Bremen und Niedersachsen fordern ein weitreichendes Messerverbot an öffentlichen Orten

Messerangriffe würden "weiterhin in hoher Zahl" verübt, heißt es in einem Gesetzentwurf für den Bundesrat. Deswegen solle das Mitführen von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über sechs Zentimetern in der Öffentlichkeit generell verboten werden, fordern Bremen und Niedersachsen laut der "Saarbrücker Zeitung".
Titelbild
Messer (Symbolbild).Foto: Artit_Wongpradu/iStock
Epoch Times11. Mai 2019

Bremen und Niedersachsen wollen einem Bericht zufolge ein weitreichendes Verbot für das Mitführen von Messern anstoßen. Die beiden Länder hätten einen Gesetzentwurf für den Bundesrat formuliert, der ein Verbot in Einkaufszentren, an Bahnhöfen und Haltestellen sowie bei Großveranstaltungen ermöglicht, berichtete die „Saarbrücker Zeitung“ am Samstag.

Zur Begründung heißt es demnach, dass Messerangriffe „weiterhin in hoher Zahl“ verübt würden. Der Gesetzentwurf würde es laut dem Bericht ermöglichen, Waffenverbotszonen auf Orte auszuweiten, „an denen sich besonders viele Menschen aufhalten“. Denn die Wahrscheinlichkeit für Messerangriffe sei dort besonders hoch.

Solche Taten seien „besonders gefährlich und beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung“, zitierte die Zeitung aus der Vorlage.

Darin ist demnach auch vorgesehen, das Mitführen von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über sechs Zentimetern in der Öffentlichkeit generell zu verbieten. Bisher sind zwölf Zentimeter erlaubt. Der Umgang mit Springmessern jeglicher Länge solle ebenfalls verboten werden. Es werde im Bundesrat mit breiter Zustimmung zu der Vorlage gerechnet, schrieb die Zeitung weiter. (afp)



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