Berlin will Bußgelder bis 500 Euro für Verstöße gegen das Kontaktverbot einführen

Am Donnerstag will der Berliner Senat einen Bußgeldkatalog beschließen, der Strafgelder für Verstöße gegen die vor einer Woche eingeführte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vorsieht. Der Entwurf sieht Bußgelder bis zu 500 Euro vor.
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Menschen am Eingang einer Corona-Teststation am Vivantes Wenckebach-Krankenhaus in Berlin.Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP/Getty Images
Von 1. April 2020

Am 2. April will der Berliner Senat einen Bußgeldkatalog beschließen. Dieser ergänzt die landeseigene Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus (vom 22.3.) und zur Kontaktbeschränkung.

Nach dem ursprünglichen Entwurf, der dem „Tagesspiegel“ vorliegt, würden Verstöße gegen den Mindestabstand im öffentlichen Raum (mindestens 1,50 Meter zu anderen Personen) demnächst 50 bis 500 Euro kosten.

Wer der Ausweispflicht nicht nachkommen kann, müsste dann 25 bis 75 Euro zahlen. Wer sich außerhalb seiner vier Wände aufhält, ohne dafür einen der relevanten Gründe zu nennen, müsste künftig mit einem Bußgeld bis 500 Euro rechnen.

Aktuell gibt es 2.581 bestätigte SARS-CoV-2-Fälle in Berlin, meldet der Berliner Senat. 13 Menschen sollen an dem Virus verstorben sein und 1.055 Personen wieder genesen.

Wann darf man die Wohnung verlassen?

Was sind die relevanten Gründe? Laut Senat ist das Verlassen der Wohnung beispielsweise zur/zum:

  • Ausübung beruflicher, mandatsbezogener oder ehrenamtlicher Tätigkeiten,
  • Besuch von Ärzten
  • Besorgungen des persönlichen Bedarfs sowie der
  • Besuch bei alten und kranken Menschen
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft,
  • Arbeit im Schrebergarten,
  • Spaziergang mit Tieren
  • Wahrnehmung von erforderlichen Terminen bei Behörden, Gerichten usw.
  • stillen Einkehr in Gebäuden der Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften

… weiterhin erlaubt.

Bei jeglichem Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder der gewöhnlichen Unterkunft ist – soweit möglich – ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

Aufenthalt im privaten oder familiären Bereich von bis zu 10 Personen

Bereits zum 19. März mit Änderungen zum 21. März gilt eine SARS-CoV-2 Eindämmungsmaßnahmenverordnung (zu der auch die Kontaktbeschränkung gehört).

Sie besagt, dass keine Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen mehr stattfinden dürfen. Die bisherigen Ausnahmen für Parlamente, Gerichte und andere staatliche Einrichtungen, sowie für die Aufrechterhaltung unter anderem von Versorgung, Gesundheitsfürsorge und Wirtschaftsunternehmen gelten jedoch weiter.

Für Versammlungen kann die Behörde in wichtigen Fällen Ausnahmen zulassen. Eine weitere Ausnahme ist: Der Aufenthalt von mehreren Personen im privaten oder familiären Bereich ist bis zu 10 Personen, aus zwingenden Gründe (z.B. Begleitung Sterbender, Trauerfeiern) möglich.

Kontaktverbot: Shisha-Bars müssen geschlossen sein

Berlins Gaststätten, dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Das gilt auch für Shisha-Bars. Abhol- und Lieferdienste sind weiterhin zulässig (wobei möglichst immer auf einen Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern zu achten sei).

Für die Abholung, auch durch Lieferdienste, sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen zu treffen.

Für den Einzelhandel gilt: Ausgenommen vom Verbot der Öffnung von Verkaufsstellen sind bis auf Weiteres der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke (einschließlich Spätverkaufsstellen), Wochenmärkte, Apotheken, Einrichtungen mit Sanitätsbedarf sowie zum Erwerb von Hör- und Sehhilfen, Drogerien, Tankstellen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf und Buchhandel, Einzelhandel für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarf, Fahrradgeschäfte, Bestattungsunternehmen, Handwerk und Handwerkerbedarf und Großhandel.

