnisse der Sicherheitsbehörden bei der Videoüberwachung erheblich ausbauen. In einem Gesetzentwurf, aus dem die Dortmunder „Ruhr Nachrichten“ (Mittwochsausgabe) zitierten, begründet der Minister seine Pläne mit den Erfordernissen der Terrorabwehr. Insbesondere gehe es ihm dabei um die Videoüberwachung an öffentlichen Orten, die privatrechtlich betrieben werden – etwa Einkaufszentren, Sportstätten, Parkplätze sowie Busse und Bahnen.

Dem Bericht zufolge soll das Bundeskabinett das neue „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ möglichst noch im November auf den Weg bringen. Die Vorlage sehe auch vor, dass die einschlägigen Passagen des Bundesdatenschutzgesetzes geändert würden.

Die „Sicherheit“ solle „durch einen verstärkten Einsatz von Videoüberwachung insgesamt erhöht werden“, zitierten die „Ruhr Nachrichten“ aus der Vorlage, die sich derzeit in der Kabinettsabstimmung befinde.

Über den Einsatz der Überwachungstechnik in den öffentlich zugänglichen Bereichen hätten allerdings die Datenschutzbehörden der Länder zu entscheiden, die laut Innenministerium einer derartigen Videoüberwachung eher ablehnend gegenüber stünden, heißt es in dem Bericht.

Der Entwurf nimmt demnach ausdrücklich Bezug auf die Bluttaten von Ansbach und München im Sommer. Angesichts dieser Vorfälle „besteht die Notwendigkeit, Sicherheitsbelange stärker zu berücksichtigen und bei der Abwägungsentscheidung mit größerem Gewicht einzubeziehen“, heiße es in dem Entwurf.

De Mazière will zudem die Erprobung von Technik zur automatischen Gesichtserkennung an Bahnhöfen und Flughäfen vorantreiben, wie das in Düsseldorf erscheinende „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe) berichtete. In einem Pilotprojekt solle diese Art der Fahndung nach Terrorverdächtigen erprobt werden, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion, aus der das „Handelsblatt“ zitiert.

Das Innenministerium, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) befänden sich derzeit mit der Deutschen Bahn AG „in Abstimmung, um den Nutzen intelligenter Videoanalysetechnik an einem Pilotbahnhof zu testen“, heiße es in der Regierungsantwort. Wann diese so genannte intelligente Videoüberwachung tatsächlich genutzt werden könne, sei jedoch noch offen.

Das Ministerium ging in seiner Antwort auch auf mögliche rechtliche Probleme bei der Nutzung dieser Technik ein: „In wie weit der mögliche Einsatz intelligenter Videoüberwachungssysteme eine verfassungsrechtliche Neubewertung erfordert, hängt nach Auffassung der Bundesregierung von der Ausgestaltung und tatsächlichen Nutzung dieser Technik ab.“

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz warf de Maizière vor, am Ausbau der Videoüberwachung „unbeirrt“ festzuhalten, obwohl der sicherheitspolitische Nutzen in Frage stehe. Eine Ausweitung der Videoüberwachung stelle „keinen Mehrwert“ für die Sicherheit dar, sondern schaffe vielmehr „neue Gefahren für die Grundrechte“, sagte der Abgeordnete dem „Handelsblatt“. (afp/so)



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