Koalition baut Unterstützung für Langzeitarbeitslose weiter aus

Die GroKo will die geplante Unterstützung von Langzeitarbeitslosen offenbar noch ausweiten. Profitieren sollen bereits Betroffene, die binnen sieben Jahren sechs Jahre lang Arbeitslosengeld II bezogen.
Titelbild
Bundestag.Foto: Michele Tantussi/Getty Images
Epoch Times6. November 2018

Die große Koalition will die geplante Unterstützung von Langzeitarbeitslosen offenbar kurz vor der Bundestagsabstimmung noch ausweiten. Profitieren sollen bereits Betroffene, die in den vergangenen sieben Jahren mindestens sechs Jahre lang Arbeitslosengeld II bezogen haben, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland am Dienstag berichtete. Zuvor war eine Mindestdauer von sieben Jahren ALG-II-Bezug binnen acht Jahren vorgesehen.

Dem Zeitungsbericht zufolge sieht der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auch vor, dass Erwerbslose mit Schwerbehinderung bereits nach fünf Jahre Leistungsbezug profitieren können. Das solle zudem auch für Arbeitslose gelten, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind leben.

Ziel des sogenannten Teilhabechancengesetzes, über das am Donnerstag im Bundestag abgestimmt werden soll, ist es, Langzeitarbeitslosen wieder zu einem Job zu verhelfen. Werden sie in der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen oder Kommunen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wird für maximal fünf Jahre ein nach und nach sinkender staatlicher Lohnzuschuss gezahlt.

Auch bei der Höhe der Lohnzuschüsse sind noch Änderungen geplant. „Wir werden die Förderung des sozialen Arbeitsmarktes nicht auf Basis des Mindestlohns machen, sondern auf Basis von Tariflöhnen“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Montag auf dem Gewerkschaftstag der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Leipzig, wie die „Leipziger Volkszeitung“ am Dienstag berichtete.

Eine Orientierung am gesetzlichen Mindestlohn – wie ursprünglich vorgesehen – hätte das Programm für tarifgebundene Unternehmen unattraktiv gemacht, sagte Heil laut dem Zeitungsbericht zur Begründung. Denn diese hätten die einstigen Langzeitarbeitslosen nach Tarif bezahlen und die Differenz aus eigener Tasche finanzieren müssen.

Das Teilhabechancengesetz soll zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD wollen die Details ihrer Änderungspläne am Dienstag vorstellen. (afp)



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion