Berliner Kammergericht schickt Irans Spion für mehrere Jahre in Haft

Wegen des Ausspionierens potenzieller Anschlagsziele in Deutschland und Frankreich wurde der iranische Spion Mustufa Haidar S. heute vom Berliner Kammergericht zu einer Freiheitssstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.
Epoch Times27. März 2017

Wegen des Ausspionierens potenzieller Anschlagsziele in Deutschland und Frankreich muss ein Spion des Irans für mehrere Jahre in Haft. Das Berliner Kammergericht verurteilte den aus Pakistan stammenden Mustufa Haidar Syed wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit am Montag zu einer Freiheitssstrafe von vier Jahren und drei Monaten, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Verteidiger des 31-Jährigen hatten demnach eine Bewährungsstrafe gefordert.

Der 1985 in der Hafenstadt Karachi geborene Angeklagte war 2012 für ein Ingenieursstudium nach Deutschland gekommen und hatte zuletzt in Bremen gelebt. Als er im Juli 2016 festgenommen wurde, soll er bereits mindestens ein Jahr lang für den Geheimdienst der Kuds-Kräfte, einer Spezialeinheit der iranischen Revolutionsgarden, gearbeitet haben. Der Agentenlohn in Höhe von 2052 Euro wurde der Sprecherin zufolge dauerhaft eingezogen.

Spionagetätigkeit

Von Juli bis August 2015 hatte Syed zunächst den französisch-israelischen Wirtschaftsprofessor David Rouach ausgespäht. Dafür reiste er eigens nach Paris und kundschaftete den Campus der Pariser Universität Ecole Supérieure de Commerce de Paris (ESCP) sowie Anfahrtswege aus.

S. schoss dabei mehr als 300 Fotos und fertigte 20 Videoaufnahmen an. In Form von Power-Point-Präsentationen informierte der Angeklagte seine Auftraggeber ausführlich über Sicherheitsmaßnahmen wie Kameras, Wachmänner und nahe Polizeistationen.

Noch umfassender spähte Syed den früheren Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), Reinhold Robbe (SPD), aus. Er trug Lebensgewohnheiten, Informationen zu Verwandten und Bekannten sowie Tätigkeiten und Termine des früheren Wehrbeauftragten des Bundestags zusammen.

Informationen über leicht zu treffende Abschlagsziele für den Iran

Ein Verfassungsschutzmitarbeiter sagte während des Prozesses als Zeuge aus, dass der Iran die Informationen gesammelt habe, um im Kriegsfall mit westlichen Ländern eine Liste leicht zu treffender Anschlagsziele vorliegen zu haben.

Solche Anschläge könnten als Mittel der asymmetrischen Kriegsführung dienen. Demnach wurde das Bundesamt für Verfassungsschutz über eine nicht näher genannte Quelle auf Syed aufmerksam.

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn eine Aussage vor Gericht abgelehnt. Damit brachte er sich nach Einschätzung des Vorsitzenden Richters um eine Strafminderung von bis zu 15 Monaten – „aus Angst“, wie seine Anwälte erklärten. Das Gericht verfügte der Sprecherin zufolge, dass S. in Untersuchungshaft bleiben muss, bis das Urteil rechtskräftig ist. (afp)

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