Berlin: Diverse Verwarnungen bei E-Scooter-Kontrollen
Seit dem 15. Juni 2019 dürfen in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Elektrokleinstfahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, zu denen auch die sogenannten E-Scooter gehören. Bereits jetzt sind die bis zu 20 km/h schnellen Elektro-Tretroller nicht mehr aus dem Berliner Stadtbild wegzudenken.
Auf 6000 bis 6500 Fahrzeuge schätzt Oliver Woitzik vom Fachbereich Verkehr des Polizeipräsidenten den momentanen Bestand an Sharing-E-Scootern in der Hauptstadt. „Das ist eine neue Verkehrsform. Und da gilt es natürlich auch darauf zu schauen wie sie sich verhalten.“
Denn trotz der steigenden Beliebtheit der kleinen Flitzer sind nicht alle glücklich über deren Erfolg. Weil vielen Verkehrsteilnehmern, Touristen und Einheimischen, die Regeln des Gebrauchs im Straßenverkehr noch unbekannt seien, so Woitzik, führte die Fahrradstaffel der Polizei Berlin am Donnerstag rund um den belebten Potsdamer Platz eine gezielte Kontrolle durch.
Strafermittlungsverfahren, weil Mann keine Versicherung hatte
Zahlreiche Verstöße mussten dabei geahndet werden, unter anderem das Fahren auf dem Gehweg oder das Fahren von mehr als einer Person auf einem E-Scooter.
In mindestens einem Fall wurde auch ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet, weil keine Versicherung vorlag. Der Mann hatte das Fahrzeug nach eigenen Angaben erst kurz zuvor in einem Elektro-Fachmarkt gekauft.
Gehweg und Fußgängerzonen sind für E-Scooter tabu. Lediglich Radwege und Radfahrstreifen dürfen befahren werden – gibte es keine, darf auf die Straße ausgewichen werden. Zudem müssen Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein und nur eine Person darf mit dem Roller fahren. Weitere Mitfahrer – auch Kinder – sind nicht erlaubt. (reuters)
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