Bestimmte Verkaufsstellen dürfen an Sonn- und Feiertagen öffnen

Eine Öffnung der genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.

Bestimmte Verkaufsstellen dürfen an Sonn- und Feiertagen offengehalten werden. Die Genehmigung ist befristet bis einschließlich 19.04.2020.

Entsprechend der Bestimmung des Bundesverkehrsministeriums ist auch in Berlin das Sonntagsfahrverbot für Lkw bis zum 01.06.2020 aufgehoben.

Der Senat ist dabei eine, Unterbringungsmöglichkeiten für Touristen, die Kontakte zu COVID-19 Patienten hatten und nun in die Quarantäne müssen, aber keine Wohnung in Berlin haben, einzurichten. Diese Quarantänestation soll mit Kräften der Hilfsorganisationen eingerichtet und betrieben werden.

Für den Schutz obdachloser Menschen vor einer Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus betreibt der Senat zwei Quarantäne-Einrichtungen mit vorerst 350 Plätzen.

Senat richtet Quarantänestation für Flüchtlinge und Migranten ein

Für Flüchtlinge und Migranten plant der Berliner Senat, die im Sommer 2019 geschlossene Gemeinschaftsunterkunft an der Buchholzer Straße in Berlin-Pankow als Quarantäne-Einrichtung wieder zu öffnen. Sie soll für etwa 300 Menschen, die aus anderen Unterkünften des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten dort unter Quarantäne untergebracht werden sollen, zuständig sein.

Die „Albatros“ gGmbH, eine gemeinnützige Gesellschaft für soziale und gesundheitliche Dienstleistungen, gewährleistet die medizinische und psychosoziale Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner. Für die Bewohner gilt: Sie dürfen das Gelände der Unterkunft nicht verlassen.

Empfehlungen des Senates bei Symptomen

Generell empfiehlt der Senat:

  • Wenn Sie krank sind/Erkältungssymptome haben: Bleiben Sie zu Hause – vermeiden Sie Veranstaltungen – halten Sie Abstand zu kranken Menschen und anfälligen Gruppen.
  • Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten: Bleiben Sie zu Hause – halten Sie den empfohlenen Mindestabstand von mindestens 1,5 m ein.
  • Wenn Sie über 70 Jahre alt sind: Bleiben Sie zu Hause – halten Sie den empfohlenen Mindestabstand von mindestens 1,5 m ein – bitten Sie Freundinnen, Freunde, Angehörige und Nachbarn, sie bei der Versorgung zu unterstützen

Für die Berliner wurde eine Informationshotline zu COVID-19 eingerichtet. Wer befürchtet sich angesteckt zu haben, kann sieben Tage die Woche von 08:00 bis 20:00 Uhr anrufen unter:

Tel. +49 (0)30 9028 -2828.  Auch das Bürgertelefon unter Tel. 115 kann dafür genutzt werden.

Acht Berliner Krankenhäuser haben spezielle Corona-Untersuchungsstellen eingerichtet. Jedoch sollte, bevor dort vorbeigegangen wird, vorab abgeklärt werden, wann und wie man zur Untersuchungsstelle kommen sollte. Die Schutzmaßnahmen sollten bei der Anfahrt beachtet werden.

Berliner Polizei täglich zur Kontrolle unterwegs

Die Berliner Polizei ist täglich unterwegs, um zu kontrollieren, ob sich Bürger und Betriebe an die neuen SARS-CoV2-Regeln des Senats halten. Am Sonntag sollen zwischen 6 und 18 Uhr rund 350 Beamte dazu unterwegs gewesen sein, berichtet der „Tagesspiegel“. Dabei wurden neun Straf- und 21 Verfahren (Ordnungswidrigkeiten) wegen Verstößen eingeleitet.

In der darauffolgenden Nacht zwischen 18 und 6 Uhr, sollen mit der gleichen Anzahl an Polizisten erneut die Einhaltung der Senats-Auflagen überprüft worden sein. Dabei sollen acht Straf- und 31 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden sein.

 



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